Müssen die Tapeten runter?!

  • Hallo,

    wir haben am 01.08.2013 eine untapezierte Wohnung übernommen. Leider haben wir nicht genau darauf geachtet was im Mietvertrag steht. Dort steht: Wohnung wurde renoviert übergeben und muss bei Auszug renoviert werden.
    Müssen wir die Tapeten wieder entfernen? Eine Wohnung renoviert übergeben heißt doch nicht dass sie ohne Tapeten übergeben wurde oder?

  • Zitat

    Wohnung wurde renoviert übergeben und muss bei Auszug renoviert werden.

    Ist das der exakte Wortlaut?

    Eine generelle Endrenovierungsklausel, ohne das ein tatsächlicher Renovierungsbedarf besteht, ist unwirksam.

  • In diesem Fall müsste man nicht renovieren, es sei denn, die Wohnung wäre in dieser kurzen Mietzeit über Gebühr verwohnt.
    Zu dem handelt es sich dabei um eine unwirksame Klausel, da nur auf den Zeitfaktor abgestimmt wurde und nicht nach dem Bedarf.

    Und nein, auch die selbst aufgebrachte Tapete muss nicht entfernt werden - sagt der BGH !

  • Die gleiche Frage hatte ich bei meinem letzten Umzug auch. Und ich musste die Tapeten nicht entfernen.

    Angenehm ist am Gegenwärtigen die Tätigkeit, am Künftigen die Hoffnung und am Vergangenen die Erinnerung.

    Aristoteles

  • Ja genau das ist der Wortlaut. Also wir haben eine vorgedruckte Klausel, wo drin steht dass die wohnung renoviert hinterlassen werden muss und nochmal einen Zusatz auf einer anderen seite, wo steht "Wohnung wurde renoviert übergeben und muss bei Auszug renoviert werden"

  • Und nein, auch die selbst aufgebrachte Tapete muss nicht entfernt werden - sagt der BGH !


    ... wenn sie nicht gerade schwarzbunt kariert ist...:rolleyes:

  • So, heute hatten wir Wohnungsübergabe. Meine ehemaligen Vermieter sagen, sie haben sich erkundigt - die Tapeten müssen runter :confused: und sie würden die 900 EUR Kaution einbehalten, eine Firma mit der Entfernung der Tapeten beauftragen und uns den Rest in Rechnung stellen. Das wird dann wohl auf einen Rechtsstreit hinaus laufen.... :mad:

  • So, heute hatten wir Wohnungsübergabe. Meine ehemaligen Vermieter sagen, sie haben sich erkundigt - die Tapeten müssen runter :confused: und sie würden die 900 EUR Kaution einbehalten, eine Firma mit der Entfernung der Tapeten beauftragen und uns den Rest in Rechnung stellen. Das wird dann wohl auf einen Rechtsstreit hinaus laufen.... :mad:


    Was sie sagen, interessiert (vorerst) nicht. Wichtig ist, dass ein Protokoll erstellt wurde. Du warst hfftl. nicht allein?

  • Ich hatte meinen Bruder als Zeugen dabei. Bei der Besichtigung hat der Zeuge meiner Vermieterin an den Tapeten, wo sich etwas die Naht gelöst hatte, einfach gerissen, so dass sie zum Teil ab ging. Das hat mein Zeuge zum Glück gesehen.
    Ein Protokoll habe ich. Da hat meine Vermieterin bei allen Räumen angekreuzt, dass sie keine Mängel haben, hat aber vermerkt, dass die Tapeten nicht entfernt wurden.
    Ich habe dann aber als ich zuhause war gesehen, dass meine Vermieterin mit dem Namen ihrer Mutter (Eigentümerin des Hauses) unterschrieben hat, nicht mit ihrem eigenen Namen^^

  • Ich habe hier grade was interessantes gefunden:

    "Welche Klauseln hat der BGH gekippt?

