Kündigung des VM für Nutzung als Lager

  • Hallo liebes Forum,

    mir wurde die Wohnung gekündigt, weil die Wohnung als Lager genutzt werden soll. Mein Mietvertrag war damals beim Einzug zeitlich bis 2010 begrenzt, jedoch erlaubte mir der VM länger darin zu bleiben, und sprach mündlich sogar auf unbestimmte Zeit aus. Also kam er mir schon vor ca. 2 Jahren sehr nett entgegen, dass ich nun lange da bleiben kann, obwohl ich sowieso in 2014 ausziehen wollte. Jedoch braucht er nun die Wohnung als Lager, für seine Sammlung (er ist Sammler) und hat mir überraschenderweise gekündigt.
    Ich wollte nur kurz fragen, ob dieser Kündigungsgrund im rechtlich Konsens liegt. Die Kündigung erfolgte mündlich, folgt aber sicherlich auch schriftlich. Ich will natürlich noch die zwei Jahre hier herauszögern und werde mit ihm noch reden. Ist ein netter VM.

    Danke und Gruß

  • Zweifamilienhaus?

    Gewerblich oder Wohnraummiete?

    Begründung der Kündigung?
    Lager errichten ist kein gültiger Kündigungsgrund.

    Eigenbedarf ggf. schon, aber fraglich ob er mit dem Grund durchkäme.
    z.B. wäre es für ihn ja zumutbar einen Lagerraum zu mieten, was günstiger wäre als Wohnraum dazu zweckzuentfremden.

    Wie lange wohnen Sie dort?

    Wollen Sie noch 2014 ausziehen?

  • Hallo,

    es handelt sich um ein Zwei-Familien-Haus.
    Wie bereits oben erwähnt, soll in der Wohnung (Dachgeschoss; Wohnraummiete) ein "Museum" mit einer botanischen und zoologischen Sammlung des Vermieters errichtet werden. Dieses "Museum" wird nur von ihm besichtigt, und nicht von der Öffentlichkeit.
    Kündigung hat er noch keine geschrieben, sondern erst mündlich ausgesprochen. Wir haben uns geeinigt, dass ich bis Juli noch hier bleiben kann, was ich als sehr nett empfinde.
    Ich wohne seit 2008 hier und würde mich sehr freuen bis 2014 wohnen zu können, weil in 2014 ich sowieso ausziehen würde.

    Gruß

  • Hallo Goldmund,
    noch einen Tipp der Zeitgewinn bringen kann.
    Wohnungskuendigungen haben in der Regel in Schriftform zu erfolgen. Es ist nun ein unbefristeter Mietvertrag in Kraft getreten, Ihr Vermieter hat Sie weiterhin nach Ablauf des Zeitmietvertrag wohnen lassen, betraegt die Kuendigungszeit 3 Monate. ( Unter 5 Jahre bestehendes Mietverhaeltnis )
    ACHTUNG: Jetzt kommt es auf die Kuendigung an. Schriftlich und wenn kein berechtigtes Interesse in der schriftlichen Kuendigung angegeben wird, dann verlaengert sich die Kuendiungszeit um weitere 3 Montate ( insgesamt 6 Monate ).
    Ihr Vermieter darf Sie ohne berechtigtes Interesse kuendigen aber dann verlaengert sich die Kuendigungszeit um weitere 3 Monate. Am besten auch auf die genaue Vorgehensweise der Kuendigungsmitteilung, -form, -anschrift usw. achten.
    Fazit: Ja, der Vermieter darf Sie kuendigen aber es kommt auf die Art und Weise an.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (7. März 2012 um 19:10)

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