Beiträge von anitari

    Zitat

    Meine Frage ist, ob diese Klausel entsprechend der aktuellen Rechtsprechung unwirksam sind und ich somit keine Endrenovierung durchführen muss.

    Das war sie auch nach der etwas älteren Rechtsprechenung.

    Starre Fristen - unwirksam

    Endrenovierung unabhängig von der Wohndauer und Renovierungsbedarf - unwirksam

    Vorschrift der Materialien (Rauhfasertapete und Farbe weiß) - unwirksam

    Nach allerneuester Rechtsprechung muß der Mieter überhaupt nicht renovieren wenn die Wohnung unrenoviert übergeben und er für die Anfangsrenovierung nicht angemessen entschädigt wurde.

    Gesetzliche Schönheitsreparaturen gibt es nicht.

    Allenfalls bleibt hier noch die Teppichbodenreinigung übrig.

    Danke für die schnelle Antwort,
    aber ist es nicht so, das er nur für die Räume Miete verlangen kann, die auch im Mietvertrag stehen? Das 5. Zimmer ist nicht aufgeführt im MV.
    Gruß
    Fink

    Es ist nicht vorgeschrieben das alle Räume im Mietvertrag aufgeführt werden müssen. Zum Beispiel würde es völlig ausreichen die Lage im Haus zu beschreiben mit Wohnung 1. Etage rechts.

    Zitat

    Diese Vereinbarung der Kostenpauschale ist doch nur möglich, wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt...

    ... in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen.

    Zitat

    Was ist, wenn während der Mietzeit durch Umbau eine weitere Wohnung entsteht und es jetzt ein 3-Familienhaus ist (2 Wohnungen plus Einliegerwohnung). Lt. Heizkostenverordnung ist eine Pauschale dann nicht möglich.

    Möglich schon, aber unzulässig. Meiner Meinung nach müßte ab Fertigstellung der 3. Wohnung dann gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Was auch zwingend vorgeschrieben ist wenn der Vermieter nicht selbst mit in einem 2FH wohnt.

    Zitat

    Dies ist geschehen, ein Nachmieter wurde gefunden, die Genossenschaft akzeptierte ihn als Mieter, vorgesehener Einzugstermin war der 01.04.2015.

    War das auch Mietvertragsbeginn des Nachmieters?

    Zitat

    Nun meldete sich allerdings die Genossenschaft mit der Bitte, doch die fällige Miete für den Monat April noch zu überweisen. Daraufhin nahmen wir Kontakt mit dem Nachmieter auf. Dieser sagte uns, dass die Genossenschaft aufgrund aufwendiger Sanierungsarbeiten (Strom) den Einzugstermin neu terminiert habe, und er so erst am 01.05.2015 einziehen sollte. Dieser Termin wurde von der Genossenschaft wieder nicht eingehalten, so dass der Nachmieter jetzt erst zum 01.06.2015 einziehen kann.

    Bitte unterscheiden zwischen Einzugstermin und Mietvertragsbeginn. Das sind nämlich 2 Paar Schuhe.

    Zitat

    Die Genossenschaft will nun die ihrer Meinung nach rückständige Miete von der Kaution einbehalten.

    Was ihr gutes Recht ist wenn Mietbeginn des Nachmieters nicht der 1. April war.

    Zitat

    Diese benötigt mein Klient aber in voller Höhe für die neue Wohnung.

    Die Kaution ist in den aller seltensten Fällen unverzüglich nach Mietende fällig. Auch wenn die Wohnung mängelfrei übergeben wurde kann der Vermieter sie zunächst bis zu 6 Monate einbehalten um zu prüfen ob und welche Ansprüche er gegenüber dem ehemaligen Mieter noch hat.

    Ansprüche können neben verdeckten Mängeln z. B. auch Mietrückstände und evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen.

    Reparaturen der Heizungsanlage sind, sofern nicht vom Mieter verschuldet, allein Sache des Vermieters. Hier greift auch nicht, falls vertraglich vereinbart, die Kleinreparaturklausel.

    Wenn vertraglich vereinbart kann der Vermieter die Kosten der Wartung als Nebenkosten, anteilig für den Nutzungszeitraum des Mieters, umlegen.

    Allerdings nicht als separate Rechnung sondern zusammen mit den anderen Nebenkosten in der jährlichen Abrechnung über die monatlichen Vorauszahlungen. Sofern vertraglich vereinbart.

    Also Mietvertrag prüfen was genau dort zu Neben-/Betriebskosten vereinbart ist.

