Besichtigung zu kurzfristig?

  • Hallo,

    mein Vermieter hat mir letztes Jahr eine Kündigung wegen Eigenbedarf geschrieben, allerdings war sie nicht ausreichend begründet und ich bin nicht ausgezogen. Ich habe jetzt (Freitag) ein Schreiben bekommen, in dem eine Besichtigung durch einen Nachmieter für nächsten Dienstag angekündigt ist.

    Frage 1: Im Mietvertrag steht, dass der Vermieter die Wohnung mit einem Nachmieter besichtigen darf, wenn das Mietverhältnis gekündigt ist. Ist mein Mietverhältnis gekündigt? Die nachträglich gesetzten Firsten zum Auszug sind verstrichen und es gab (bisher) keine Räumungsklage.

    Frage 2: Es heißt im Mietvertrag, der Vermieter muss solche Besichtigungen rechtzeitig ankündigen. Sind 4 Tage rechtzeitig genug? Immerhin ist es kein dringender Besuch, da ich wie gesagt noch weiterhin hier wohne.

    Beste Grüße

  • Zitat

    Ich habe jetzt (Freitag) ein Schreiben bekommen, in dem eine Besichtigung durch

    Nachmieter für nächsten Dienstag angekündigt ist.

    Einen Nachmieter? Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf gibt es nur DEN Nachmieter bzw. -nutzer.

    Wenn die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht ausreichend begründet war ist sie doch unwirksam. Sprich "existiert" nicht.

    Oder hast Du inzwischen selbst gekündigt?

  • Einen Nachmieter? Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf gibt es nur DEN Nachmieter bzw. -nutzer.

    Ja, in dem Brief, den ich bekommen habe, steht "Besichtigung durch einen Nachmieter". Der Eigenbedarf war offensichtlich nur vorgeschoben, da ich die Miete gemindert hatte, da die Wohnung einen Mangel hat. In der Eigenbedarfskündigung war kein konkreter Nachmieter genannt.

    Oder hast Du inzwischen selbst gekündigt?

    Nein, ich habe nicht gekündigt. Mir ist nicht klar, wann ein Mietverhältnis als gekündigt gilt. Meiner Meinung nach war die Kündigung unwirksam, seiner Meinung nach wirksam. Kann man objektiv sagen, dass das Mietverhältnis jetzt nicht gekündigt ist, oder ist das Ansichtssache? Denn davon hängt es ja ab, ob er besagte Besichtigung überhaupt durchführen darf.

  • Zitat

    In der Eigenbedarfskündigung war kein konkreter Nachmieter genannt.

    Damit ist die Kündigung unwirksam.

    Der "Nachmieter" muß ohnehin der Vermieter selbst, eine Person seiner Familie oder zu seinem Haushalt gehörend sein.

    Ein Mietverhältnis gilt als gekündigt wenn eine wirksame Kündigung erfolgt ist.

    Eine solche scheint, nach Deinen Angaben, nicht vorzuliegen.

    Folglich Besichtigungen aus diesem Grund unzulässig, nicht von Dir zu dulden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!