Hallo,
die grundsätzlichen Fragen zum Schneeräume sind vor kurzem bereits im Rahmen einer anderen Frage angesprochen worden.
Zunächst einmal ist, wie im oben verlinkten Thema dargestellt, das Räumen von Schnee eine Pflicht des Vermieters, die er durch eine Vereinbarung auf die Mieter abwälzen kann.
Vereinbarun heisst natürlich, dass dies zwischen dem Vermieter und dem jeweiligen Mieter - nicht unter den anderen Mietern - vereinbart ist. Wenn der Vermieter mit einem Mieter (in dem Fall Dir) hierüber keine Vereinbarung getroffen hat, die den Mieter zum Räumen verpflichtet, muss er es eben selbst oder auf andere Weise erledigen.
Nun kann man drüber diskutieren, ob in der bisherigen Praxis des Selberräumens ggf. eine konkludente (durch schlüssiges Handeln) Vereinbarung zu sehen ist.
Die Begründung "Irrtum im Mietvertrag" ist wohl eher als "netter Versuch" zu verstehen. Sofern sich der Vermieter diesbezüglich im Mietvertrag "geirrt" hat, ist dies nicht das Problem des Mieters.
Ich würde den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass man von der bisherigen Praxis des Selbsträumens unter Berufung auf den Mietvertrag in Zukunft abstand nimmt. Wie der Vermieter das Problem löst, muss er sehen. Es steht ihm ja frei, die Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
Gruß
Philipp