Vermieter will die Mietkaution aufgrund von Mietrückständen nicht zurückzahlen

  • Hallo,

    durch eine sehr laute Heizung (Man konnte Nachts nicht schlafen). Habe ich für die letzten Wintermonate einen Teil der Miete einbehalten. Diese Mietminderung habe ich mehrmals schriftlich und sehr oft auch telefonisch angekündigt wenn keine Besserung einkehrt.

    Aus diesem Grund bin ich dann letztendlich auch ausgezogen, es war an keine ruhige Nacht zu denken.

    Nun stellt sich der Vermieter quer und pocht auf die Zahlung der restlichen Mietschulden. Bevor ich meine Kaution zurück bekomme.

    Ich weiß ja wie viel Kaution ich damals gezahlt habe, eine Aussage wie hoch meine Kaution aber mittlerweile angestiegen (Zinsen) ist wird mir aber nicht gegeben. Auch eine Betriebskostenabrechnung habe ich bis heute nicht erhalten.

    Habe ich jetzt schuld und muss den Rest bezahlen? Muss ich mich an einen Anwalt wenden? Was kann man noch tun?

    vielen Dank schonmal für eure Hilfe

  • Welchen Betrag erwartest Du an Zinsen? Spareinlagen werden mit etwa mickrigen 0,2 % p. a. verzinst. Das wären bei angenommen 1000 € Kaution 2 € pro Jahr.

    Das dazu.

    Du bist ausgezogen, OK. Gekündigt hast Du zu wann bzw. wann endete der Mietvertrag offiziell?

    Anspruch auf die BK-Abrechnung hast Du frühestens 1 Tag nach Ende der dem Vermieter zustehenden Frist in der er diese erstellen und zustellen muß. Bei kalenderjähriger Abrechnung wäre das für 2015 am 01.01.2017.

    War die Mietminderung ungerechtfertigt oder unangemessen hoch, hast Du Mietschulden. Die darf der Vermieter, nach Vertragende, mit der Kaution verrechnen.

    Die Kaution darf der Vermieter übrigens bis 6 Monate nach Vertragsende einbehalten um zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch hat.

  • 2 Euro p.a. Können schon viel sein. Viele Banken zahlen auf Kautions- Sparbüchern nur noch 0,05 . Das waren dann nur 50 Cent abzüglich Kapitaltertragsteuer und Soli, ggf. Kirchensteuer ca. 36 Cent netto.

    Zur Bk Abrechnung hat Animation schon das wichtigste gesagt. Bleibt noch die Frage fehlt nur die 2015 oder auch 2014, etc?

  • Vielen dank schonmal für die Antworten,

    mein Mietvertrag ist zum 31.01.2016 offiziel beendet worden
    Mir fehlt die BK Abrechnung von August bis Mietende.

    Laut Mietvertrag hätte meine Kaution mit 2% verzinst werden müssen, vom Vermieter möchte ich wissen ob er das auch wirklich getan hat und wie hoch jetzt insgesamt die Mietkaution ist.

    Ich habe ca. 25% der Warmmiete einbehalten, dafür das man nachts nicht schlafen kann finde ich das sogar noch ziemlich wenig.

  • Hallo,

    25% Mietkürzung? Nur weil du findest, es wäre sogar wenig, heißt das nicht, dass die Mietkürzung rechtens war. Ich hoffe du hast dich nicht nur vage beschwert, sondern Lärmprotokolle und sachkundige Zeugen. Es wäre auch zu überlegen, ob es nicht auch Oropax getan hätten. Mich würde wundern, wenn du mit der Mietminderung in der Höhe durchkommst.

    Sind dir wirklich 2% Zinsen schriftlich zugesichert worden?

    Die BK-Abrechnung ist spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum fällig. Scheint bei dir 01.08.-31.07 zu sein, also ist sie bis zum 31.07.2017 zu erstellen.

    Gruß
    H H

  • Ich habe mich oft schriftlich beschwert habe Aufnahmen mit dem Handy gemacht und als Anlage per E-mail geschickt.

    Sogar der Handwerker hat gesagt "Ohja das ist ziemlich laut". Nur leider haben diese Handwerker das Problem nicht lösen können Zitat: "Damit müssen Sie wohl leben". Die hätten die ganze Heizungsanlage im Haus erneuern müssen und das wollten die nicht.

    Noch eine Aussage vom Vermieter am Telefon, Zitat: "Das Haus ist alt sowas kann vorkommen".

    Ja ich habe Oropax ausprobiert daran konnte ich mich aber nicht gewöhnen. Mit sowas muss man doch nicht leben müssen oder?

    Aber was hätte ich machen sollen? Keine Nacht Ruhe. die Heizung war immer sehr laut egal ob ich sie angestellt habe oder nicht.
    Mehrmals schriftlich beklagt mit der Ankündigung die Miete um den Betrag X zu mindern. Nie habe ich eine Antwort darauf bekommen.

    Jap im Mietvertrag steht "mit 2% verzinst."

  • Zitat

    Nie habe ich eine Antwort darauf bekommen.

    Kannst Du überhaupt nachweisen, dass diese Mietminderungsankündigung beim Vermieter angekommen ist, sprich: wurde die Ankündigung per Einschreiben versandt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • dann kannst Du hier nur einen Anwalt beauftragen und auf Rückzahlung klagen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Habe leider keine Rechtsschutzversicherung, das kann ja auch schnell teuer werden.

    Ich bin da ziemlich unentschlossen. Meine Kaution beträgt ca. 900€ und die Mietrückstände laut Vermieter betragen 400€.

    Keine Ahnung ob sich das überhaupt lohnt deswegen einen Anwalt zu beauftragen.

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