Sehe ich auch so.
Wenn der Vermieter darauf besteht, muß erneut fristgerecht ordentlich gekündigt werden. Gefickt eingeschädelt.
seh ich anders: so ein "wenn der Vermieter es will" gibt es schon mal gar nicht. Gekündigt ist gekündigt und eine Kündigunserklärung kann - wenn sie denn einmal zugegangen ist- nicht aufgehoben werden, weder gemeinsam noch durch einen der Beteiligten allein.
Die andere Frage ist, ob durch das Weiterwohnen ein neuer Mietvertrag entstanden ist. Das wäre -wie bei allen Verträgen- dann der Fall, wenn einer der beiden Vetragspartner ein Angebot gemacht haben sollte, dass der andere angenommen hat. Es muss sich also um zwei zueinander passende Willenserklärungen handeln. Solche sehe ich hier nicht und somit muss derjenige, der Geld will, seinen Anspruch beweisen...
Ganz krass: der Mieter könnte sogar behaupten, er hätte mit dem Vermieter ausgemacht, bis zum Einzug eines Nachmieters kostenlos in der Wohnung bleiben zu dürfen. Ist an den Haaren herbeigezogen, aber der Mieter muss seine Behauptung ja im Gegensatz zum Vermieter nicht beweisen...
Noch ein Hinweis: bei den Gesprächen zwischen Mieter und Vermieter: wer war noch dabei oder hat es mitbekommen?