Probleme mit Kündigung Mietvertrag bei Wohnungsgenossenschaft

  • Hallo Forum,

    ich habe folgendes Problem.

    Ein Klient von mir hat seine alte Wohnung zum 30.04.2015 fristgerecht gekündigt. Allerdings gab es eine (mündliche) Absprache zwischen ihm und der Genossenschaft, dass er einen Nachmieter zu einem früheren Zeitpunkt suchen könne, und dieser, im Falle der Akzeptanz durch die Genossenschaft, in die Wohnung einziehen dürfte.
    Dies ist geschehen, ein Nachmieter wurde gefunden, die Genossenschaft akzeptierte ihn als Mieter, vorgesehener Einzugstermin war der 01.04.2015.
    Mein Klient hat am 28.04.2015 die Wohnungsübergabe der alten Wohnung mit der Genossenschaft gemacht (keine Mängel) und ist in seine neue Wohnung gezogen.
    Damit war die Sache, so dachten wir zumindest, erledigt.
    Nun meldete sich allerdings die Genossenschaft mit der Bitte, doch die fällige Miete für den Monat April noch zu überweisen. Daraufhin nahmen wir Kontakt mit dem Nachmieter auf. Dieser sagte uns, dass die Genossenschaft aufgrund aufwendiger Sanierungsarbeiten (Strom) den Einzugstermin neu terminiert habe, und er so erst am 01.05.2015 einziehen sollte. Dieser Termin wurde von der Genossenschaft wieder nicht eingehalten, so dass der Nachmieter jetzt erst zum 01.06.2015 einziehen kann.
    Ein Anruf bei der Genossenschaft meinerseits ergab nun, dass die Genossenschaft die Miete für den Monat Mai von meinem Klienten haben will, da er zu diesem Zeitpunkt die Wohnung noch angemietet hatte. Meinen Einwand, dass die Wohnung aber doch aufgrund der Sanierung und des damit verbundenen Drecks sowie der nicht vorhandenen Stromversorgung nicht bewohnbar gewesen wäre, tat der Herr bei der Genossenschaft mit den Worten: "Das ist doch egal." ab. Die Genossenschaft will nun die ihrer Meinung nach rückständige Miete von der Kaution einbehalten. Diese benötigt mein Klient aber in voller Höhe für die neue Wohnung.

    Wie ist hier die rechtliche Situation? Darf die Genossenschaft sanierungsbedingten Leerstand einfach so auffangen, weil der Mietvertrag noch lief? Wie verhält es sich mit Zusagen, die dem Nachmieter gemacht und nicht eingehalten wurden?

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß
    okonski

  • Hallo,

    ein Klient von dir?
    Was bist du, Anwalt, Makler, Betreuer, Totengräber???

    Wenn dein Klient die Übergabe wirklich am 28.04.2015 gemacht hat, dann verstehe ich deine Frage nicht. Er hätte in diesem Fall die Wohnung bis zum 28.04. in Besitrz gehabt und muss den April logischerweise bezahlen.

    Wäre die Wohnung im März übergeben worden, dann sähe die Sache anders aus. Wenn dein Klient nachweisen kann, dass es die Absprache gab (z.B. Nachmieter als Zeugen) und dass im April tatsächlich aufwändige Arbeiten stattgefunden haben, dann wäre die Miete nicht mehr zu zahlen. Da die Genossenschaft die Kaution kürzt, müßtet ihr das Geld allerdings einklagen.

    Wenn dein Klient die Kaution so nötig braucht, wäre ein weiteres Problem, dass die Genossenschaft, diese sowieso nicht sofort zurückzahlen muss.

    Falls es eine Sozialwohnung ist, dürften Mietrückstände sowieso nicht aus der Kaution beglichen werden.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Ganz ehrlich ich steig da auch nicht hinter, wenn du Anwalt bist solltest du die Gesetze und damit auch die möglichen Lösungsansätze kennen, oder sehe ich das Falsch? Für dich und deinen Klienten gibt es nur einen weg das Rechtlich und einwandfrei zu klären dein Klient benötigt einen Anwalt.

  • Zitat

    Dies ist geschehen, ein Nachmieter wurde gefunden, die Genossenschaft akzeptierte ihn als Mieter, vorgesehener Einzugstermin war der 01.04.2015.

    War das auch Mietvertragsbeginn des Nachmieters?

    Zitat

    Nun meldete sich allerdings die Genossenschaft mit der Bitte, doch die fällige Miete für den Monat April noch zu überweisen. Daraufhin nahmen wir Kontakt mit dem Nachmieter auf. Dieser sagte uns, dass die Genossenschaft aufgrund aufwendiger Sanierungsarbeiten (Strom) den Einzugstermin neu terminiert habe, und er so erst am 01.05.2015 einziehen sollte. Dieser Termin wurde von der Genossenschaft wieder nicht eingehalten, so dass der Nachmieter jetzt erst zum 01.06.2015 einziehen kann.

    Bitte unterscheiden zwischen Einzugstermin und Mietvertragsbeginn. Das sind nämlich 2 Paar Schuhe.

    Zitat

    Die Genossenschaft will nun die ihrer Meinung nach rückständige Miete von der Kaution einbehalten.

    Was ihr gutes Recht ist wenn Mietbeginn des Nachmieters nicht der 1. April war.

    Zitat

    Diese benötigt mein Klient aber in voller Höhe für die neue Wohnung.

    Die Kaution ist in den aller seltensten Fällen unverzüglich nach Mietende fällig. Auch wenn die Wohnung mängelfrei übergeben wurde kann der Vermieter sie zunächst bis zu 6 Monate einbehalten um zu prüfen ob und welche Ansprüche er gegenüber dem ehemaligen Mieter noch hat.

    Ansprüche können neben verdeckten Mängeln z. B. auch Mietrückstände und evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen.

  • Also,

    ich bin weder Anwalt noch Totengräber, sondern arbeite im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Die Leute, die ich betreue, werden gemeinhin als Klienten bezeichnet.

    Beim Datum der Wohnungsübergabe hat sich ein Fehler eingeschlichen. Termin war der 28.03.2015.

    Ein Mietvertrag für den Nachmieter existierte nicht, es gab nur die mündliche Vereinbarung mit der Wohnungsgenossenschaft, dass dieser zum 01.04. dort einziehen kann.

    Worum es mir jedoch in erster Linie geht, ist die Frage, ob die Wohnungsgenossenschaft, während der Mietvertrag meines Klienten noch lief, den Leerstand der Wohnung zu umfassenden Sanierungsarbeiten nutzen darf. Die fälligen Sanierungen sind ja nicht durch meinen Klienten nötig geworden, sondern einfach, weil es sich um ein sehr altes Haus mit einem nicht mehr zeitgemäßen Stromnetz handelt.

  • okonski,
    jetzt sieht die Angelegenheit schon ganz anders aus:

    "Beim Datum der Wohnungsübergabe hat sich ein Fehler eingeschlichen. Termin war der 28.03.2015."
    - Aha.

    "..., während der Mietvertrag meines Klienten noch lief, den Leerstand der Wohnung zu umfassenden Sanierungsarbeiten nutzen darf."
    - Nein. Sobald der VM Hand an die Mietsache anlegt, braucht der Mieter nicht mehr zu zahlen - es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart.

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