Horrende Heizkosten für Küche für 2016

  • Hallo ihr Lieben,

    ich ärgere mich seit Ende letztem Jahres mit meinem alten Vermieter und dem Energieversorger rum.

    Ich bewohnte allein eine kleine 37qm Wohnung vom 01.04.2015 - 31.03.2017.

    Der Heizkostenverbrauch für die 9 Monate in 2015 betrugen:

    - Wohnzimmer: 420

    - Schlafzimmer: 365

    - Küche: 586

    Der Heizkostenverbrauch für die 12 Monate in 2016 betrugen:

    - Wohnzimmer: 830

    - Schlafzimmer: 800

    - Küche: 2460

    Ich kann mir bei aller Liebe nicht vorstellen, dass ich in der winzigen Küche mit einem kleinen Heizkörper über 4x so viel geheizt haben soll in 2016. Klar fehlen 2015 3 Monate, da ich erst am 1.4.2015 eingezogen bin, aber dennoch.

    Vom Vermieter habe ich nun die Austellung der elektronisch übermittelten Werte aller Heizkörper für 2016. Die Werte für die Küche stimmen mit der NKA überein, allerdings kann ich nicht glauben, dass ich z.B. innerhalb von 2 1/2 Monaten (1.1. - 15.3.) 1000 Einheiten verbraucht haben soll. Das ist das doppelte, was ich im Vorjahr in 9 Monaten verbraucht habe. Mittlerweile lebe ich mit meinem Partner in einem 120qm Mietshaus. Hier haben wir in einem Jahr 1.600 Einheiten Gas verbraucht INSGESAMT!!

    Der Vermieter meinte nun, wenn die Firma das nachprüft, fallen Kosten an die er nicht zahlen wird. Ich finde das eine Unverschämtheit. Man sieht doch wohl eindeutig, dass hier ein Fehler vorliegt. Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, wenn man sich die Werte ansieht. :cursing::cursing::cursing:

    2 Mal editiert, zuletzt von PKP (7. März 2018 um 00:23) aus folgendem Grund: Firmennamen des Energieversorgers entfernt

  • Na ja, 2016 hattest Du, im Gegensatz zu 2015, die Monate Januar, Februar und März dabei.

    Das es keine Verdunsterröhrchen sind an den Heizkörpern, Herd und Kühlschrank nicht direkt neben der Heizung stehen hatten wir ja an anderer Stelle schon geklärt.;)

    allerdings kann ich nicht glauben, dass ich z.B. innerhalb von 2 1/2 Monaten (1.1. - 15.3.) 1000 Einheiten verbraucht haben soll.

    Ganz unmöglich ist das nicht.

  • Naja aber man schaue sich die restlichen Werte mal im Vergleich an. Da hat sich alles verdoppelt. Was ich durch die 3 heizintensiven Monate, die 2015 fehlten, ja auch verstehen kann. Aber das die Küche sich fast verfünffacht hat vom Verbrauch... Das kann und will ich nicht glauben.

  • Hallo,

    Einheit ist nicht gleich Einheit, bzw. kann eine Einheit nicht mit einem €-Betrag bemessen werden.

    Als Beispiel: In meiner vorherigen Wohnung habe ich für eine Einheit 0,05 € bezahlt, in der jetzigen kostet die Einheit fast 0,30 €.

    Diese Einheiten sind ja nur ein Verteilerschlüssel.

    Man sieht doch wohl eindeutig, dass hier ein Fehler vorliegt. Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, wenn man sich die Werte ansieht.

    Naja, so einfach ist das dann doch auch nicht. Das gute ist, dass sich diese digitalen Heizkostenverteiler sehr gut auslesen lassen, d.h. diese speichern auch die Monatswerte.

    Anhand dieser Monatswerte lassen sich Fehlerquellen ganz gut auslesen. Eine Möglichkeit wäre, dass die Zähler zum 01.01. nicht auf den Wert "0" zurückgesetzt wurden, sondern fleißig weitergezählt haben.

    Ansonsten ist es schwierig, die entsprechenden Jahre miteinander zu vergleichen. Hast Du hier auch die Witterungsverhältnisse verglichen? Vielleicht war das Jahr 2015 einfach milder, als das Jahr 2016.

