Wie eine korrekte Betriebs- und Heizkostenabrechnung in etwa aussehen sollte
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Die leer stehende Wohnung muß bezüglich der Heizkosten genau so abgerechnet werden als wäre sie bewohnt. Nur das hier der Verbrauchsteil ziemlich gering ist.
Werden Betriebskostenarten, z. B. Wasser und/oder Müll, nach Personenzahl abgerechnet, muß für leer stehende Wohnungen jeweils 1 Person angerechnet werden.
Die Abrechnungen für 2011 - 2013 kannst und solltest Du noch fordern. Denn bei kalenderjähriger Abrechnung wäre ein evtl. Guthaben noch nicht verjährt. Sprich das würde Dir dennoch zustehen. Nur auf evtl. Nachzahlungen hätte der Vermieter keinen Anspruch mehr.
Übrigens wäre ein Bild dieser "Abrechnung" auch interessant.