Beiträge von anitari

    können sie mir mitteilen ab wann wir aus dem Vertrag rauskommen würden oder gibt es möglichkeiten vorher aus diesem Vertrag rauszukommen ?

    "Raus kommen" per ordentlicher Kündigung bis spätestens 3. Werktag im September 2016 zum 30.11.2016.

    Vorher gar nicht bzw. nur sehr schwer.


    Weiter gedacht:
    Angenommen, ich würde die Vorauszahlungen zurück bekommen... darf ich diese auch behalten oder kann er sich das Geld dann mit einer Erstellung der Abrechnung zurück holen? Würde nämlich keinen Sinn ergeben, wenn ich erst mal die Vorauszahlungen zurück bekomme, er dann 6 Monate später die Abrechnung erstellt, und dann Kohle von mir sehen will.

    Nach meinem Wissen müssen nur einbehaltene Vorauszahlungen wegen fehlender Abrechnungen im laufenden Mietverhältnis nach gezahlt werden wenn der VM dann doch noch die Abrechnungen erstellt.


    PS: Wenn ich sowieso von einer Nachzahlung für 2013 und 2014 ausgehe, welchen Sinn hätte es jetzt noch eine NK-Abrechnung anzufordern? Das ich es schwarz auf weiß habe, dass ich hätte nachzahlen müssen?

    Na ja, evtl. sind die Abrechnungen ja falsch und eine genaue Prüfung durch einen Fachanwalt für Mietrecht (bitte nicht Mieterbund) ergäbe eine Gutschrift würde Dir diese immer noch zustehen.

    Hast Du überlesen was ich noch schrieb?

    Zitat

    Schickt der VM bis zum gesetzten Datum die Abrechnungen nicht darfst Du, da das Mietverhältnis beendet ist, die Vorauszahlungen für beide Abrechnungszeiträume zurückfordern.

    24 x monatliche Vorauszahlungen ergeben ein hübsches Sümmchen

    Zitat

    Ich habe keine NK-Abrechnung für 2013 und 2014 erhalten.

    Dann forder diese jtezt nachweisbar per Einwurfeinschreiben bis zum meinetwegen 31.01.2016 ein.

    Eventuelle Nachzahlungen mußt Du ja nicht mehr leisten, aber evtl. Guthaben würde Dir noch zustehen.

    Schickt der VM bis zum gesetzten Datum die Abrechnungen nicht darfst Du, da das Mietverhältnis beendet ist, die Vorauszahlungen für beide Abrechnungszeiträume zurückfordern.

    Zitat

    Können für so eine kleine Wohnung, die tagsüber nicht bewohnt war, so hohe Nebenkosten entstehen?

    Das kann man aus Ferne nicht beurteilen. 120 € waren, wenn auch Heiz- und Warmwasserkosten dabei waren, definitiv zu wenig. Allein für Heizung und Warmwasseraufbereitung können zwischen 70 - 95 € anfallen.

    Ein paar Sachen fallen mir auf:

    1. Die monatlichen Vorauszahlung von 140 € inkl. Heizkosten sind bzw. waren zu gering.

    2. Frisch- und Abwasser ist mit über 6 € ziemlich teuer.

    3. Auch Heizöl mit im Schnitt 83 Cent ist auch recht heftig. Hat der VM das flaschenweise gekauft?:confused:
    Ich kann mich erinnern das Heizöl, an der Tanke wohlgemerkt, 2014 zum Teil unter 70 Cent gekostet hat. Bei Abnahme von großen Mengen ab etwa 1.000 Liter sogar unter 60 Cent.

    4. Kosten der Abrechnung sind nicht umlegbar.

    Die Grundsteuer finde ich nicht zu hoch. Ich zahle 474 € jährlich bei nur 245 m² Wohnfläche.

    Betriebsstrom (ich nehme übrigens 6 %) und Schornsteinfeger sind auch im Rahmen des Normalen.

    Abrechnungskosten, wie schon erwähnt, sind nicht umlegbar.

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    Habs mal eingefügt

    In einer Lerserfreundlichen Ausrichtung wäre besser.

    Die Beseitigung einer Verstopfung gehört nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.

    Du kannst der Abrechnung in diesem Punkt widersprechen oder den Betrag einfach raus rechnen und den VM mitteilen warum Du den Endbetrag der Abrechnung gemindert hast.

