Rücktritt nicht, aber die fristlose Kündigung.
Eine nachweisbare Abmahnung wäre gut.
Rücktritt nicht, aber die fristlose Kündigung.
Eine nachweisbare Abmahnung wäre gut.
Ist der Leerstand in unserem Haus und die damit verbundenen steigenden Kosten ein Grund um die Miete zu mindern?
Nein. Der Vermieter hat den Leerstand ja nicht zu verschulden. Wenn aber abzusehen ist das das Haus bald der Abrissbirne zum Opfer fällt wie wäre es damit schon mal nach einer neuen Wohnung Ausschau zu halten?
Heute, genau eine Woche nach der Wohnungsübergabe, ruft uns ein Mann an der mit uns einen Termin zum Ablesen der Heizungszähler und der Wasserzähler ausmachen möchte.
Wie sollen wir uns denn da jetzt verhalten? Ist so etwas üblich?
Das kann korrekt sein. das eine war die Ablesung bei Mieterwechsel, das andere wird sicher die Jahresablesung sein die für die Abrechnung nötig ist.
Zumal unsere neue Nachbarn uns diverse Sachen erzählt haben die uns zweifeln lassen ob das gut war in diese Wohnung zu ziehen, Mieterhöhungen nach 6 Monate aufgrund von zu hohem Verbrauch,
Das ist keine Mieterhöhung, sondern eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen.
Stromabrechnung für die Garage die nichtmal Strom besitzt, Grundsteuern in den Nebenkostenabrechnung nur durch die 2 Oberen Wohnungen geteilt obwohl das 4 Stöckige Haus insgesamt 8 Wohnungen besitzt.
Ist es eine separate oder Gemeinschafts-Garage? Gehören dem Vermieter evtl. nur die 2 Wohnungen? Wenn ja ist es korrekt.
Rat 1 den Vermieter bitten eine NK-Abrechnung von Vormietern sehen zu dürfen oder einen Nachbarn sein zu zeigen.
Rat 2 prüfen ob Eure Vorauszahlungen einigermaßen angemessen sind.
Das ist recht einfach, Wohnfläche x 2,50 oder 3 €.
Sollte ich den Vermieter nochmal den Vertrag ändern lassen
Bloß nicht.
Die Thermenwartungskosten sind umlegbare Betriebskosten. Mit Kleinreparaturen hat das nichts zu tun.
Heißt, die Kosten der Wartung sind in voller Höhe umlegbar.
Der Ersatz der Elektroden zählt allerdings nicht zur Wartung. Die Kosten müßten raus gerechnet werden.
eine Abrechnung für Heizkosten oder ähnlichem habe ich nie bekommen
Dann forder sie von deinem Vermieter nach.
Insgesamt bestätigt deine Aussage aber meinen Eindruck, dass die Hausverwaltung "komisch" ist.
Mit der HV hast Du als Mieter einer ETW (Eigentumswohnung) auch nichts zu tun.
insgesamt sind das ca. 56 qm
Da sind 130 € inkl. Heizkosten und der o. g. "Extras" 130 € Vorauszahlungen schon ziemlich knapp.
Im Schnitt betragen die Betriebskosten 2,50 - 3,00 € pro m².
Deine tatsächlichen BK liegen bei ca. 2,60 € für 2016 und 2,80 für 2016 also im normalen Rahmen.
Die Höhe der Kosten liegt aus meiner Sicht im Rahmen des Normalen.
Es sind ja auch einige Extras wie z. B. Hausmeister, Aufzug, Winterdienst, Straßenreinigung und Kabelgebühren dabei. Was ist mit Kaltwasser?
Das finde ich auf den Abrechnungen gar nicht.
Was mir komisch vorkommt sind das die Posten Warmwasserkosten Heizung und Betriebskosten Heizung extra aufgeführt sind. Die gehören normalerweise in die Heizkostenabrechnung.
Wenn man aber die sehr geringen Heizkosten betrachtet und dann die 2 Posten dazurechnet kann das hinkommen.
Könntest Du noch die externe Heizkostenabrechnung einstellen?
Wie groß ist eigentlich die Wohnung?