    Legt eine Klausel zu kurze Fristen zu Grunde, ist sie unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 361/03). Folge: Der Mieter muss gar nicht renovieren. Das gilt auch für die „Quotenklausel“, nach der sich ein Mieter anteilig an den Kosten beteiligen soll, und für die „Tapetenklausel“, wonach er beim Auszug alle Tapeten entfernen muss. Es kommt also auf den konkreten Zustand der Räume an. Eine Klausel, wonach Schönheitsreparaturen während der Mietzeit in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen sind, ist ebenfalls unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 224/07). Auch Kettenraucher müssen dem Vermieter beim Auszug nur in extremen Fällen für Nikotinspuren Schadenersatz zahlen (BGH, Az. VIII ZR 37/07)."

  • Zitat

    Es kommt also auf den konkreten Zustand der Räume an.

    Der Satz ist aber wichtig. Hat der Mieter (oder Vormieter) beispielsweise neongelb/pinkfarbene, karierte Tapete angebracht muss er diese auch entfernen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich denke es kommt dabei nicht auf die Farbe der Tapete an, sondern auf den ZUSTAND der Wände. Löcher etc.
    Die haben wir alle geschlossen. Und bis der Zeuge meiner Vermieterin da durchgewütet ist, waren auch die Tapeten noch in Ordnung. :rolleyes:

  • "Es hat sich bei Mietern und Vermietern mittlerweile einigermaßen herumgesprochen, dass Vertragsklauseln, die den Mieter in festen Zeiträumen (also zum Beispiel alle fünf Jahre oder bei Auszug) zu Schönheitsreparaturen verpflichten, schlicht unwirksam sind (siehe unser Beitrag hier). Mit der Folge: Der Mieter muss (obwohl es im Mietvertrag anders steht) überhaupt nicht weißeln. Dies gilt übrigens mittlerweile sogar bei Gewerbemietverträgen (siehe Beitrag hier). Umstritten war aber bislang noch, ob das auch gilt, wenn der Mieter die Räume in anderen Farben gestrichen hatte. Muss er dann beim Auszug die Wände weiß streichen, also in den ursprünglichen Zustand zurück versetzen? Man ahnt es: Der BGH sagt nein: Mieter können im Mietvertrag nicht verpflichtet werden, „weiß“ zu streichen. (…)Für Mietrechtsprofis kommt die aktuelle Entscheidung des BGH zur sog. Farbwahlklausel nicht mehr überraschend, da der BGH in den vergangenen Jahren den Vermietern eine schlechte Nachricht nach der anderen überbracht hat. Doch wenigstens bei diesem “Farbthema” hatten manche Vermieter noch die Hoffnung, dass der Mieter zumindest beim Auszug verpflichtet werden kann, die Wohnung weiß zu hinterlassen. Auch diese Hoffnung hat der BGH nun zerstört."

  • Als abschließender Hinweis: Weisen die Tapeten Beschädigungen auf, die nicht durch einen vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, kann der Vermieter durchaus Schadenersatz verlangen.

    Zitat

    "Es hat sich bei Mietern und Vermietern mittlerweile einigermaßen herumgesprochen, dass Vertragsklauseln, die den Mieter in festen Zeiträumen (also zum Beispiel alle fünf Jahre oder bei Auszug) zu Schönheitsreparaturen verpflichten, schlicht unwirksam sind (siehe unser Beitrag hier)....

    Was möchtest Du uns damit sagen? Das eine Endrenovierungsklausel laut BGH unwirksam sind, haben dir schon mehrere User mitgeteilt. Gelesen hast Du das schon, oder?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (31. März 2015 um 16:40)

  • "Es hat sich bei Mietern und Vermietern mittlerweile einigermaßen herumgesprochen, dass ...


    Bei Zitaten sollte unbedingt die Quelle angegeben werden.

    "Die Beschädigungen hat ja der Zeuge der Vermieterin vor meinen und den Augen meines Bruders selbst hervorgerufen."
    - Tipp: Protokoll anfertigen.
    Was die Unterschrift anbelangt, so sollte überprüft werden, ob hier der Straftatbestand der Urkundenfälschung vorliegt...:(

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