Beiträge von anitari

    Das größere Problem ist für mich, dass mir die Hausverwaltung kommuniziert
    hat, dass ich den Betrag nur in max. 150 Euro Raten ausgezahlt bekomme. Ist dies rechtens?

    Ist nicht rechtens bzw. nur wenn der Mieter dem zustimmt.

    Einfachste Lösung, die Gutschrift mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.

    Kurze schriftliche Info dazu an den Vermieter bzw. die HV und gut ist.

    Ersatzweise könnte man auch einen Mahnbescheid erlassen. Das dauert aber alles seine Zeit und die Aussicht das der Vermieter dann unverzüglich zahlt ist eher gering.

    m. M. nach war die Höhe der Vorauszahlung bei Abschluß des Mietvertrags viel zu niedrig angesetzt, das war mir zu dem Zeitpunkt allerdings noch nicht klar. Die Wohnung verfügt über 54 qm, ich bewohne sie alleine.


    Das sehe ich auch so. Absolutes Minimum, das für die Zukunft, inkl. Heizkosten sind 2 € pro m².

    Korrekt wäre eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen um knapp 10 €.

    Nachzahlung : 12 Monate + alte Vorauszahlung = neue Vorauszahlung.

    Du hättest zwar das Recht die Vorauszahlungen nach einer Abrechnung angemessen anzupassen, aber ich Rate Dir aber darauf zu verzichten.

    Allerdings hast Du auch das Recht die Abrechnung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

    Was war denn der größte Posten?

    Könnte es helfen, wenn mein Ex meine Kündigung unterschreibt?

    Nur wenn er auch namentlich in der Kündigung genannt ist.

    Heißt als Absender müssen beide Namen im Kündigungsschreiben stehen.

    Im Klartext, Ihr beide müßtet gemeinsam komplett neu kündigen, da Deine Teilkündigung von November 2015 unwirksam ist.

    Nächstmöglicher Termin zu dem aktuell gekündigt werden kann ist der 30. Juni.

    Außer im Vertrag ist für den Mieter eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart.

    Ich würde gerne die Kosten für die Räumung vermeiden wollen, und gerne wissen wie viel Zeit ich habe bis zum Räumungstermin, um den Umzug besser planen zu können.

    Entschuldige bitte.

    Dur weißt doch nicht erst seit gestern das irgend wann die Zwangsräumung kommt.

    So was dauert Monate.

    Und fängst Du jetzt erst an den Umzug zu "planen"?

    Eine Pflicht zur Betriebskostenabrechnung besteht nur wenn monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind.

    Nicht bei Betriebskosten-Pauschale oder Pauschal-Miete.

    Zitat

    Brauche ich die Nebenkostenaufstellung nicht auch für die Behörden, wenn die mich unterstützen sollen?

    Denen erklärst Du das Du Miete inklusive Betriebskosten zahlst und es darum kein Abrechnung gibt, fertig.

    Könnt Ihr nachweisen das und ab wann mit dem Interessenten ein Mietvertrag abgeschlossen wurde oder die Wohnung wieder bewohnt ist?

    Wenn nicht habt Ihr schlechte Karten.

    Die Kaution muß/darf der VM frühestens nach Mietende erstatten. Sofern er keinerlei Ansprüche mehr hat. Für evtl. Ansprüche steht ihm eine Prüfungsfrist von bis zu 6 Monaten zu.

    Zitat

    Ist meine Kündigung tatsächlich erst rechtskräftig, wenn der Vermieter einen neuen Mietvertrag mit meinem Ex-Mann gemacht hat?

    Das oder wenn Dein Ex-Mann die gemeinsame Kündigung unterschriebenen hat.

    Zitat

    Normalerweise (so kenne ich das) wird der Mietvertrag mit dem alten Hauptmieter ohne Probleme weitergeführt.

    Ist ein Irrglaube.

    Zitat

    Wann bin ich aus der Haftung?

    Wenn der gemeinsame Vertrag wirksam beendet ist.

    Zitat

    Ich wohne seit 28 Jahren nicht mehr in dieser Wohnung! (Meldebescheinigungen), habe bei der gleichen Wohnungsbaugesellschaft seit 12 Jahren eine andere Wohnung.
    Nachweislich zahlt mein Ex-Mann seit 28 Jahren seine Miete von seinem Konto!

    Tut nichts zur Sache.

    Zitat

    Kann ein Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) für eine Miete ein vierfaches (!!!) Netto-Einkommen zur Bedingung für einen Mietvertrag machen?

