Vermieter hat heimlich behaltenen Schlüssel an Dritte ausgehändigt

  • Hallo zusammen,

    man erlebt immer wieder was Neues:

    Zu meiner Wohnung gehört eine Terrasse, die über zwei Türen meiner Wohnung gegangen werden kann und zusätzlich auch direkt über eine Tür im Treppenhaus.

    Für diese Terrasse zahle ausschließlich ich anteilig die Nebenkosten.

    Mit dem Vermieter habe ich weder persönlich noch über irgentwelche Klauseln im Mietvertrag zugestimmt, dass er oder andere Ersatzschlüssel erhalten dürfe/solle.

    Zuletzt wurde ich mehrfach aufgefordert, einen Schlüssel zur Terrasse dem Vermieter zu überlassen, da auf der Terrasse Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssten. Ich hab dann jedesmal darauf bestanden, zu den Arbeiten immer selbst anwesend sein zu wollen (was ich zeitlich bei meinem Job gut einrichten kann).

    Nun traf es sich, dass ich zufällig Urlaub hatte und auf meiner Terrasse die ersten Sonnenstrahlen genießen wollte, als ich plötzlich aufmerksam wurde, dass jemand vom Treppenhaus meine Terrassentür aufschloss. Ich wartete einen Moment und auf einmal steht eine junge Frau mit Putzzeug auf meiner Terrasse und fragt irritiert, ob sie sich wohl in der Etage geirrt hätte...

    Das darf doch wohl nicht angehen, dass der Vermieter heimlich einen Schlüssel zu meinen Räumlichkeiten behält und dann diesen auch noch an -für mich- wildfremde Personen aushändigt...

    Ich will noch anmerken, dass ich auf der Terrasse (eine Art Loggia) diverse Möbel, Gasgrill, Gas-Pilz und eine "Tiki"-Bar habe, was alles schon einen gewissen wert ausmacht. Zudem hatte ich schon mehrfach die Tür unverschlossen vorgefunden (ich checke jeden Morgen beim Rausgehen, ob die Türen zu sind) und war davon ausgegangen, dass ich selbst unachtsam war. Jetzt habe ich da so meine Zweifel...

    Was haltet ihr davon?

    VG, Papadopulus

  • Fremde Personen (auch Vermieter) dürfen die von Ihnen gemieteten Räume nur mit Ihrer ausdrücklichen Genehmigung betreten.
    Fordern Sie den Vermieter auf, alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel an Sie auszuhändigen.
    Alle; da zu vermuten ist, das auch noch andere Schlüssel sich in seinem Besitz befinden.

  • Wenn das mit der Rückforderung der Schlüssel nicht funktioniert, dann sollte man als Mieter sich auch nicht scheuen, dem Vermieter klar zu sagen, dass man auch auf dem Klageweg die Schlüssel bekommen könnte.

    Und dann wäre noch eine andere Möglichkeit, der Mieter ändert das Schloss. Dabei sollte er nur darauf achten, dass bei seinem Auszug der alte Zustand wieder hergestellt würde.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!