"Wann hast Du zu wann gekündigt?"
Habe jetzt mein schreiben nicht da aber die Antwort kam am 21.03.2013.
Also hast Du deutlich vor dem 3. Werktag im April gekündigt.
Die Nennung eines falschen Kündigungsdatums macht die Kündigung nicht unwirksam. Sie ist dann automatisch zum nächstmöglichen Termin wirksam.
Außerdem, wie ich schon schrieb, ist die Formulierung zum Kündigungsverzicht etwas widersprüchlich. Sprich eine Kündigung zum 30.6. durchaus möglich, nicht erst ab dem 30.6.