Zitat
Ich habe beim Einzug leider nicht darauf geachtet ob die Stände wirklich auf "0" stehen.
Zähler stehen nie auf 0. Entweder auf dem Endstand des Vormieters oder, wenn neu installiert, auf etwa 20 - 30 Liter. Da das ein minimaler Betrag ist, nach meinem Wasserpreis etwa 13 Cent, also nichts worüber ein Streit lohnt.
14 m³ Wasserverbrauch in 9 Monaten. Das sind etwa 51 Liter am Tag. Extrem wenig. Der Durchschnitt liegt bei ca. 130 l pro Person im am Tag.
Zählerstände werden üblicherweise in einem Übergabeprotokoll. Da die Zähler aber neu installiert wurden kannst Du getrost von 0 ausgehen.
Zu Zwischenabrechnungen wenn ein Mieter auszieht ist der Vermieter nicht verpflichtet. Die Aussage ist korrekt.
Erst wenn alle Kosten des Abrechnungszeitraumes, meist das Kalenderjahr, bekannt sind kann der Vermieter eine korrekte Abrechnung für alle Mieter, auch die im Abrechnungszeitraum ausgezogenen, erstellen.
Ob Du mit einer Nachzahlung rechnen mußt kann man mit diesen wenigen Angaben nicht sagen.
Neben-/Betriebskosten sind ja viel mehr als nur Wasser.
Der Nutzungszeitraum innerhalb des Abrechnungszeitraumes, Wohnfläche, Umlageschlüssel der Kosten und die monatlichen Vorauszahlungen sind wichtige Kriterien.
Sind auch die Heiz- und Warmwasseraufbereitungskosten in den NK die an den Vermieter gezahlt werden enthalten?
Wenn ja könnte es allein deswegen zu einer Nachzahlung kommen. Denn Dein Nutzungszeitraum waren ausschließlich Heizmonate.
Apro Pos Warmwasseraufbereitungskosten, sind die auch in den NK enthalten mußt Du den Warmwasserverbrauch noch zum Kaltwasserverbrauch dazu rechnen.