    Als Beispiel: Durch die kalten letzten 2 Wochen habe ich bereits jetzt schon fast genauso viele Einheiten verbraucht, wie im gesamten Jahr 2017.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Naja aber die Heizkosten waren ja NUR in der Küche fast 5x so hoch. Nicht im Schlafzimmer und nicht im Wohnzimmer. Da kamen ganz "normale" Werte raus. Und die Küche war winzig und nicht wirklich viel beheizt. Wenn der Winter kälter gewesen wäre, hätte man dann nicht in jedem Raum höhere Kosten? Und nicht nur in einem einzigen welche, die total aus der Reihe fallen?

  • Ich bin ziemlich sicher, dass hier irgendwas nicht richtig ist. Und ich ggf. für einen anderen Mieter einen Raum mitbezahlt habe. Das würde von den Werten auch passen. Aber was habe ich groß für eine Möglichkeit, das zu prüfen. Wenn man sich die Bewertungen des Energieversorgers durchliest, wird man schnell feststellen, dass die vermutlich sowieso nicht fähig sind und auch keine Lust haben, irgendetwas zu prüfen. Zudem ist mein alter Vermieter auch grauenvoll und hat ebenso wenig Lust, da irgendwas zu kontrollieren.

    Sein 2. Satz war ja direkt "Wenn das was kostet, ich bezahl nix".

    Na danke auch... Wessen doofer Dienstleister ist das denn, bestimmt nicht meiner. -.-

    ###bitte keine Unternehmensnamen in Beiträgen nennen###

    PKP

    2 Mal editiert, zuletzt von PKP (7. März 2018 um 00:23) aus folgendem Grund: Firmennamen des Energieversorgers entfernt

  • Liegt denn schon die NK-Abrechnung für 2017 vor, so dass Du die Werte mal vergleichen kannst, welcher Verbrauch in den Wintermonaten Januar bis März 2017 zusammengekommen ist?

    Wie Leipziger schon sagte, sagen die Einheiten erst einmal gar nichts aus ohne den Verteilerschlüssel. Die Geräte an den Heizkörpern sind ja nicht auf bestimmte Raumgrößen ausgelegt sondern in der Regel alle gleich. Dann wird auf die Größe umgerechnet. Daher würde ich nicht pauschal behaupten, dass es unbedingt falsch sein muss - würde einen Fehler aber auch nicht ausschließen.

    In erster Linie würde ich mir zunächst die Zahlen 01-03/2017 anschauen.

  • Ich bin ziemlich sicher, dass hier irgendwas nicht richtig ist. Und ich ggf. für einen anderen Mieter einen Raum mitbezahlt habe.

    OK, ob hier etwas falsch ist, kann durchaus sein. Was aber nicht sein kann, ist, dass Du für einen anderen Mieter zahlst.

    Der Heizkostenverteiler misst nur die Wärme, die von diesem Heizkörper abgegeben wurde. Er kann nicht die Wärme eines anderen Heizkörpers messen.

    Es kann auch durchaus sein, dass das Heizkörperventil defekt ist, d.h. der Heizkörper hat auch Wärme abgegeben, obwohl das Thermostat auf "0" stand.

    Ich würde hier einen schriftlichen Widerspruch einreichen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Werte für 2017 wurden mit mitgesendet. Die sehen identisch zu 2016 aus bzw. sind sogar noch etwas höher, aber nicht viel. Aber auch hier sind wieder nur die Werte der winzigen Küche so unfassbar hoch. Wesewegen auch immer. 2015 waren sie ja noch "normal". Werde mir die Aufstellung für 2015 mal zukommen lassen, die ist eigentlich das interessante zum vergleichen.

    Momentan kommuniziere ich mit meinem ehemaligen Vermieter via Whatsapp, hat sich seit Beginn meines Einzugs dort damals so ergeben, weil es schneller und einfacher war. Reicht mein Widerspruch dort (habe ja den Verlauf unserer Kommunikation dort) oder muss ich wirklich noch einen Brief aufsetzen?

    Letztendlich stehe ich vermutlich eh als "Depp" dar, der am Ende zahlen muss, wenn mein ehem. Vermieter nichts prüfen lassen möchte, wenn das was kostet. Er ist meines Erachtens eh so der Typ Vermieter "Ich bekomme mein Geld und kümmere mich um nix".

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