Nun, kurz und bündig.
Der Vermieter vermietete eine 40 Jahre Wohnung, wo er wirklich nie etwas daran gemacht hat. Alles alt; Fenster, Dach, Fassade, einfach alles. Er nimmt auch den Höchstsatz des Mietspiegels und behandelt diese Wohnung als reine Kapitalanlage. Der letzte Mieter (wohnte alleine nur 4 Jahre in dieser Wohnung) hat diese bis zum 31.08. gekündigt, und sich laut Vertrag an alles gehalten. Im Vertrag steht nichts vom Streichen (immer noch die Tapete wie vor 40 Jahren), trotzdem hat er die Nägel und Dübel entfernt und die Löcher gestopft. Die Teppiche raus usw.
Das Problem bereitet das Badezimmer, im welchem auch nie etwas gemacht wurde. Die Badewanne hat 4 schwarze Stellen der Abnutzung und insg. gibt es in einigen Kacheln Bohrlöcher, die aber nicht vom besagten Mieter stammen, sondern den Vor-Vormietern. Im Übernahmeprotokoll wurden von dem Mieter diese Punkte notiert, jedoch im Nachhinein von dem Vermieter durchgestrichen, jedoch lassen sich die Punkte gut lesen.
Ich befürchte, dass der Vermieter alles versuchen wird, dass man ihm das Bad komplett renovieren soll. Er wird die Wohnung nicht annehmen wollen, und sich stur stellen. Was tun? Ich habe Kontakt mit den Vormietern, die mir als Zeugen aussagen werden, dass diese Schäden im Bad schon vor ihrer Zeit gab.
Kann der Vermieter das tun? Was für rechtliche Sicherheiten hat der Mieter?
Danke und Gruß