Beiträge von anitari

    Kleine Wohnung heißt wieviel m² Wohnfläche?

    Pauschale heißt ein fester Betrag, egal ob viel oder wenig Verbrauch. Ähnlich wie eine Flat Rate.

    Ob da die Kosten für die Aufbereitung des warmen Wassers dabei ist kann man nicht sagen.

    Umlagen sollen wohl die übrigen Betriebskosten sein. Da kommt es auf die vertragliche Vereinbarung an.


    anitari:

    In dem von dir zitierten Paragraphen steht doch geschrieben:

    Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.

    Hier wurde aber vertraglich etwas anderes vereinbart.

    Richtig.

    Und weiter heißt es im Paragraf:

    Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    Sind Grundsteuer oder Versicherung von einem Verbrauch oder einer Verursachung abhängig?

    Zitat

    Das schlimme ist ja das überall der Mäuse kot in der Wohnung war selbst beim kleinen sein spielzeug was ja sehr hygienisch sein soll da seitens des Vermieters nichts weiter unternommen wurde da seitens des Vermieters nichts weiter unternommen wurde

    Soll der auch noch bei Euch putzen?

    Zitat

    weil es echt nervt das grenzt doch schon an Belästigung und Nötigung oder sehe ich das falsch

    JA

    4 Mäuse und ein bischen Mäuse sch..eiße berechtigen nicht zur 100%igen Mietminderung.

    Fristlose Kündigung folgt mit Sicherheit.

    Da Grundsteuer und Versicherung nichts mit Verbrauch oder Verursachung zu tun haben ist die Umlage nach Personen, auch wenn vertraglich vereinbart, nicht zulässig.


    Zitat

    Oder gibt es hier eine Regelung, eine gesetzliche Regelung, das hier gerecht nach Wohnfläche und genutzte Außenfläche abgerechnet werden muss?

    Diese:

    § 556a
    Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

    (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    Grundstücksgröße ist übrigens für die Grundsteuer und Versicherungen irrelevant.

    Zitat

    Gibt es ein Sonderkündigungsrecht im Sterbefall, wenn des dem Erben nicht zumutbar ist, die Mietezahlung für drei Monate zu leisten?


    Nein

    Zitat

    Muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren?

    Nur den der Vermieter selbst auswählt und mit diesem einen Vertrag abschließt.
    _______________________________________________________________________

    BGB § 564
    Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung

    Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.

    ____________________________________________________________________________

    Ein Erbe kann auch ausgeschlagen werden. Das muß aber binnen 6 Wochen nach dem Tod des Erblassers beim Amtsgericht geschehen.

    Zitat

    Ich habe beim Einzug leider nicht darauf geachtet ob die Stände wirklich auf "0" stehen.

    Zähler stehen nie auf 0. Entweder auf dem Endstand des Vormieters oder, wenn neu installiert, auf etwa 20 - 30 Liter. Da das ein minimaler Betrag ist, nach meinem Wasserpreis etwa 13 Cent, also nichts worüber ein Streit lohnt.

    14 m³ Wasserverbrauch in 9 Monaten. Das sind etwa 51 Liter am Tag. Extrem wenig. Der Durchschnitt liegt bei ca. 130 l pro Person im am Tag.

    Zählerstände werden üblicherweise in einem Übergabeprotokoll. Da die Zähler aber neu installiert wurden kannst Du getrost von 0 ausgehen.

    Zu Zwischenabrechnungen wenn ein Mieter auszieht ist der Vermieter nicht verpflichtet. Die Aussage ist korrekt.

    Erst wenn alle Kosten des Abrechnungszeitraumes, meist das Kalenderjahr, bekannt sind kann der Vermieter eine korrekte Abrechnung für alle Mieter, auch die im Abrechnungszeitraum ausgezogenen, erstellen.

    Ob Du mit einer Nachzahlung rechnen mußt kann man mit diesen wenigen Angaben nicht sagen.

    Neben-/Betriebskosten sind ja viel mehr als nur Wasser.

    Der Nutzungszeitraum innerhalb des Abrechnungszeitraumes, Wohnfläche, Umlageschlüssel der Kosten und die monatlichen Vorauszahlungen sind wichtige Kriterien.

    Sind auch die Heiz- und Warmwasseraufbereitungskosten in den NK die an den Vermieter gezahlt werden enthalten?

    Wenn ja könnte es allein deswegen zu einer Nachzahlung kommen. Denn Dein Nutzungszeitraum waren ausschließlich Heizmonate.

    Apro Pos Warmwasseraufbereitungskosten, sind die auch in den NK enthalten mußt Du den Warmwasserverbrauch noch zum Kaltwasserverbrauch dazu rechnen.

    Gibt es auch Makler die inserieren ohne einen Auftrag vom Vermieter erhalten zu haben?

    Eigentlich nicht.

    Es sei denn Makler und Vermieter sind eine Person oder wirtschaftlich miteinander verflochten.

    Aber das ist ab heute auch völlig irrelevant für den Mieter.

    Zitat

    Die eizige Möglichkeit wäre daher sich dumm zu stellen und den Makler am Ende auflaufen zu lassen?

    Auch möglich. Vielleicht sogar die bessere Lösung.

    Dann sollte man sich zur Besichtigung jemand mitnehmen der Augen und Ohren genau aufhält.

    Nicht das der Makler später behauptet Ihr hättet ihm einen mündlichen Suchauftrag erteilt.

    Zitat

    aber unter der Anzeige steht folgender Text: ...

    Vielleicht ist der Makler einfach noch nicht dazu gekommen das Inserat zu ändern.

    Schließlich ist ja die Gesetzesänderung erst wenige Stunden in Kraft.

    Mir erscheint es aber bei dem Wortlaut eher so als würde der Makler die Anfrage auf das Inserat als Auftrag auslegen zu wollen.

    Also VORSICHT!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!