Beiträge von anitari

    AVB = Allgemeine Vertragsbedingungen?

    Geht es um "normale" Wohnraumanmietung? Also kein Studentenwohnheim oder eine ähnliche Einrichtung?

    Geht es überhaupt um deutsches Mietrecht?

    Wenn ja, hat sich der Vermieter meiner Ansicht nach ein Eigentor geschossen. Denn er hat ausdrücklich bestätigt das er für die Schönheitsreparaturen zuständig ist und dafür jahrelang einen Haufen Kohle kassiert.

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    habe über google nichts konkretes gefunden

    Mit Suchbegriff Kündigungsverzicht hättest Du bestimmt was gefunden. Aber gut, Du wußtest ja nicht das das so heißt.

    Hier die rechtliche Grundlage dazu

    BGH zum K

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    Also kann ich nur raus wenn ich einen Guten grund find wenn ich das so richtig versteh

    Einen der zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung berechtigt. Außer völlige Unbewohnbarkeit der Wohnung gibt es so wie keinen.

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    Ich erstens ist sie mir zu teuer, da ich eine für mein empfinden sehr hohe nachzahlung leisten muss.

    Empfinden kann auch täuschen:cool:

    Zu geringe Vorauszahlungen oder hoher Verbrauch können die Ursache sein. Vielleicht sogar eine Fehlerhafte Abrechnung.

    Ah... Ok ich dacht Miete beinhaltet alles was ich Zahlen muss. Und ja 5 Monate :D wer rechnen kann ist klar im vorteil.

    Ok also sieht es schlecht für mich aus...

    Im Anhang die Betriebskostenabrechnung. Danke für die schnellen Antworten ihr helft mir enorm

    Inhaltlich und rechnerisch ist die Abrechnung weitestgehend in Ordnung.

    Bis auf die Thermenwartung. Hier scheint der komplette Jahresbetrag umgelegt worden sein. Also nicht anteilig zu 5/12.

    Der Posten Haus-/Gartenbetreuung erscheint mir sehr hoch.

    Bei Dachrinnenreinigung solltest Du nachsehen ob dieser Posten vertraglich vereinbart ist.

    Zitat

    Ok also sieht es schlecht für mich aus..

    Sehe ich auch so.

    Natürlich kannst Du noch Einsicht in die Originalbelege, besonders zu Haus/Gartenbetreuung und der Thermenwartung, verlangen.

    Zitat

    2. Genauer Wortlaut: Weiter haben wir Ihre Vorrauszahlungen für die Betriebskosten angepasst.

    Also keine Mieterhöhung.

    Zitat

    1. Wieso muss ich etwas im Sommer Ansparen wenn in den Betriebskosten keinerlei Heizkosten enthalten sind

    Das ging aus Deiner Frage nicht hervor.

    Zitat

    3. Wohnfläche 61 m^2 / Vorauszahlung in 4 Monaten 550 € Nachzahlung 240 € also +43,6 %

    4? von August bis Dezember sind es 5 Monate. Also 110 € monatliche Vorauszahlungen.

    Zitat

    ich zahle keinerlei Heizkosten an den Vermieter

    Aber andere BK. Unter anderem Wasser und Abwasser. Was ja nun mal verbrauchsabhängig ist.

    Eh wir hier jetzt weiter orakeln, scann die Abrechnung ein und lade sie als Bild(er) hoch. Nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

    Du mußt zwischen Mieterhöhung und Erhöhung der Gesamtmiete wegen erhöhter Nebenkosten, auf Grund der Abrechnung, unterscheiden.

    Zitat

    Ist eine Nachzahlung in höhe von 240€ in 4 Monaten rechtens?

    Wenn die Abrechnung inhaltlich und rechnerisch korrekt ist, natürlich.

    1.8. - 31.12.2014 ist der Nutzungszeitraum, der Abrechnungszeitraum sicher der 1.1. - 31.12.2014.

    Einzug/Mietbeginn im August bedeutet das nur 2 heizfreie Monate dabei sind. in denen die tatsächlichen Heizkosten geringer oder gleich den monatlichen Vorauszahlungen sind. Ab Oktober sind sie mindestens doppelt so Hoch.

    Zur Wohnfläche und den monatlichen Vorauszahlungen schreibst Du leider nichts.

    Ein Mieterhöhungsverlangen der Kaltmiete darf frühestens 12 nach Mietbeginn an den Mieter herangetragen werden.

