Wer die Musik bestellt, zahlt die Musik.
Sprich der Vermieter hat den Auftrag zur Wartung erteilt, also muß er sie auch bezahlen.
Er kann die Kosten aber, da vertraglich vertraglich vereinbart (Wartung und Reinigung von Heiz- und Warmwassergeräten), als Nebenkosten umlegen. Dann bezahlst Du am Ende die Wartung doch.
Ob 120 € NK monatlich (zu) viel sind kommt u. a. auf die Größe der Wohnung, was alles in den NK enthalten ist und auf regionale Kosten an denen der Vermieter, selbst wenn er wollte, nichts ändern kann.
Kosten auf die er keinen Einfluss hat sind namentlich die Grundsteuer und der Wasserpreis.
Extras wie z. B. Hausmeister, Treppenhausreinigung, Aufzug und/oder Gartenpflege kosten auch extra.
Im Schnitt liegen Nebenkosten, ohne Heiz- und Warmwasserkosten, bei etwa bei 1 € pro m².
Zitat
In der früheren Wohnung von meinem Freund bekam er auch nie eine Rechnung für Wartungsarbeiten. Auch meine Mutter die eine Mietwohnung bei einer Wohnungsgenossenschaft hat, hat noch nie eine Rechnung dafür erhalten.
Dann wurden Kosten sicher zusammen mit den anderen NK umgelegt und abgerechnet. So ist es eigentlich korrekt.