    Zitat

    Ich habe wirklich wenig geheizt und war auch sonst sehr sparsam, warum ist die Abrechnung so hoch bzw. ist sie rechtens??

    Warum so hoch?

    1. Nur 2 heizfreie Monate im Nutzungszeitraum.

    2. Vorauszahlungen evtl. zu gering.

    Wenig geheizt nutzt relativ wenig wenn die Gesamtkosten der Heizung hoch waren und der Verbrauch gesamt gering.

    Ebenso wenig nutzt wenig heizen für den verbrauchsunabhängigen Teil der Heizkosten.

    Ich lese in dem Wirrwar eine Wohnfläche von ca. 72 m² und monatliche Vorauszahlungen 155 €, richtig?

    Ansich nicht zu wenig, wenn denn Nutzungszeitraum = Abrechnungszeitraum wäre.

    Aber so war der Nutzungszeitraum überwiegend in Heizmonaten. Da sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten.

    Würdet ihr uns zum Widerspruch raten ?

    Das, wegen Formfehler oder ignorieren da formell falsch und somit unwirksam.

    So in etwa sollte eine formell korrekte Abrechnung aussehen

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    Der Vermieter war zu dem Zeitpunkt in Spanien und ist erst im Mai wieder zurück nach Deutschland gekommen.
    Email Empfang nachweisen kann ich genauso wenig wie Brief-Empfang.
    Das kann ja nur der Vermieter aktiv bestätigen.

    Muß er aber nicht.

    Wie gesagt, er könnte einen auf stur machen und sagen eine formgerechte Kündigung, mit Deiner eigenhändigen Unterschrift, ist ihm nicht zugegangen.

    Ich würde versuchen ihn nachweisbar, per Einwurfeinschreiben, auf die Vertragsbeendigung zum 30.06. fest zunageln.

    Zitat

    Ist dann der 31.5.2015 rechtsgültig ?

    Nein. Die ganze Kündigung ist nicht gültig.

    Warum?

    Darum:

    Zitat

    3.3.2015 (Dienstag, 2. Werktag innerhalb Karenzzeit) - Kündigung zum 31.5.2015 per Email verschickt (incl. Abfotografierten, von mir unterschriebenen Kündigungsschreibens)


    Zitat

    4.3.2015 (Mittwoch 3. Werktag innerhalb der Karenzzeit) - Vermieter "bestätigt" mir den Erhalt meiner Kündigung per SMS. Akzeptiert aber nicht den 31.5 sondern gibt den 30.6 als mögliches Auszugsdatum an.

    Da kannst Du wem auch immer auf Knien danken.

    Der Vermieter könnte auch auf stur schalten und sagen "Kündigung? Habe keine bekommen"

    Die Abrechnung ist schon allein wegen dem falschen Abrechnungszeitraum unwirksam.

    Dazu kommen noch andere Formfehler, wie z. B. keine Angabe zu den Gesamtkosten des Objektes und Angabe des Umlageschlüssels.

    2 Möglichkeiten:

    1. Abrechnung ignorieren.

    2. Ihr wegen Formfehler widersprechen

    Zettel 2 ist Schnullifax und für die Abrechnung völlig irrelevant.

    Im Moment kommst Du (leider) an der Maklerin nicht vorbei.

    Diese wurde vom Vermieter mit der Mietersuche engagiert weil er sich damit nicht befassen kann oder will.

    Das der ehemalige Eigentümer die Kaution nicht an den neuen Übergeben hat, ist nicht Dein Problem.

    Der aktuelle Vermieter ist Dein Vertragspartner, nicht mehr der ehemalige.

    Übrigens hat der Vermieter bis 6 Monate Zeit um zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch aus dem Mietverhältnis hat. So lange kann er die Kaution zunächst komplett einbehalten.

    Klauseln stehen in Verträgen.

    Was da in der Kündigungsbestätigung steht ist ledig eine Möglichkeit den evtl. früher zu beenden wenn der Vermieter einen geeigneten Nachmieter findet.

    Bisher hat er das aber nicht. Warum der VM Interessenten ablehnt geht Mieter schlicht nichts an.

    Zitat

    Ist es uns, auf Grund der Nachmieterklausel, möglich aus dem Mietvertrag auszutreten, ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nachmieter die Wohnung hätte übernehmen können?

    Da es keine echte Nachmieterklausel im Vertrag gibt, nein. Dem Mieter ist es zuzumuten die 3monatige Kündigungsfrist einzuhalten.

    Apro Pos, habt Ihr denn überhaupt schon gekündigt?

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