    Sollte wirklich so eins zugegangenen sein bitte den exakten Wortlaut.

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    Und darf eine Miete 34,6 % höher als der ortsübliche mittlere Mietpreis sein?

    Vielleicht ja - vielleicht nein

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    Sollte die Heizung nicht schon abgestellt sein, da wir nicht mehr in der Heizperiode sind?

    Dafür hast Du ja die Thermostate.

    Mal davon abgesehen kann eine Fernwärmeheizanlage nicht mal eben ab und wieder angestellt werden. Außerdem muß sie ja ganzjährig für Warmwasser sorgen.

    Das Eure Heizkosten etwas überdurchschnittlich sind liegt schlicht an der Heizungsart. Fernwärme ist gleich nach Strom die teuerste Heizungsart.

    Das mit der Umlage (dem Verteilerschlüssel) der Müllgebühren ist in der Abrechnung etwas eigenwillig dargestellt. Kommt aber in etwa mit der Umlage nach der Wohnfläche hin.

    Zitat

    Heizung im Keller im Sommer abstellen?

    Fernwärmeheizungen befinden sich in der Ferne, daher der Name, nicht im Keller des Hauses.

    Da kann der Nutzer/Eigentümer nichts abstellen.

    Zitat

    Unser Heisswasser ist wirklich sehr heiß, ggf also die maximal-Temperatur reduzieren?

    Auch das ist bei Fernwärme nicht möglich. Zumal wegen der Ledionellengefahr eine Temperatur von 60 - 70 Grad vorgeschrieben ist.

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    Wir heizen fast gar nicht das ganze Jahr über.

    Sehr beliebtes Argument angesichts einer Nachzahlung.

    Knapp 1,45 € pro m² für Heiz- und Warmwasseraufbereitungskosten sind aber noch im Durchschnitt.

    Aus meiner Sicht sind es nicht die Heizkosten die die hohe Nachzahlung verursachen.

    Nun kommen in dem Objekt noch Kosten für Extraservice wie Treppenhausreinigung und Winterdienst dazu.

    Wasser und Abwasser ist mit 4,41 €/m³ auch recht teuer.

    Müllgebühren von 238 € für 2 Personen ist schon extrem teuer. Soll in Köln aber so sein.

    Der Umlageschlüssel ist hier nicht ganz klar.
    Ich vermute aber Personenmonate. Dieser Umlageschlüssel müßte aber explizit im Mietvertrag vereinbart sein. Also nachsehen.

    Auf Bild 2 hast Du den Posten Treppenhausreinigung grün eingerahmt. Ich denke mal wegen dem Datum 26.05.2015. Das wird das Rechnungsdatum sein. Dieses muß nicht zwingend mit dem Leistungsdatum übereinstimmen.

    Abschließend:

    Heizkosten sind in Ordnung. Selbst für Fernwärme.

    Wasser/Abwasser ist recht teuer. Daran kann man leider nix ändern, außer weniger zu verbrauchen. Aber dann wird vermutlich der Versorger den Preis erhöhen. :(

    Müllgebühren - prüfen ob die Umlage nach Personen vertraglich vereinbart ist.

    Treppenhausreinigung - Vorlage der Originalrechnung fordern.

    Als Mieter hat man das Recht Einsicht in alle Originalbelege die der Abrechnung zu Grunde liegen zu nehmen. Davon solltet Ihr Gebrauch machen.

    So lange die Miete pünktlich und vollständig gezahlt wird gibt es für den Vermieter so gut wie keinen Grund zur Kündigung.

    Nachweise über Einkommen darf der Vermieter bestenfalls vor Mietbeginn verlangen. Dann nicht mehr.

    So nebenbei, Ihr wohnt nicht zufällig mit dem Vermieter in einem Haus das nur 2 Wohnungen hat?

    Sehr geerter Herr...

    wir hattten Sie bereits über die ausstehenden Mietzahlungen infomiert.

    Sie sind nun auf 2 aufeinnanderfolgeneden Terminen mit der Entrichtung eines nicht unergeblichen Teils des Mietzinses in Verzug.

    Aus diesem Grund kündigen wir das mit ihnen bestehende Mietverhältnis außerordendlich fristlos gemäß §543, Abs. 2 Nr3 Satz 1 BGB, §4, ABs. 1b BGB, sowie hilfweise ordenlich gemäß § 537, ABs, Nr 1 BGB zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

    Vorsorglich widersprechen wir zudem im Sinne §545 BGB der Verlängerung des Mietverhältnisses.

