Beiträge von Andy09

    Hallo,

    in unserer aktuellen Abrechnung scheinen einige Berechnungen nicht zu stimmen.

    Die Gesamtwohnfläche aller Wohnungen haben wohl eine Wohnfläche von 646,130 qm.

    Bei folgenden Posten:

    Allgemeinstrom
    Müllgebühren

    wurde aber eine niedrige Wohnfläche für die Berechnung herangezogen.

    Das kann doch eigendlich so nicht richtig sein oder?

    Was ich vielleicht noch sagen kann, eine Wohnung ist eine Firmenwohnung (Gewerbe, glaucbe aber nicht das dies auf die Brechnungsgrundlgae Auswirkungen hat bzw. haben wird.


    Gruß

    Andy

    Danke anitari


    Dann hat er für 2014, wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr ist, schlicht Pech gehabt.

    Die Abrechnung für 2015 kann er noch bis 31.1.2016 ändern. Sogar mehrmals.

    Dann hat unser VM ja nicht viel Zeit gehabt. Abrechnung 2014 wurde am 22.12.2015 zugestellt.

    Wenn er den gleichen Fehler noch mal macht, hätte er ja gerade einmal 5 Wochen Zeit die Abrechnung zu ändern. Unser VM ist jemand von den langsamen. Immer kurz vor der Frist.

    Die Abrechnung für 2015 kann er noch bis 31.1.2016 ändern. Sogar mehrmals.

    Kann 31.01.2016 stimmen? Ist doch bestimmt 31.01.2017 gemeint?

    Um welchen Posten geht es denn?


    Allgemeinstrom

    Folgendes Problem:

    In unserer Wohnanlage gibt es einen Zähler für Allgemeinstrom.
    Außerdem hat der VM ein Büro, der bisher mit einen seperaten Zähler abgerechnet wurde.

    Jetzt hat der VM den Zähler für das Büro abgemeldet und die Kabel für den Stromanschluss auf den Zähler für den Allgemeinstrom umgelegt bzw. umlegen lassen (vom Stromversorger).

    Das Büro ist zwar im Moment noch nicht besetzt, wann es besetzt ist, ist noch nicht abzusehen.
    Aber, wenn das Büro mal besetzt ist, müssen die Mieter dann für den Strom des VM teilweise mitaufkommen.
    Der VM, will bloss die Grundkosten für den Stromanschluss sparen.

    Darf er das?

    Unser VM hat bei der letzten Abrechnung 2014 (Zugang 2015) einen Posten vergessen abzurechnen. Aufgefallen ist es dem VM bisher wohl nicht.

    Das ich den VM jetzt einen Hinweis geben muss, dazu bin / ich wir ja nicht verpflichtet.

    Aber was passiert, wenn ja selbst auf den Fehler, des vergessenen Posten stößt?
    Die Abrechnung wird von einer exteren Abrechnungsdienst erstellt. Der VM hat wohl einen Beleg vergessen einzureichen.


    Bis wann kann er das nachfordern? Müssen wir dann trotzdem nachzahlen?

    WANN erhieltest Du die Antwort?
    Da mglw. auch andere Mieter betroffen sind, sei die Frage erlaubt, ob der VM in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt.

    Hallo Berny, die Antwort erhielt ich Mitte März 2016.

    Ob mein VM in wirtschaftliche Schwierigkeiten steckt, kann ich natürlich nicht sagen.
    Man hat vor kurzen nur mal gehört, das der VM wohl seine Baufirma aufgegeben hat. Ob das nun wirklich stimmt, wer weiß.

    Jedenfalls soll er auch sein Anwesen in einen anderen Ort verkauft haben (da wo der Sitz der Baufirma war), das war aber schon sehr lange geplant, da er in einen anderen Ort ein anderes Grundstück mit Wohnhaus gekauft hat. Dort wollte er auch seine Baufirma fortführen. Der Erlöß, eine sehr hohe 6stellige Summe, lt. Anzeige. Finanzielle Schwerigkeiten, glaube ich hat er wohl .

    Du kannst das Guthaben mit den nächsten Vorauszahlungen, nicht der Miete, verrechnen. Den Vermieter solltest Du aber darüber nachweisbar informieren.

    Ja, also nur die Kaltmiete und den Rest (Vorauszahlungen) dann mit Guthaben verrechnen. Das würde also in meinen Fall bedeuten, ca. 3 Monate nur die Kaltmiete zahlen.


    Mehr Infos zum Thema hier http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabr…aben-nicht-aus/

    Danke, sehr guter Link mit vielen nützlichen Infos.

    Mit Rückzahlungstermin April ist wohl 2016 gemeint. Du musst Deinem VM nicht bitten Dir einen Rückzahlungstermin bekannt zu geben, sonder ihm einen Termin stellen bis wann die Rückzahlung auf Deinem Konto zu sein hat. Nach dieser Frist behältst du die NK-Vorauszahlung zu € 400,00 zurück.

    Ja, werde dann mal das nächste Schreiben mit Fristsetzung aufsetzen.

