Abschläge/Betriebskosten/Hausverwalter

  • Hallo
    Ich hätte da mal eine Frage an die Fachleute. Es ist so,ich habe 2 Eigentumswohnungen die von einer Hausverwaltung betreut werden. An diese Hausverwaltung muss ich als Eigentümer monatlich 304 Euro (je 152/Wohnung) Betriebskosten an die Verwaltung für meine Mieter vorauszahlen.
    Von meinen Mietern bekomme ich je 80 Euro Vorauszahlungmalso 160 gesammt.
    Fehlen also praktisch 144 Euro zu dem was ich an die Verwaltung zahle.
    Kann ich nicht all das was ich an die Verwaltung monatlich zahle,auch als Abschlag von den Mietern fordern,so dass ich das Geld praktisch nur weiterleite und nichts aus eigener Tasche vorstrecke?
    Einmal im Jahr gibt es dann von der Verwaltung ja Geld zurück, aber dieses vorstrecken geht doch auf den Geldbeutel.

    Was kann ich denn da am Besten machen?

    Danke und Gruß aus Schleswig Holstein

  • Zitat

    Einmal im Jahr gibt es dann von der Verwaltung ja Geld zurück, aber dieses vorstrecken geht doch auf den Geldbeutel.

    Und warum sollte der Mieter das Geld für dich Vorstrecken? Das geht auch auf seinen Geldbeutel.
    Außerdem sind nicht alle Zahlungen, die Du an den Verwalter leistest, auch auf den Mieter umlegbar.

    Zitat

    Einmal im Jahr gibt es dann von der Verwaltung ja Geld zurück

    Warum passt Du die Hausgeldvorauszahlungen dann nicht einfach an? Schon mal mit dem Verwalter gesprochen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Kann ich nicht all das was ich an die Verwaltung monatlich zahle,auch als Abschlag von den Mietern fordern,

    Nein

    Nur was in § 2 der Betriebskostenverordnung aufgelistet und vertraglich mit den Mietern vereinbart ist, darfst Du von diesen fordern.

    Zitat

    Einmal im Jahr gibt es dann von der Verwaltung ja Geld zurück, aber dieses vorstrecken geht doch auf den Geldbeutel.

    Willkommen im Vermieter-Leben;)


  • An diese Hausverwaltung muss ich als Eigentümer monatlich 304 Euro (je 152/Wohnung) Betriebskosten an die Verwaltung für meine Mieter vorauszahlen.
    Von meinen Mietern bekomme ich je 80 Euro Vorauszahlungmalso 160 gesammt.
    Fehlen also praktisch 144 Euro zu dem was ich an die Verwaltung zahle.
    Kann ich nicht all das was ich an die Verwaltung monatlich zahle,auch als Abschlag von den Mietern fordern,so dass ich das Geld praktisch nur weiterleite und nichts aus eigener Tasche vorstrecke?

    Das sind 2 verschiedene Dinge.

    1. Können Sie die monatlichen Vorauszahlungen Ihrer Mieter den letzten Rechnungen anpassen; auch jedes Jahr.
    Das ist Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihren Mieter

    2. Ihre Vorauszahlungen sollten Sie natürlich ebenso anpassen. Dazu reden Sie mal mit dem Verwalter oder bringen das Thema in der Versammlung zur Sprache.
    Das war bei mir früher ähnlich wie bei Ihnen. Ich habe immer mehr überzahlt und meine Nachbarin immer weniger.

    Die Zahlungsweise wurde dahingehend geändert, das aufgrund der letzten Abrechnung die Vorauszahlung durch den Verwalter jährlich angepasst wird.

  • Nur was in § 2 der Betriebskostenverordnung aufgelistet und vertraglich mit den Mietern vereinbart ist, darfst Du von diesen fordern.


    So isses. Wenn in Deinen MVn die BetrKosten gem. BetrKostenVO auf die Mieter umlegbar sind, kannste die mtl. VZ anpassen, jedoch vorzugsweise NACH der jährlichen BetrkAbrechnung (Jahresbetrag/12).

  • Danke an alle für die Antworten. Nun bin ich schlauer als vorher. Ich werde die tatsächlichen Energiekosten die die Mieter zahlen müssen anpassen und den Rest selber an die Verwaltung zahlen,weil wie hier ja schon gesagt wurde nicht alles auf die Mieter umgelegt werden kann (z.B. Anschaffung Rasenmäher für die Gemeinschaft.neie Dachrinne......) So ist mir aber wenigstens etwas geholfen und auch der Geldbeutel des Mieters wird nicht so sehr strapaziert,weil in der Abrechnung somit die Nachzahlung (bisher so um 350-400 Euro je Partei) ausbleibt.
    Der Verwalter lässt was die Vorauszahlung abgeht nicht mit seich reden.
    Im Gegenteil,als Mieter ausgezogen waren und mit ihrem Stoffsofa den Buntsteinputz im Treppenhaus irreparabel an mehreren Stellen beschädigt haben,sollte ICH die sanierung bezahlen,worauf es zu Gesprächen kam und ich 400 Euro gezahlt habe. Um des friedens Willen und um meinen Blutdruck zu schonen!
    Geld wird man leider immer schnell los.