    Wir fodern Sie hiermit auf, das Mietobjekt bis zum 19.06.2015 im vertragsgemäßen Zustand zu räumen und die Wohnungsschlüssel an uns herauszugeben.

    Also gab es doch schon eine Abmahnung. Zumindest aber eine Info über offene Zahlungen.

    Die Kündigung ist so korrekt.

    Wie schon geschrieben, sie kann durch unverzügliche Zahlung des kompletten Rückstandes unwirksam gemacht werden.

    Dann bleibt die fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Ware bei Zugang bis 3.6.15 zum 28.02.2016, danach zum 31.03.2016.

    Zu einem erneuten Rückstand darf es dann aber nicht mehr kommen.

    Nimm die Kündigung, geh damit zum Jobcenter und hoffe auf ein Darlehen um Obdachlosigkeit zu vermeiden.

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    ab da wurde auch keine Miete mehr ab Mai gezahlt.

    Also sind aktuell 2 MM offen. Dann ist eine fristlose Kündigung, ohne vorherige Abmahnung, berechtigt.

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    Kann ich irgendwas gegen die Kündigung ausrichten?

    Mietrückstand unverzüglich und komplett zahlen, dann ist die fristlose Kündigung unwirksam.

    Hat der Vermieter gleichzeitig auch fristgerecht wegen unregelmäßiger Mietzahlungen fristgerecht gekündigt bleibt diese Kündigung, auch wenn der Rückstand gezahlt wird, wirksam. Kündigungsfrist 9 Monate.

    Wurde Euch jedoch in den letzten 2 Jahren schon einmal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt beleibt die aktuelle fristlose Kündigung wirksam. Auch wenn der Rückstand gezahlt wird.

    Eine Untervermietung an dieser Anschrift kann ohne Bestätigung des Vermieters von hier nicht anerkannt werden.


    Dann erklär dem SB zusätzlich das die xxxx Immobilienverwaltung GmbH xxxxxx nicht Dein Vertragspartner/Vermieter ist. Aber wie schon geschrieben, die Pflicht zur Meldebestätigung des VM besteht erst ab 11/2015.

    Was, wenn überhaupt, ist im Mietvertrag zu Neben- und Heizkosten vereinbart?

    Bitte den exakten Wortlaut oder die entsprechende Passage des Vertrages einscannen und als Bild(er) hochladen. Bitte nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

    200 € Heizkostenvorauszahlung sind für 116 m² so viel nun auch nicht. Heizkosten betragen im Schnitt 1 - 1,25 € pro m², sind auch die Kosten der Wassererwärmung dabei 1,30 - 1,50 €.

    Eine Abrechnung von Mai 14 - August 15 ist nicht zulässig. Bestenfalls von Mai 14 - April 15

    Zitat

    Sie möchte gerne mit professioneller Hilfe aus der Wohnung raus.

    Dann soll sie zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen.

    Sanierungsbedürftigkeit ist kein Grund zur fristlosen Kündigung.

    Mal davon abgesehen, wo wollte sie denn von jetzt auf gleich hin?

    Es ist zwar Sommer, aber unter der Brücke doch ziemlich ungemütlich. Vor allem Nachts.

    Irgendwas stimmt an der Geschichte nicht.

    Sie will dringend aus dieser Wohnung raus, hat aber, wegen der Bonität, Probleme eine neue zu finden.

    Zum oder am 4. des Monats?

    Ist der 4. ein Samstag wird der DA erst am 6. ausgeführt und u. U. ist die Miete dann erst am 7. auf dem Konto des Vermieters.

    Ist dann evtl. noch ein Feiertag dazwischen noch später.

    Mietvertragliche Vereinbarungen, z. B. zur Fälligkeit der Miete, sind via Facebook oder ähnlichem elektronischen Kram so wirksam wie in den Sand am Meer geschrieben.

    Miete ist, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, spätestens am 3. Werk-, besser gesagt Bankbuchungstag des Monats fällig. Sams-, Sonn- und Feiertage sind keine Bankbuchungstage. Der 24. und 31.12. übrigens auch nicht.

    Wohnt außer Euch und dem Vermieter noch jemand in dem Haus bzw. gibt es eine 3. Wohnung?

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