Beide Abrechnungen bzw. die Nachforderungen des VM sind verfristet.
Die von 2015 am 1.1.2017 und die von 2016 am 3.1.2018
Gesetzliche Grundlage BGB § 556 Abs. 3 Satz 3
Hast Du dem Vermieter den Mangel der Dusche überhaupt schon nachweisbar, also schriftlich, mitgeteilt und die Behebung + Fristsetzung gefordert?
Dann zu meiner EBK.. sie besteht aus einem Gefrier- Kühlschrank einer Spüle, Küchenschränke und einem 2er "Camping" Kochfeld für die Steckdose. Da die in der Arbeitsplatte verbauten Platten seit Einzug defekt sind. Ist das eine Einbauküche?^^
Alles da was man zum kochen, spülen und aufbewahren braucht.
Hast Du bei Einzug/Wohnungsübergabe bzw. zeitnah den Vermieter nachweisbar informiert das das der Kocher nicht funktioniert?
Wenn nicht hast Du keinen Anspruch mehr auf eine Mietminderung. Allerdings auf Behebung des Mangels.
Kann ich jetzt einfach die Miete mindern, wenn ja um wie viel Prozent ca.?
Das besprichst Du am besten mit einem Fachanwalt für Mietrecht.
Wunder dich aber nicht wenn dabei, wenn überhaupt, nur wenige Euro raus kommen.
Na ja, 2016 hattest Du, im Gegensatz zu 2015, die Monate Januar, Februar und März dabei.
Das es keine Verdunsterröhrchen sind an den Heizkörpern, Herd und Kühlschrank nicht direkt neben der Heizung stehen hatten wir ja an anderer Stelle schon geklärt.![]()
allerdings kann ich nicht glauben, dass ich z.B. innerhalb von 2 1/2 Monaten (1.1. - 15.3.) 1000 Einheiten verbraucht haben soll.
Ganz unmöglich ist das nicht.
Warst Du einer von mehreren Mietern mit einem gemeinsamen Mietvertrag über die komplette Wohnung können sicher noch Forderungen auf dich zukommen.
Ja die Kündigung war rechtzeitig beim Vermieter , vielen Dank für die Antwort.
Unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht wegen Mieterhöhung?
Die Hausverwaltung sagte, das ich dieses 1 Jahr ( ende 2018 ) dort bleiben muss,
Und was genau "sagt" der Mietvertrag?
Ich bin im Oktober 2017, mit meiner Freundin und Ihren 2 Kids in eine 3 Zimmer Wohnung gezogen,
Gemeinsamer Mietvertrag?
In dem Fall kannst Du mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Nicht wenn es ein gemeinsamer Mietvertrag mit der Freundin ist.
Trotz zuvoriger Teilzustimmung?
Den Begriff "Teilzustimmung" kennt das Mietrecht nicht.
Zur Teilzustimmung hat er sich in den letzten 5 Monaten auch nicht geäußert.
Muß er auch nicht. Der Mieter hat die erhöhte Miete mehrmals gezahlt. Damit gilt die Mieterhöhung als angenommen.
Ist eine unterschriebene Teilzustimmung nicht höher zu werten als eine vorbehaltlose Zahlung?
Nochmal, diesen Begriff kennt das Mietrecht nicht!
Reicht diese Begründung für eine Eigenbedarfskündigung?
Ziemlich wackelige Kiste aus meiner Sicht. 75 m² sind für eine evtl. 3köpfige Familie durchaus ausreichend.
Grundlage ist ein Einheitsmietvertrag in dem in §4 steht "Mieterhöhung ist ausgeschlossen".
Da hat sich der Vermieter wohl ein Eigentor geschossen.
Kann hier die Miete aufgrund eines gestiegenen Mietspreisspiegels trotzdem erhöht werden
Nein
oder muss der ganze Vertrag gekündigt werden?
BGB § 573 nennt die zulässigen Gründe wann ein Vermieter kündigen kann, aber auch die unzulässigen.
(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
Als "offene" Küche wird eine Küche ohne Wände, die quasi direkt im Wohnzimmer ist, bezeichnet.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!