    Gruß aus Schleswig-Holstein

  • Danke an alle für die Antworten. Nun bin ich schlauer als vorher. Ich werde die tatsächlichen Energiekosten die die Mieter zahlen müssen anpassen und den Rest selber an die Verwaltung zahlen,weil wie hier ja schon gesagt wurde nicht alles auf die Mieter umgelegt werden kann (z.B. Anschaffung Rasenmäher für die Gemeinschaft.neie Dachrinne......) So ist mir aber wenigstens etwas geholfen und auch der Geldbeutel des Mieters wird nicht so sehr strapaziert,weil in der Abrechnung somit die Nachzahlung (bisher so um 350-400 Euro je Partei) ausbleibt.
    Der Verwalter lässt was die Vorauszahlung abgeht nicht mit seich reden.
    Im Gegenteil,als Mieter ausgezogen waren und mit ihrem Stoffsofa den Buntsteinputz im Treppenhaus irreparabel an mehreren Stellen beschädigt haben,sollte ICH die sanierung bezahlen,worauf es zu Gesprächen kam und ich 400 Euro gezahlt habe. Um des friedens Willen und um meinen Blutdruck zu schonen!
    Geld wird man leider immer schnell los.

    Gruß aus Schleswig-Holstein

    Entschuldigung, aber ich glaube Du verstehst das nicht mal ansatzweise.

    Die Vorauszahlungen der Mieter darfst Du nur nach erfolgter Abrechnung, für die Du verantwortlich bist, angemessen anpassen.

    Sprich um 1/12 der Nachzahlung erhöhen oder um 1/12 der Gutschrift verringern.

    Deine monatlichen Zahlungen ergeben sich aus der Teilungserklärung und was da vereinbart ist.

    Zitat

    Im Gegenteil,als Mieter ausgezogen waren und mit ihrem Stoffsofa den Buntsteinputz im Treppenhaus irreparabel an mehreren Stellen beschädigt haben,sollte ICH die sanierung bezahlen[QUOTE]


    Aus Sicht der Eigentümergemeinschaft korrekt. Den Schaden hättest Du bei Deinem Mieter geltend machen können.

  • als Mieter ausgezogen waren und mit ihrem Stoffsofa den Buntsteinputz im Treppenhaus irreparabel an mehreren Stellen beschädigt haben,sollte ICH die sanierung bezahlen,


    Halte ich für korrekt. Analog ist auch ein Mieter dafür verantwortlich, wenn seine Besucher bspw. den Buntsteinputz im Treppenhaus beschädigt haben.

  • Der Verwalter lässt was die Vorauszahlung abgeht nicht mit seich reden.

    Der Verwalter ist nicht der Chef Ihrer Eigentümergemeinschaft. Er verwaltet nur.
    Mit Beschluß der Eigentümerversammlung können Sie das durchsetzen.
    Ich glaube da eher bei Ihnen etwas Kampfgeist zu missen.

  • Der Verwalter lässt was die Vorauszahlung abgeht nicht mit seich reden.

    Der Verwalter ist nicht der Chef Ihrer Eigentümergemeinschaft. Er verwaltet nur.
    Mit Beschluß der Eigentümerversammlung können Sie das durchsetzen.
    Ich glaube da eher bei Ihnen etwas Kampfgeist zu missen.

    ;) Mit Beschluss der Eigentümerversammlung wurden die Abgaben an den Verwalter erhöht! ;) Also ist da nichts mit auf die Barrikaden gehn!

    Zitat

    Entschuldigung, aber ich glaube Du verstehst das nicht mal ansatzweise.

    Die Vorauszahlungen der Mieter darfst Du nur nach erfolgter Abrechnung, für die Du verantwortlich bist, angemessen anpassen.

    Sprich um 1/12 der Nachzahlung erhöhen oder um 1/12 der Gutschrift verringern.

    Deine monatlichen Zahlungen ergeben sich aus der Teilungserklärung und was da vereinbart ist.

    Erstens verstehe ich wohl ansatzweise wie und worum es geht und zweitens bekomme ich die Abrechnungen für die Wohnungen fertig von der Verwaltung zugestellt! Also wo bin ich da verantwortlich? Sorry dummes Zeug!

  • Erstens verstehe ich wohl ansatzweise wie und worum es geht und zweitens bekomme ich die Abrechnungen für die Wohnungen fertig von der Verwaltung zugestellt! Also wo bin ich da verantwortlich? Sorry dummes Zeug!


    Nix dummes Zeug! Denk' doch mal nach:
    Mit WEM hat der Mieter einen Vertrag?
    WER für Dich die Betriebskostenabrechnungen macht, ist dem Mieter schnurzegal. DU bist einzig und allein dem Mieter ggü. dafür verantwortlich!!! Das zu begreifen kann doch wohl nicht soo schwer sein.

  • ;) und zweitens bekomme ich die Abrechnungen für die Wohnungen fertig von der Verwaltung zugestellt!

    Wenn sie dann auch direkt an Deine Mieter gerichtet sind ist doch alles chic.

