Karenztage Eingang Kündigung vs. gesonderte Regelung im Mietvertrag

  • Hallo liebe Mitglieder,
    ich bin neu hier und habe eine Frage.
    Wir haben unsere Wohnung gekündigt und die Kündigung zum 31.10.2015 erst am 03.08 bei unserer Vermieterin vorbeigebracht. Ich hatte mich online erkundigt und folgende Aussage auf der Homepage des Mietervereins Hamburg gefunden:
    § 573 c Abs. 1 Satz 1 BGB sagt: „Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“

    Daher habe ich mir wenig Sorgen gemacht und abgewartet bis der neue Mietvertrag unterschrieben ist.

    Nun verweist unsere Vermieterin aber auf eine Sonderregelung im Mietvertrag,die folgendermaßen lautet:
    Kündigungsrecht, gesonderte Regelung: Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens am letzten Kalendertag des Vormonats der Kündigungsfrist um 12:00 mittags beim Vermieter vorliegen."

    So,was gilt denn nun? Das Gesetz oder die Sonderreglung? Ist unsere Kündigung zum 31.10.15 gültig?

    Herzliche Grüße
    Koopi001


  • Wir haben unsere Wohnung gekündigt und die Kündigung zum 31.10.2015 erst am 03.08 bei unserer Vermieterin vorbeigebracht.

    Wo ist das Problem? Der 3.8.15 war doch erst der 2. Werktag.:cool:

    Zitat

    Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens am letzten Kalendertag des Vormonats der Kündigungsfrist um 12:00 mittags beim Vermieter vorliegen."

    Humbug. Es gilt was im von Dir zitierten Paragrafen steht. Übrigens steht in fast allen Paragrafen zu Mietrecht

    Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Bei Wohnraum-Mietverträgen gilt Gesetz vor Vertrag.

  • Nun verweist unsere Vermieterin aber auf eine Sonderregelung im Mietvertrag,die folgendermaßen lautet:
    Kündigungsrecht, gesonderte Regelung: Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens am letzten Kalendertag des Vormonats der Kündigungsfrist um 12:00 mittags beim Vermieter vorliegen."


    Das ist dummes Zeugs. Es gilt das BGB.

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Dann waren meine Infos als richtig.
    Aus dem Grund bekomme ich auch wohl seit 3 Tagen keine Antwort mehr von ihr ,nachdem ich sie auf das Gesetz hingewiesen habe:mad:

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Dann waren meine Infos als richtig.
    Aus dem Grund bekomme ich auch wohl seit 3 Tagen keine Antwort mehr von ihr ,nachdem ich sie auf das Gesetz hingewiesen habe:mad:

    Auf die Kündigung muß sie auch nicht antworten.

    Hauptsache Du kannst nachweisen das sie sie fristgerecht, und das war es am 3.8., bekommen hat.

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