    Klar kann er das. Er kann auch schlicht sagen "an Sie vermiete ich nicht, fertig"

    Die Frage ist doch, ob der Vermieter überhaupt an deine Freundin vermieten will. Was passiert, wenn Du die Wohnung gutgläubig kündigst und der Vermieter dann ganz schnell ein eine völlig andere Person vermietet?

    Unabhängig davon ist davon auszugehen, dass die Miete dann wohl höher sein wird.


    Was heißt denn formell? Was ist, wenn deine Freundin ein geringeres Einkommen hat, als Du? Warum sollte der Vermieter hier auf seine "Sicherheiten" verzichten?

    Und noch eins, falls denn die Freundin alleiniger Mieter sein sollte, hat zwar mit Mietrecht nix zu tun, aber dennoch.

    Was ist wenn JoGerner nach Hause kommt, seine Klamotten vor der Tür stehen und der Schlüssel nicht mehr paßt?

    Zitat


    Wäre super wenn ich hier Hilfe bekomme

    Ob die Dir aber gefällt:confused:

    Einer Änderung des Mietvertrages müßten alle daran beteiligten Personen zustimmen.

    In dem Fall, Du Deine Freundin und der Vermieter.

    Zitat

    "Hören Sie, ich würde es ungern so belassen und würde wirklich besser damit fahren wenn wir ihn umschreiben"?

    Da wäre meine Antwort als Vermieter: "Hören Sie, es steht Ihnen frei den Mietvertrag zu kündigen!"

    Allerdings würde ich als Vermieter das

    Zitat

    Oder muss man einen komplett neuen Mietvertrag machen mit Übergabe und so weiter?

    in Erwägung ziehen.

    Neuer Vertrag - neue Konditionen

    Quelle 1 BGB § 575 Zeitmietvertrag

    Dort heißt es u. a. (sinngemäß) das ein Zeitmietvertrag nur mit Angabe eines von 3 zulässigen Gründen wirksam ist.

    Steht in Deinem Vertrag ein Grund für die Befristung? Ich nehme mal an nein.

    Folglich ist der Vertrag unbefristet und kann von Dir jeder Zeit mit der für Mieter gesetzlichen Frist gekündigt werden.

    Quelle 2

    Ein BGH-Urteil wonach solche "Kettenmietverträge" (Befristung ohne Grund + Verlängerung) nur noch wirksam sind wenn sie vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden.

    http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=313690806&ATOZ=K&KEYWORDID=8364

    Zitat

    Also ich versuche das nochmal genau zu erklären, damit wir uns nicht falsch verstehen.
    Ich habe einen Mietvertrag aus dem ich erst rauskomme, wenn
    a) 2 Jahre vorbei sind und danach ganz normal 3 Monate Kündigungsfrist.
    b) 1 Jahr vorbei ist und ich beruflich bedingt woanders wohnen muss.

    Wir verstehen uns nicht falsch.

    Du hast einen Mietvertrag den Du z. B. jetzt noch bis 4.4.16 zum 30.6.16 kündigen kannst.

    Welchen Betrag erwartest Du an Zinsen? Spareinlagen werden mit etwa mickrigen 0,2 % p. a. verzinst. Das wären bei angenommen 1000 € Kaution 2 € pro Jahr.

    Das dazu.

    Du bist ausgezogen, OK. Gekündigt hast Du zu wann bzw. wann endete der Mietvertrag offiziell?

    Anspruch auf die BK-Abrechnung hast Du frühestens 1 Tag nach Ende der dem Vermieter zustehenden Frist in der er diese erstellen und zustellen muß. Bei kalenderjähriger Abrechnung wäre das für 2015 am 01.01.2017.

    War die Mietminderung ungerechtfertigt oder unangemessen hoch, hast Du Mietschulden. Die darf der Vermieter, nach Vertragende, mit der Kaution verrechnen.

    Die Kaution darf der Vermieter übrigens bis 6 Monate nach Vertragsende einbehalten um zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch hat.

    Du brauchst keinen Wisch von Deinem Chef.

    Denn diese Klausel

    Zitat

    2 Jahre befristet - anschließend automatisch unbefristet. Kündigung nach einem Jahr möglich, wenn beruflich bedingt.

    ist seit der Mietrechtsreform 2001 nicht mehr zulässig, sprich unwirksam.

    Ich wollte nun hier im Forum einmal fragen, ob jemand einen ähnlichen Fall kennt...

    Ich jedenfalls nicht.

    Ich weiß nur eins, dass man Maklern nicht alles glauben sollte.

    Dein Ansprech-/Vertragspartner ist der Vermieter, nicht Maklerin.

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