Beiträge von anitari

    Zitat

    Das ist jetzt die Rechnung von 2013.

    Was ist da als Abrechnungszeitraum angegeben?

    Zitat

    Sie hat eine Rechnung bekommen in der über 400€ für die Nebenkosten verlangt werden.

    Wenn sie nicht den ganzen Abrechnungszeitraum Mieter war und evtl. nur in Heizmonaten kann das schon korrekt sein.

    Wie hoch waren denn die monatlichen Vorauszahlungen?

    Neben dem persönlichen Verbrauchsverhalten spielt auch das der anderen Mieter eine Rolle.

    Genaueres könnt man sagen wenn man die Abrechnung sehen könnte.

    Der Verwalter macht nun aber mal die Abrechnungen,dafür ist er ja auch da und diesen Zahlen muss ich vertrauen können. Ich kann ja nicht selber Strom/Gas/Wasser ablesen gehen und alles auseinanderrechbnen. Wäre ja auch doppeltgemoppelt. Ausserdem kommen ja noch weitere umlagefähige Betriebskosten dazu die der Verwalter auch ünermittelt von denen ich nicht die Bohne von nachvollziehen kann! Also wie soll ich prüfen ob alles so stimmt wie es der Verwalter mir mitteilt und ich 1:1 so an meine Mieter weitergebe?

    Bei Dir möchte ich Mieter sein.:cool:

    Ähmmm weist du was Du da redest???

    Weiß Berny mit Sicherheit.

    Zitat

    Verantwortung hin oder her,nur wie ist es mir als armen Vermieter zu prüfen und zu verantworten was die Verwaltung mir für Zahlen guebt die ich 1:1 weitergebe?

    Belege einsehen zum Beispiel? Das ist übrigens auch das Rechte eines Mieters, bei seinem Vermieter.

    1:1 weiter geben kann übrigens nach hinten los gehen.

    Welche Klauseln hat der BGH gekippt?

    Legt eine Klausel zu kurze Fristen zu Grunde, ist sie unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 361/03). Folge: Der Mieter muss gar nicht renovieren. Das gilt auch für die „Quotenklausel“, nach der sich ein Mieter anteilig an den Kosten beteiligen soll, und für die „Tapetenklausel“, wonach er beim Auszug alle Tapeten entfernen muss. Es kommt also auf den konkreten Zustand der Räume an. Eine Klausel, wonach Schönheitsreparaturen während der Mietzeit in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen sind, ist ebenfalls unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 224/07). Auch Kettenraucher müssen dem Vermieter beim Auszug nur in extremen Fällen für Nikotinspuren Schadenersatz zahlen (BGH, Az. VIII ZR 37/07).

    Du bist nicht auf dem neuesten Stand.

    Zumal aus dem komischen Bild nicht erkennbar ist was denn nun wirklich da steht.

    ;) und zweitens bekomme ich die Abrechnungen für die Wohnungen fertig von der Verwaltung zugestellt!

    Wenn sie dann auch direkt an Deine Mieter gerichtet sind ist doch alles chic.

    Trotzdem bist und bleibst Du den Mietern gegenüber verantwortlich. Denn Du bist ihr Vertragspartner nicht der Verwalter.

    Kostenlos kenne ich keine.

    Gegen kleines Geld der Mieterbund.

    Kannst aber mal die Abrechnung einscannen und als Bild/er hier hochladen. Dann kann man schon mal schauen ob es sich lohnen würde Geld für die Prüfung auszugeben.

    Persönliche Daten bitte unkenntlich machen.

    Zitat

    Für mich ist das Sittenwidrig, oder sehe ich das falsch ?

    Ja.

    Eine Pauschale ist verbrauchsunabhängig. Da ist nichts sittenwidrig.

    Anders sähe es aus wenn monatliche Vorauszahlungen notariell vereinbart worden währen.

    Zitat

    Zudem ist der Betrag X auch noch höher, als die eigentlichen Nebenkosten sind.

    Das haben Pauschalen meist so an sich. Schließlich müssen ja auch evtl. höhere Kosten abgedeckt werden.

    Zitat

    Wir haben seinen Eltern (unsere Vermieter wohnen 6 Sdt von uns weg) geschrieben, dass wir eine Mietminderung wollen.

    Eine Mietminderung erfragt/-bittet man nicht beim Vermieter, die nimmt man selbst vor.

    Allerdings ist der Zug, da der Mangel bei Mietbeginn bereits vorhanden war und Ihr ihn Monate geduldet habt, abgefahren.

    Oder habt Ihr den Mangel bei Mietbeginn nachweisbar moniert?

    BGB § 536b
    Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme

    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Danke an alle für die Antworten. Nun bin ich schlauer als vorher. Ich werde die tatsächlichen Energiekosten die die Mieter zahlen müssen anpassen und den Rest selber an die Verwaltung zahlen,weil wie hier ja schon gesagt wurde nicht alles auf die Mieter umgelegt werden kann (z.B. Anschaffung Rasenmäher für die Gemeinschaft.neie Dachrinne......) So ist mir aber wenigstens etwas geholfen und auch der Geldbeutel des Mieters wird nicht so sehr strapaziert,weil in der Abrechnung somit die Nachzahlung (bisher so um 350-400 Euro je Partei) ausbleibt.
    Der Verwalter lässt was die Vorauszahlung abgeht nicht mit seich reden.
    Im Gegenteil,als Mieter ausgezogen waren und mit ihrem Stoffsofa den Buntsteinputz im Treppenhaus irreparabel an mehreren Stellen beschädigt haben,sollte ICH die sanierung bezahlen,worauf es zu Gesprächen kam und ich 400 Euro gezahlt habe. Um des friedens Willen und um meinen Blutdruck zu schonen!
    Geld wird man leider immer schnell los.

    Gruß aus Schleswig-Holstein

    Entschuldigung, aber ich glaube Du verstehst das nicht mal ansatzweise.

    Die Vorauszahlungen der Mieter darfst Du nur nach erfolgter Abrechnung, für die Du verantwortlich bist, angemessen anpassen.

    Sprich um 1/12 der Nachzahlung erhöhen oder um 1/12 der Gutschrift verringern.

    Deine monatlichen Zahlungen ergeben sich aus der Teilungserklärung und was da vereinbart ist.

    Zitat

    Im Gegenteil,als Mieter ausgezogen waren und mit ihrem Stoffsofa den Buntsteinputz im Treppenhaus irreparabel an mehreren Stellen beschädigt haben,sollte ICH die sanierung bezahlen[QUOTE]


    Aus Sicht der Eigentümergemeinschaft korrekt. Den Schaden hättest Du bei Deinem Mieter geltend machen können.

    Und wann ist Vertragsende wenn uch ihm nur mündlich gesagt habe schlüsselübergabe am 31?
    Ich kenne das ja eigentlich nur so man kündigt die Wohnung, hat drei Monate Kündigungsfrist und muss dann draußen sein... nur ohne Kündigung ja keine Ahnung wie da seine rechte sind

    Wie schon in meinem erste Post geschrieben, sortiere die Sache.

    Fristlose - unwirksam da Rückstand gezahlt

    Hat keiner, weder Du noch der Vermieter, wirksam fristgerecht gekündigt besteht das Mietverhältnis weiter.

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