Abriß am Nebengebäude auf alle Mieter umlegbar?

  • Hallo zusammen,

    Unserem Vermieter gehören zwei von einander getrennte Gebäude, welche sich aber auf einem Grundstück befinden. In unserem Gebäude befinden sich 4 Wohnungen, im Nachbargebäude befindet sich eine Wohneinheit und eine gewerblich genutzte Einheit.
    Bei der Gewerblich genutzten Einheit handelt es sich um ein altes Fabrikgebäude. Dieses Gebäude verfügte bis vor wenigen Wochen über einen ca. 40 m hohen Kamin, welcher nun abgerissen wurde.
    Nun haben wir von unserem Vermieter erfahren, dass der Abriss des Kamins auf alle Mieteinheiten umgelegt werden soll.

    Darf diese Umlegung auf die Mieter erfolgen, auch wenn unser Gebäude räumlich nichts mit dem Gebäude, an welchem der Abriss vorgenommen wurde, zu tun hat?

    Viele Grüße

  • Hallo,

    mit welcher Begründung will der Vermieter die Kosten denn umlegen? Das sind weder Betriebskosten, noch Modernisierungskosten. Da würde ich beim Vermieter mal nachfragen.

    Selbst wenn der Kamin in Eurem Haus entfernt wurde, kann der Vermieter nichts umlegen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Umlage darf gar nicht erfolgen. Selbst dann nicht wenn es im selben Gebäude wie die Wohnungen wäre.

    Zitat

    Nun haben wir von unserem Vermieter erfahren, dass der Abriss des Kamins auf alle Mieteinheiten umgelegt werden soll.

    Dann soll er mal die Rechtsgrundlage nennen die ihn dazu berechtigt:cool:

  • Nun haben wir von unserem Vermieter erfahren, dass der Abriss des Kamins auf alle Mieteinheiten umgelegt werden soll.


    Nach dem Motto, dass man es ja mal versuchen kann, vielleicht fällt der eine oder andere drauf rein...

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