    Zu Besen, Kehrschaufel etc.:

    Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte

    Abrechnen darf der Vermieter die Kosten der Reinigungsmittel und der Reinigungsgeräte, sofern es sich bei den Geräten nicht um die Erst- oder Ersatzanschaffung handelt.

    http://deutschesmietrecht.de/betriebskosten…ereinigung.html

    Und wenn der jetzige Vermieter, denn wir seit August 2014 haben auch Keine BK Abrechnung macht? Auch zurückfordern?? Unter welcher rechtlichen Grundlage??

    Auf der hier

    BGH Urteil vom 26.09.2012 – AZ VIII ZR 315/11 –

    3. Bei beendetem Mietverhältnis können Mieter/innen die gezahlten Vorschüsse zurückverlangen, wenn die Abrechnungsfrist nach Beendigung des Mietverhältnisses verstrichen ist. Beispiel: Es wird nach Kalenderjahren abgerechnet und das Mietverhältnis endete am 31. Dezember 2011. Der Vermieter erteilt bis zum 31. Dezember 2012 keine Abrechnungen für die Jahre 2009 bis 2011. Mieter/innen können vom Vermieter die für 2010 und 2011 gezahlten Vorschüsse zurückverlangen (da die Abrechnungsfrist für 2010 erst am 31. Dezember 2011, für 2011 erst am 31. Dezember 2012 endete, konnten sie während des Mietverhältnisses noch nicht von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen).

    Der ganze Inhalt hier http://www.bmgev.de/mietrecht/urte…szahlungen.html

    Ich rate auch das Ende des Mietverhältnisses abzuwarten und dann, wenn nicht erfolgt, die Abrechnungen für 2012, 2013 und 2014 nachweisbar per Einwurfeinschreiben beim jeweiligen Ex-Vermieter mit Fristsetzung einfordern.

    Kommt der Vermieter dem nicht nach die Rückzahlung der gesamten Vorauszahlungen einfordern. Notfalls einklagen.

    Der Anspruch auf die Abrechnung 2011 verjährt allerdings am 31.12.2015. Also wäre diese Abrechnung noch ganz schnell einzufordern.


    Nach meinen recherchen dürfeten diese nicht über 0,60€ je qm² pro Monat sein.

    Ich vermute mal das hast Du in einem Betriebskostenspiegel gelesen und überlesen das dort lediglich Durchschnitts- und keine Höchstbeträge genannt sind.

    Zitat

    Hausmeisterkosten und Treppenhausreinigung und Lohnnebenkosten sind extra aufgelistet, doch denke ich gehören diese zusammen und komme so auf die 1,25€.

    Die gehören nicht zusammen, das sind 2 unterschiedliche Betriebskostenarten. Auch wenn der Hausmeister die Treppe putzt.

    Und wenn Du es von der Seite betrachtest sind die Kosten mit je 0,625 € voll im Durchschnitt.

    Ich würde nichts machen und abwarten, wann sich der Vermieter meldet. Dann würde ich ihm klar machen, dass er mit solchen Tricks bei mir keinen Blumentopf gewinnt und die Frist für die Erstellung der Abrechnung 2014 gerade abgelaufen ist.

    Die Abrechnung wurde ja fristgerecht zugestellt.

    Das sie evtl. inhaltlich falsch ist ändert nichts daran.

    Hallo,
    Habe gerade die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2014 erhalten.

    Seid wann wird denn an Feiertagen Post zugestellt? OK, die Abrechnung kann auch persönlich eingeworfen worden sein.


    Zitat

    Meine Frage: ist die NK Abrechnung formell richtig?

    Erst mal ist davon auszugehen das sie fristgerecht zugegangen ist.

    Zitat

    Ist das Vorgehen des Vermieters strafrechtlich bedenklich?

    Es ist keine Straftat falsche Abrechnungen zu erstellen.

    Zitat

    WAs kann man unternehmen?

    Der Abrechnung nachweisbar widersprechen.

    Es gilt der alte Vertrag weiterhin.

    Wenn der Freund nun den Mietvertrag beenden will muß er fristgerecht kündigen. Das ist noch bis zum 05.01.2016 zum 31.03.2016 möglich.

    Ob er renovieren muß kommt darauf an ob es eine vertragliche Vereinbarung dazu gibt und ob dieses wirksam ist.

    Zitat

    Darf er das obwohl er früher vor Zeugen versprochen hat dass er nicht bauen wird?

    Darf er.

    Zitat

    Außerdem muss ein Anbau abgerissen werden wo unser Bad und ein Zimmer drin ist.

    Das darf er nicht. Jedenfalls nicht ohne Deine Zustimmung.

    Zitat

    Im Sommer kam er öfter ohne Anmeldung an und dies mit einem Architekten im schlepptau.

    In Deine Wohnung oder in den großen Garten?

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