VM vergißt Posten in der Abrechnung

  • Unser VM hat bei der letzten Abrechnung 2014 (Zugang 2015) einen Posten vergessen abzurechnen. Aufgefallen ist es dem VM bisher wohl nicht.

    Das ich den VM jetzt einen Hinweis geben muss, dazu bin / ich wir ja nicht verpflichtet.

    Aber was passiert, wenn ja selbst auf den Fehler, des vergessenen Posten stößt?
    Die Abrechnung wird von einer exteren Abrechnungsdienst erstellt. Der VM hat wohl einen Beleg vergessen einzureichen.


    Bis wann kann er das nachfordern? Müssen wir dann trotzdem nachzahlen?

  • Aber was passiert, wenn ja selbst auf den Fehler, des vergessenen Posten stößt?

    Dann hat er für 2014, wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr ist, schlicht Pech gehabt.

    Die Abrechnung für 2015 kann er noch bis 31.1.2016 ändern. Sogar mehrmals.

    Um welchen Posten geht es denn?

  • Danke anitari


    Dann hat er für 2014, wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr ist, schlicht Pech gehabt.

    Die Abrechnung für 2015 kann er noch bis 31.1.2016 ändern. Sogar mehrmals.

    Dann hat unser VM ja nicht viel Zeit gehabt. Abrechnung 2014 wurde am 22.12.2015 zugestellt.

    Wenn er den gleichen Fehler noch mal macht, hätte er ja gerade einmal 5 Wochen Zeit die Abrechnung zu ändern. Unser VM ist jemand von den langsamen. Immer kurz vor der Frist.

    Die Abrechnung für 2015 kann er noch bis 31.1.2016 ändern. Sogar mehrmals.

    Kann 31.01.2016 stimmen? Ist doch bestimmt 31.01.2017 gemeint?

    Um welchen Posten geht es denn?


    Allgemeinstrom

    Einmal editiert, zuletzt von Andy09 (13. Juli 2016 um 14:09)

  • Zitat

    Kann 31.01.2016 stimmen? Ist doch bestimmt 31.01.2017 gemeint?

    Stimmt natürlich nicht.:rolleyes:

    31.12.2016 sollte das heißen. Ab dem 01.01.2017 dürfte er zwar die Abrechnung noch ändern, aber Anspruch auf eine evtl. Nachzahlung hätte er nicht mehr.

    Zitat

    Allgemeinstrom

    Fallen denn dafür Kosten an bzw. gibt es einen separaten Zähler dafür?

  • Fallen denn dafür Kosten an bzw. gibt es einen separaten Zähler dafür?

    JA, es gibt einen seperaten Zähler. Pro Whg. mussten wir in den letzten Jahren zwischen 35 und 75 € zahlen (2011 bis 2013), abgerechnet nach m2 Wohnfläche.

  • JA, es gibt einen seperaten Zähler. Pro Whg. mussten wir in den letzten Jahren zwischen 35 und 75 € zahlen (2011 bis 2013), abgerechnet nach m2 Wohnfläche.

    Wie gesagt, für 2014 kann der Vermieter nichts mehr nachfordern. Für 2015, wenn ihn ein Kamel darauf hinweist, kann er die Abrechnung noch mehrmals ändern.

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