    Trotzdem bist und bleibst Du den Mietern gegenüber verantwortlich. Denn Du bist ihr Vertragspartner nicht der Verwalter.

  • Wenn sie dann auch direkt an Deine Mieter gerichtet sind ist doch alles chic.

    Trotzdem bist und bleibst Du den Mietern gegenüber verantwortlich. Denn Du bist ihr Vertragspartner nicht der Verwalter.

    Der Verwalter macht nun aber mal die Abrechnungen,dafür ist er ja auch da und diesen Zahlen muss ich vertrauen können. Ich kann ja nicht selber Strom/Gas/Wasser ablesen gehen und alles auseinanderrechbnen. Wäre ja auch doppeltgemoppelt. Ausserdem kommen ja noch weitere umlagefähige Betriebskosten dazu die der Verwalter auch ünermittelt von denen ich nicht die Bohne von nachvollziehen kann! Also wie soll ich prüfen ob alles so stimmt wie es der Verwalter mir mitteilt und ich 1:1 so an meine Mieter weitergebe?

  • Nix dummes Zeug! Denk' doch mal nach:
    Mit WEM hat der Mieter einen Vertrag?
    WER für Dich die Betriebskostenabrechnungen macht, ist dem Mieter schnurzegal. DU bist einzig und allein dem Mieter ggü. dafür verantwortlich!!! Das zu begreifen kann doch wohl nicht soo schwer sein.

    Ähmmm weist du was Du da redest??? Ich denke nicht! Verantwortung hin oder her,nur wie ist es mir als armen Vermieter zu prüfen und zu verantworten was die Verwaltung mir für Zahlen guebt die ich 1:1 weitergebe? Na hast Du eine Idee? SIEHE letzten Beitrag! Ausserdem geht es hier weit vom ehemaligen Thema ab das übrigens geklärt ist und ich nun weis wie und was ich mache ;)

  • Der Verwalter macht nun aber mal die Abrechnungen,dafür ist er ja auch da und diesen Zahlen muss ich vertrauen können. Ich kann ja nicht selber Strom/Gas/Wasser ablesen gehen und alles auseinanderrechbnen. Wäre ja auch doppeltgemoppelt. Ausserdem kommen ja noch weitere umlagefähige Betriebskosten dazu die der Verwalter auch ünermittelt von denen ich nicht die Bohne von nachvollziehen kann! Also wie soll ich prüfen ob alles so stimmt wie es der Verwalter mir mitteilt und ich 1:1 so an meine Mieter weitergebe?


    Indem Du Dir ganz einfach die unglaubliche Mühe machst, den Mietvertrag zu lesen.

  • Ähmmm weist du was Du da redest??? Ich denke nicht! Verantwortung hin oder her,nur wie ist es mir als armen Vermieter zu prüfen und zu verantworten was die Verwaltung mir für Zahlen guebt die ich 1:1 weitergebe? Na hast Du eine Idee? SIEHE letzten Beitrag! Ausserdem geht es hier weit vom ehemaligen Thema ab das übrigens geklärt ist und ich nun weis wie und was ich mache ;)


    Woher und WIE Du die Zahlen bekommst, interessiert niemanden. Nur korrekt - dem Mieter ggü - MÜSSEN sie sein.

  • Zitat

    Verantwortung hin oder her,nur wie ist es mir als armen Vermieter zu prüfen und zu verantworten was die Verwaltung mir für Zahlen guebt die ich 1:1 weitergebe?

    Vielleicht durch einen Verwaltungsbeirat, der von der Eigentümergemeinschaft gestellt wird?

    Ich halte es tendenziell für leichtsinnig zu glauben, dass die Zahlen tatsächlich korrekt sind. Einige der - von mit betreuten Eigentümer - lassen die Zahlen im Übrigen von einem Fachanwalt prüfen.

    Nur so aus Interesse: Wie wird denn bei Euch der WEG-Verwalter im Zuge der Eigentümerversammlung entlastet, wenn Du gar nicht weißt, ob die Zahlen stimmen? :confused:

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ;)
    Erstens verstehe ich wohl ansatzweise wie und worum es geht und zweitens bekomme ich die Abrechnungen für die Wohnungen fertig von der Verwaltung zugestellt!

    Dazu ist die Verwaltung da. Es würde auch garnicht anders gehen.
    Die gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)
    Das studieren Sie mal bevor Sie hier Sorry dummes Zeug! reden.

    Also wo bin ich da verantwortlich?

    Sie und nur Sie als Vermieterin sind Ihren Mietern gegenüber verantwortlich, denn Sie sind alleiniger Vertragspartner.
    Schreiben Sie sich das allemal hinter die Ohren.

  • Ähmmm weist du was Du da redest???

    Weiß Berny mit Sicherheit.

    Zitat

    Verantwortung hin oder her,nur wie ist es mir als armen Vermieter zu prüfen und zu verantworten was die Verwaltung mir für Zahlen guebt die ich 1:1 weitergebe?

    Belege einsehen zum Beispiel? Das ist übrigens auch das Rechte eines Mieters, bei seinem Vermieter.

    1:1 weiter geben kann übrigens nach hinten los gehen.

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