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Er meinte, ich hätte die Wohnung vor drei Jahren renoviert übernommen und müsse sie jetzt auch rnoviert - das bedeutet komplett neu gestrichen - übergeben.
Frag nach der Rechtsgrundlage für seine Forderung
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Im Mietvertrag steht nichts von notwendigem Renovieren bei Auszug, lediglich die Abstände für Schönheitsreparaturen sind dort aufgeführt. Und dieser § sag aus, dass erst nach fünf Jahren überhaupt etwas zu tun wäre.
Dann ist doch alles in Butter. Wenn Du zwischenzeitlich die Wohnung nicht papageibunt angemalt hast, bedeutet das lediglich besenreine Übergabe.
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Ich habe gehört, dass die Mietkaution nur für Mietrückstände einbehalten werden kann, nicht für angebliche Mängel am Mietgegenstand.
Da hast Du was falsches gehört.
Neben Mietrückständen kann die Kaution auch für Schäden, evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen und nicht erbrachte Schönheitsreparaturen, sofern denn der Mieter dazu verpflichtet war, verwendet werden.
Was nach Deiner Beschreibung aber wohl nicht so ist.
Also Frag den Vermieter nach der Rechtsgrundlage. Ich bin mir sicher er wird keinen nennen können. Wenn doch hat er die mal eben erfunden oder sie ist asbach uralt.