Hallo zusammen!
Ich wohne seid 01.04.2014 zur Miete in einer Wohnung und bin dort eigentlich auch zufrieden, mein Problem ist nur folgendes:
Das Objekt wird von einer Hausverwaltung verwaltet, Kontakt zu den VM läuft nur über diese Hausverwaltung und erscheint mir relativ eigenartig (generell unfreundlich, was meine Verpflichtungen angeht immer sehr hinterher, lassen sich aber bei ihren immer seeeeeehr viel Zeit usw)
Konkret folgendes:
Im Mietvertrag ist keine Angabe zur Wohnfläche gemacht, ist auch nicht verpflichtend, also im Grunde mein Problem.
Die Wohnung war inseriert mit ~90m². Laut meiner Messung besitzt sie aber eine GRUNDfläche von ~80m²+Dachschrägen, was in einer Wohnfläche von ~70m² reslutiert.
Also im Grunde ein Grund für eine Mietminderung, weil die Abweichung weit mehr als 10% beträgt.
Ich kann mich aber nicht auf den Mietvertrag berufen, also folgende Idee von mir:
In einem Protokoll zur Ablesung der Heizungszähler steht 90m² Wohnfläche.
Meine NBK-Abrechnung für letztes Jahr habe ich noch nicht, wenn dort aber auch 90m² drin stehen sollten, reichen diese beiden rechtlich gültigen Dokumente als Grundlage zur Durchsetzung für eine Mietminderung? Diese könnte ich dann ja auch rückwirkend aussprechen und mir für das vergangene Jahr die Differenz auszahlen lassen! Wäre also nicht unerheblich!
Zweite Frage:
Mir wurde ein Termin zur Prüfung meiner Rauchmelder von der Hausverwaltung aufgedrückt, Zeitraum 9-11 Uhr an einem Werktag. Ich also brav einen Gleittag auf der Arbeit eingereicht, weil ich ohnehin ein paar Übersuntden hatte und zu Hause gewartet.
Jetzt kam der Techniker aber überhaupt nicht! Nicht mal zu spät oder so, er erschien einfach nicht!
Kann ich da irgendwas geltend machen, um eine "Entschädigung" für den "sinnlos vergeudeten Tag" zu erhalten? War schließlich "Verlust" für meinen AG, weil ich meine Überstunden abgebaut habe und sie nicht verfallen lies...
Danke und Grüße!