Beiträge von anitari

    Der Vermieter muß die Abrechnungen, wenn er denn Nachzahlungen geltend machen will, lediglich binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes den Mietern zustellen.

    Das er das an alle Mieter gleichzeitig tun muß ist nicht vorgeschrieben.

    Wenn die Hausreinigung vertraglich als NK vereinbart ist und beide Häuser eine Einheit sind, müßt Ihr sie anteilig zahlen. Auch dann wenn das in vorherigen Abrechnungen nicht der Fall war.

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    bisher haben wir nicht gezahlt aber sind nun angemahnt worden

    Was nicht gezahlt?

    Ich habe das Geld inzwischen überwiesen. Am Freitag habe ich eine Mahnung vom Sanitärdienst bekommen. Mein Vermieter hat noch keinen Cent bezahlt. Habe ihn per SMS daran erinnert (ans Telefon geht er nicht ran) und hoffe, dass er es bald macht.

    Nix gegen moderne Kommunikationsmittel - Die gute alte Post ist für alles was Verträge betrifft immer noch besser!

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    Und zwar darf ich immer nur zum 30.09. aus der Wohnung ausziehen !

    Genauen Wortlaut der Klausel oder die Seite des Vertrages einscannen und als Bild, bitte nicht zu klein, hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Handelt es sich um einen "normalen" Mietvertrag über Wohnraum nicht einem Studentenwohnheim oder einer ähnliche Einrichtung?

    Mal davon abgesehen, im Moment könntest Du ohnehin frühestens zum 30.9. kündigen.

    Fachgerecht bezieht sich auf die Qualität der Arbeit, nicht was gestrichen werden muß.

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    Vor allem wenn im Mietvertrag von einer Zeit von fünf Jahren oder bei Abnutzung ausgegangen wird, dann ist mein Renovieren ja fast schon eine Gefälligkeit...

    Die u. U. nach hinten los gehen kann wenn nicht fachgerecht ausgeführt. Fleckige Anstriche z. B. muß der Vermieter nicht hinnehmen.

    Wenn also nicht wirklicher Renovierungsbedarf besteht würde lieber nichts machen.

    Wenn nun eine neue Heizung installiert werden sollte und ggf. eine Mieterhöhung ansteht -hätte ich aufgrund dieses Vorgangs das Recht einen Energieausweis einzufordern aufgrund der Lageänderung?

    Kein Anspruch auf Energieausweis bei bestehendem Mietverhältnis

    Ausweislich der Bestimmung des § 16 Abs. 2 EnEV 2007 kann ein Mieter, dessen Mietverhältnis bereits läuft, von seinem Vermieter die Vorlage eines Energieausweises nicht verlangen. Dieser Anspruch besteht nur dann, wenn eine Wohnung “neu” vermietet wird.

    Energiepass - mein-mietrecht.de

    Interessant ist auch der letzte Absatz.

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    Und könnte ich bei Verweigerung auch die Mieterhöhung erst mal verweigern?

    Nein

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    Er meinte, ich hätte die Wohnung vor drei Jahren renoviert übernommen und müsse sie jetzt auch rnoviert - das bedeutet komplett neu gestrichen - übergeben.

    Frag nach der Rechtsgrundlage für seine Forderung:cool:

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    Im Mietvertrag steht nichts von notwendigem Renovieren bei Auszug, lediglich die Abstände für Schönheitsreparaturen sind dort aufgeführt. Und dieser § sag aus, dass erst nach fünf Jahren überhaupt etwas zu tun wäre.

    Dann ist doch alles in Butter. Wenn Du zwischenzeitlich die Wohnung nicht papageibunt angemalt hast, bedeutet das lediglich besenreine Übergabe.

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    Ich habe gehört, dass die Mietkaution nur für Mietrückstände einbehalten werden kann, nicht für angebliche Mängel am Mietgegenstand.

    Da hast Du was falsches gehört.

    Neben Mietrückständen kann die Kaution auch für Schäden, evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen und nicht erbrachte Schönheitsreparaturen, sofern denn der Mieter dazu verpflichtet war, verwendet werden.

    Was nach Deiner Beschreibung aber wohl nicht so ist.

    Also Frag den Vermieter nach der Rechtsgrundlage. Ich bin mir sicher er wird keinen nennen können. Wenn doch hat er die mal eben erfunden oder sie ist asbach uralt.

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    In der Eigenbedarfskündigung war kein konkreter Nachmieter genannt.

    Damit ist die Kündigung unwirksam.

    Der "Nachmieter" muß ohnehin der Vermieter selbst, eine Person seiner Familie oder zu seinem Haushalt gehörend sein.

    Ein Mietverhältnis gilt als gekündigt wenn eine wirksame Kündigung erfolgt ist.