    Nochmals Danke + Gruß

    Andy

    Hallo in der Runde:

    Ich und auch andere Mieter haben nach einigen Jahren mal wieder ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2014.

    Die Abrechnung wurde Ende Dezember 2015 zugestellt. Das verbleibende Guthaben sollte auf das dem Vermieter bekannte Konto überwiesen werden.

    Da im März 2016 immer noch keine Rückzahlung erfolgte, habe ich den Vermieter angeschrieben, mir doch einen Rückzahlungstermin mitzuteilen.

    Als Antwort erhielt ich, das die Rückzahlung im April erfolgt. Ein Jahr hat mein VM aber nicht angegeben, vielleicht aus guten Grund, man weis es nicht.

    Meine Frage wäre nun, kann ich meine Mietzahlungen über einen Zeitraum, sagen wir einmal 3 Monate kürzen, bis der Erstattungsbetrag aufgebraucht ist. Es gehr immerhin um fast 400 € bei anderen Mietern sogar noch etwas mehr.

    Oder muss ich dann mit Konsequenzen seitens des VM rechnen?

    Gruß

    Andy

    Und genau deshalb halte ich es für sehr wichtig, tägliches Protokoll über jeden HKV zu führen (mit Excel bspw.) UND mal den Provider anzurufen und eine algemeine Frage stellen. Bei Detailfragen werden die Dich an Deinen VM (=Vertragspartner) verweisen.

    ja, das werden wir dann mal machen.

    Protokoll führe ich schon, allerdings nur wöchentlich. Tägliches ablesen wäre wohl tatsächlich besser.

    Danke + Gruß

    Andy

    An dieser Stelle erst mal vielen Dank an Berny und Kolinum für die bisherigen Antworten.

    Es stehen jetzt noch zwei Fragen im Raum, die für uns wichtig wären. Diese habe ich bereits im Anfangsbeitrag aufgeführt.

    1. Unsere neuen digitalen Zähler (HKV's) zählen sehr schnell (pro Tag und Heizung 5 bis 10 Einheiten, Heizung steht i.R. nur auf 2, also nicht so hoch und es ist ja auch nicht so kalt draußen)

    Auch ist uns aufgefallen, das diese digtialen Zähler (HKV's) auf kleinen Heizkörpern viel scheller zählen als auf großen, obwohl der Regler auf dem kleinen Heizkörper niedriger eingestellt ist als auf den großen Heizkörper.

    Bei zwei identisch großen Heizkörper (also auch gleicher HK Faktor) haben wir auch festgestellt, das der HK der niedriger Eingestellt ist (etwas über Stufe 1)schneller zählt als der gleiche HK, der in einen anderen Raum auf etwas über 2 steht.

    Vielleicht ist dies aber ganz normal. Aber das können wir ja leider in diesen kurzen Zeitraum nicht beurteilen.

    Gruß

    Andy

    Andy09:

    Es gäbe aber noch eine Möglichkeit, nämlich die Vorabtrennung durch WMZ in zwei Heizkreise mit jeweils unterschiedlichen HKVs. Nach dem Motto. Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht?

    Dann müsste der VM aber sicherlich was an der Heizungsanlage umbauen. Ich glaube das wäre im nachhinein wohl teuer für uns Mieter als gleich überall die gleichen Messgeräte anzubringen.

    "Was man vielleicht noch erwähnen muss: 1 Whg. wird gewerblich vom VM genutzt und dort sind auch noch die alten Verdunstungsröhrchen dran."
    - Wenn das richtig grosses Gewerbe ist (Fabrik o.dgl.) wäre eine Vorabtrennung angebracht oder gar vorgeschrieben. Bei Büro o.ä. egal.

    nein, nur Büroraum für sein Gewerbe.

    . Gibt es in dem Haus nur EINE Zentralheizungsanlage? Oder Fernwärmeversorgung?

    Es gibt eine Heizungsanlage für alle Wohnungen.

    Was kann man machen, wenn VM zeitnah die restlichen Wohnungen nicht mit neuen HKV ausstattet?

    Dann wäre die Erfassung und die draus erfolgte zukünftige)Abrechnung ja nicht rechtens. Wieviel könnte man dann eventuell kürzen? Aber ich denke mal, das lässt sich nicht so pauschal sagen.

    Was man vielleicht noch erwähnen muss: 1 Whg. wird gewerblich vom VM genutzt und dort sind auch noch die alten Verdunstungsröhrchen dran.

    Gruß
    Andy

    Hallo Andy09,

    gute Frage - nächste Frage bitte...
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einer Immobilie unterschiedliche Heizkostenerfassungssysteme abrechnungssicher arbeiten können. Hier wäre mal eine Anfrage bei dem Abrechnungsprovider angebracht.

    Ja, ich kann es mir ja auch nicht vorstellen, deshalb meine Frage.


