Hallo Zusammen,
ich benötige eure Hilfe.
Zum 30.04.2015 bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen und habe nun mal vorsichtig bei der Hausverwaltung nachgehakt wie es mit der Rückzahlung der Kaution aussieht und wann man damit rechnen kann.
Zur Info: Ich hatte während meiner 4 Jahre in der alten Wohnung 2 Eigentümerwechsel.
Die Hausverwaltung schrieb mir, dass der jetztige Eigentümer die Mietkaution nicht vom vorherigen Eigentümer halten hat.
Sie teilen mir nun mit das ich mich doch an den vorherigen Eigentümer wenden soll bzgl der Kaution.
Wie sind eure Erfahrungen bei dem Thema? Das Internet bietet viele Infos zu dem Thema und ich bin mir eigentlich auch sicher dass der jetztige Eigentümer dafür "haften" muss.
Wie seht ihr das?
Gruß Alex