Kündigungsfrist Gesetzlich,Kündigungsvezicht was zählt bei mir ?

  • Hallo,
    Ich bin mir gerade ziemlich unsicher was meine Situation betrifft.
    Möchte gerne mit meiner Freundin in eine andere Wohnung ziehen, habe mir nun nochmal meinen aktuellen Mietvertrag genau angeschaut und sind da einige Dinge aufgelistet.
    Ich habe die gesetzlichen 3 Monate Kündigungsfrist oder ?
    Was mich ziemlich irretiet ist das mit dem Kündigungsvezicht.

  • Was mich ziemlich irretiet ist das mit dem Kündigungsvezicht.

    Muß Dich nicht irritieren, denn es ist ja kein Datum eingetragen. Sprich kein Kündigungsverzicht vereinbart.

    Du kannst also jeder Zeit mit der gesetzlichen Frist kündigen.

    Aktuell zum 30. Juni 2016

  • Ich schließe mich anitari an. Das ist ein klassischer Formularmietvertrag, bei dem verschiedene Optionen vereinbart werden können.

    Aufgrund des fehlenden Datums wurde hier kein Kündigungsverzicht vereinbart.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo jens82,

    wie schon gesagt, ist das ein ganz normaler MV, den Du bspw. jetzt zum 30.06.2016 kündigen kannst.
    Btw, wenn Du mit der Freundin gemeinsam eine neue Wohnung anmietest, denkt bitte daran, dass Ihr dann beide gleichberechtigt und gleichverpflichtet seid und dort eine Kündigung AUSSCHLIESSLICH gemeinsam erfolgen kann.

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