    Damit Du Dich unmissverständlich(er) artikulieren kannst, bitte beachten:
    "Bei uns wurden jetzt digitale HKV eingebaut. Dabei handelt es sich wohl um Wärmezähler."
    - AN HK werden HKVs angebracht. Diese gibt es als Röhrchen, elektronische und als funkende elektronische HKV.
    Mit Wärmezählern meinst Du wohl eher Wärmemengenzähler (WMZ)? Diese werden in Vor- und Rückläufe eingeschleift, jedoch vorzugaweise in der Nähe von Heizungsanlagen selbst.


    Ich sage mal so, die Teile sind an der Stellle angebracht wo vorher die Röhrchen waren. Vielleicht sind es ja elektronische HKV, ich kenn mich da nicht so aus, ist auch für mich Neuland.

    Ich beschreibe es einmal. Habe auch einmal ein Foto beigefügt.

    Es werden permanent Zahlen angezeigt (in Dauerschleife), z.B.
    M 0
    Pr 52
    2F12
    k 1,00
    48 (wohl der jetzige Verbrauch

    Es wurde uns gesagt, das beim M wohl der Jahresverbrauch zum, 31.12. 0.00 Uhr der Jahresverbrauch angezeigt wird und dann (wo jetzt 48 steht) von vorne gezählt wird.

    Gruß

    Andy

    Unser VM hat neue HKV einbauen lassen, allerdings nicht in allen Wohnungen unserer Anlage.

    Es gib bei uns 10 Wohnungen wovon in nur 5 Wohnungen die neuen HKV eingebaut wurden. In den restlichen Wohnungen befinden sich noch andere (alte) HKV nach dem Verdunstungsprinzip. 2 Wohnungen stehen davon zur Zeit leer, sind also nicht vermietet.

    Bei uns wurden jetzt digitale HKV eingebaut. Dabei handelt es sich wohl um Wärmezähler.

    Was mich jetzt intessieren würde:

    Darf der VM in einer Anlage verschiedene Messgeräte einbauen?

    Wenn ja, wie ist das mit den Einheiten? Wieviel Einheiten nach dem Verdunstungsprinzip entsprechen in etwa 1 Einheit der digitalen Geräte mit Wärmezähler?

    Unsere neuen digitalen Zähler zählen sehr schnell (pro Tag und Heizung 5 bis 10 Einheiten, Heizung steht nur auf 2, also nicht so hoch und es ist ja auch nicht so kalt draußen), deshalb könnte ich mir vorstellen, das 1 HKV nach dem Verdunstungsprinzip etwa 100 EInheiten per Wäremzähler entspricht.

    Auch ist uns aufgefallen, das diese digtialen Wärmezähler auf kleinen Heizkörpern viel scheller zählen als auf großen.

    Ist das normal?

    Es kann bestimmt jemand aufklären.

    Ich sage schon mal

    Vielen Dank.

    Gruß

    Andy

    In unserer Wohnanlage wurde durch einen Mieter festgestellt, das ein Faktor für einen Heizkörper falsch war. Dies wurde anhand eines Vergleiches durch die Abrechnung der BK anderer Mieter festgestellt, die einen baugleichen Heizkörper haben.

    Jedenfalls wurden die Heizkörper berteits im Frühjahr 2014 neu vermessen.

    Jetzt, bei der neuen BK Abrechnung für 2013, wurde der Faktor bei 3 Mietparteien angepasst, d.h. gesenkt.

    Meine Frage:

    Kann man aufgrund dieses Fehlers, welcher durch die Ablesefirma verursacht wurde, zuviel berechnete HK der Vorjahre zurückfordern?

    Alleine für die Jahre 2012 und 2011 wären das immerhin 55 EUR.

    Ich sage schon einmal DANKE.

    Andy09:

    "Darf der VM die HK einfach nach der Wohfläche berechnen, ich glaube aber nicht."
    - Falls das Haus mehr als 2 Wohnungen hat, ist der VM an die HeizkostenVO gebunden. Tut er das nicht, kannste vom HK-Rechnungsbetrag 15% abziehen.

    "Bei Wasser, glaube ich, dürfte er dies schon. Aber, da ja jede Wohnung eigene Wasseruhren hat, dürfte ja auch nicht einfach den Abrechnungsschlüssel ändern."
    - Richtig. Ich gehe davon aus, dass die WZ (noch) geeicht sind. Falls nicht, wäre Abrechnung nach Mietflächenanteilen angesagt.

    Danke Berny

    Hallo in der Runde.

    Folgendes Problem:

    Der VM weigert sich dieses Jahr, die Verbrauchswerte der HKV abzulesen, ebenso die Zählerständer der Wasseruhren.

    Bisher hat dies eine Fremdfirma gemacht.

    Wie würde sich das auf die BK Abrechnung (2014) auswirken?

    Darf der VM die HK einfach nach der Wohfläche berechnen, ich glaube aber nicht.

    Bei Wasser, glaube ich, dürfte er dies schon. Aber, da ja jede Wohnung eigene Wasseruhren hat, dürfte ja auch nicht einfach den Abrechnungsschlüssel ändern.

    Eine Mitteilung seitens des VM ist bisher nicht erfolgt.

    Danke.

    Gruß

    Andy

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