Hallo,
folgender Sachverhalt bereitet mir aktuell Bauchschmerzen.
Zum 1.1.2014 zogen wir in unsere 116qm-Wohnung in einem 4-Parteien Haus ein (3 Mietswohnungen, 1 Geschäft, wobei die dahinter stehende GmbH gleichzeitig Vermieter der 3 Wohnungen ist).
Die 3 Wohungen wurden alle zum 1.1.2014 erstmals vermietet und dienten zuvor als Lagerräume des Eigentümers. Zu Beginn des Mietverhältnisses wurden alle Mieter darauf hingewiesen, dass aktuell keine Erfassung der verbrauchten Heizenergie möglich sei, da zunächst entsprechende Erfassungsgeräte an allen Heizkörpern installiert werden müssen. Dies geschah im Mai 2014. Danach haben wir zweimal (leider nur mündlich) darauf hingewiesen, dass wir noch keine schriftliche Benachrichtigung über monatlich zu leistende Abschlagszahlungen bekommen haben und eine solche doch gerne hätten. Dies ist bis bis vergangene Woche nicht geschehen.
Nun kam vergangene Woche nach über einem Jahr seit Installation der Erfassungsgeräte die schriftliche Aufforderung ab Juli2015 eine mtl. Heizkostenvorauszahlung i.H.v. 200,- € zu leisten, was uns sehr viel erscheint. Des Weiteren enthielt das Schreiben eine Art "Vorwarnung", dass wir mit einer hohen Nachzahlung zu rechnen hätten, da wir bisher schließlich keine Abschlagszahlungen geleistet haben. Darüber hinaus erfolgte der Hinweis, dass die erste Heizkostenabrechnung den Zeitraum Mai 2014 - August 2015 umfassen wird.
Für uns ergeben sich nun folgende Fragen:
- Wäre der Vermieter verpflichtet gewesen mit uns eine mtl. Vorauszahlung zu vereinbaren?
- Ist der mtl. Abschlag i.H.v. 200,- € welcher in keiner Form begründet/berechnet wird so von uns zu akzeptieren?
- Ist eine Abrechnung von Mai 2014 - August 2015 überhaupt zulässig? Ich habe gelesen, dass Nebenkostenabrechnungen einen Zeitraum von 12 Monaten umfassen müssen. In Ausnahmefällen (z.B. Mieterwechsel) sind auch kürzere Zeiträume möglich, nicht jedoch längere.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
FFi