ZitatMeine Frage ist, ob diese Klausel entsprechend der aktuellen Rechtsprechung unwirksam sind und ich somit keine Endrenovierung durchführen muss.
Das war sie auch nach der etwas älteren Rechtsprechenung.
Starre Fristen - unwirksam
Endrenovierung unabhängig von der Wohndauer und Renovierungsbedarf - unwirksam
Vorschrift der Materialien (Rauhfasertapete und Farbe weiß) - unwirksam
Nach allerneuester Rechtsprechung muß der Mieter überhaupt nicht renovieren wenn die Wohnung unrenoviert übergeben und er für die Anfangsrenovierung nicht angemessen entschädigt wurde.
Gesetzliche Schönheitsreparaturen gibt es nicht.
Allenfalls bleibt hier noch die Teppichbodenreinigung übrig.