    Eine solche scheint, nach Deinen Angaben, nicht vorzuliegen.

    Folglich Besichtigungen aus diesem Grund unzulässig, nicht von Dir zu dulden.

    Zitat

    DMB hingegen befindet dass die Kündigung nie rechtens war und damit im Zweifelsfall vor Gericht zu meinen Gunsten ausgehen würde.

    Da hat der DMB mal ausnahmsweise richtig geraten.

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    Meine Frage hier, was wird nun?

    Abwarten wie der Vermieter weiter reagiert und den Vertrag einhalten. Was vor allem heißt die vereinbarte Miete pünktlich zahlen.

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    Ich habe jetzt (Freitag) ein Schreiben bekommen, in dem eine Besichtigung durch

    Nachmieter für nächsten Dienstag angekündigt ist.

    Einen Nachmieter? Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf gibt es nur DEN Nachmieter bzw. -nutzer.

    Wenn die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht ausreichend begründet war ist sie doch unwirksam. Sprich "existiert" nicht.

    Oder hast Du inzwischen selbst gekündigt?

    Du schreibst

    "Die verschiedenen Abrechnungen waren für 3 Vormieter ausgestellt"

    Folglich hast Du keine Abrechnung bekommen.

    Demnach solltest Du so verfahren wie ich geschrieben habe.

    VERMIETER Auffordern eine Abrechnung für 2013, mal angenommen Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, binnen 2 - 4 Wochen zu zusenden. Ansonsten die Vorauszahlungen dieses Abrechnungszeitraumes zurück fordern.

    Zitat

    Was kann ich denn als nächstes tun?

    Den VERMIETER, das ist nämlich Dein Vertragspartner nicht die HV, nachweisbar per Einwurfeinschreiben auffordern Abrechnungen für die bereits (über)fälligen Abrechnungen zu erstellen und zu zuschicken. Gleichzeitig ankündigen das Du, wenn er der Forderung binnen x Tagen/Wochen nicht nachkommt, die gezahlten Nebenkosten zurückforderst.

    Das eine Person der Partei Mieter bei Vertragsabschluß noch nicht volljährig war macht den Vertrag nicht unwirksam.

    Inzwischen ist Person (A) ja volljährig und voll geschäftsfähig.

    Der Vermieter kann eine Person der Partei Mieter nicht einfach aus dem Vertrag "kicken".

    Was tun? Außer die vertraglichen Pflichten erfüllen gar nichts.

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    Heute schrieb er mir zurück, dass wir nicht zum 31.7 ausziehen müssen sondern zum 30.6, da die Wohnung bereits wieder vermietet ist.

    Und in welcher Form?

    Aber wie auch immer. Vor Ende der Kündigungsfrist müßt Ihr nicht ausziehen. Wenn der VM so dämlich war die Wohnung früher neu zu vermieten ist das sein Pech.

    Eine sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (sch... Wort) auszustellen ist der Vermieter nicht verpflichtet.

    Ersatzweise könnt Ihr dem potentiellen neuen Vermieter Kontoauszüge, aus denen die Mietzahlungen ersichtlich sind, vorlegen.

    Es geht um knapp 500 Euro. Ich habe aber ja persönlich nichts an meinem Lebensstil geändert, außer einen sparsameren Laptop!

    Im Hauptmietvertrag steht, dass sich der Hauptmieter selbst um Strom zu kümmern hat.
    In meinem Mietvertrag ist nichts gesondert mit Stromzahlungen angegeben.

    Was vertraglich zu Nebenkosten nicht vereinbart ist muß ein Mieter nicht zahlen.

    So eindeutig wie H Hamburg meint ist das keineswegs.

    Vorauszahlungen bzw. Pauschalen - eins geht nur. Entweder monatliche Vorauszahlungen oder monatliche Pauschale.

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    5. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.

    Hattest Du Gelegenheit den Mietvertrag Deines Vermieters einzusehen? Besonders die Vereinbarung das und welche Nebenkosten er zu zahlen hat?

    Stromverbrauch der Wohnung gehört normalerweise nicht zu den Nebenkosten gemäß § 2 BetrKV.

    Dies hätte also in Deinem Vertrag explizit vereinbart werden müssen.

    Zitat

    Unser Vermieter betritt immer unsere WG

    Was genau steht als Mietsache im Mietvertrag?

    Zitat

    In unseren Mietverträgen werden Grundmiete und Nebenkosten nicht seperat ausgewiesen.

    Wo ist das Problem? Dann zahlt halt eine Pauschalmiete.

    Zitat

    Es steht im Kleingedruckten, dass die Kosten für Waschmaschine und Trockner in der Gesamtmiete enthalten sind.

    Bitte den exakten Wortlaut aus dem Vertrag.

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