Beiträge von Posbi

    Indexmietvertrag:
    ....

    > Mieterhoehungen wegen einer durchgefuehrten Modernisierung sind nicht zulaessig. Es sei denn, der Vermieter hat diese Massnahmen nicht zu vertreten, dann es moeglich.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hm...?
    Was genau unter der Definition "nicht zu vertreten" zu verstehen ist muss ich mir erst erschmökern.
    Das ist wieder so eine Formulierung die mit Beispielen gefüllt sein müßte damit sie allgemein verständlich ist, bzw. damit klar ist was genau die Verfasser des Rechtstextes gemeint haben.

    Vielen Dank für die Antworten.
    Und es ist auch voll akzeptiert dass da hier keine Rechtsberatung sein kann.

    Noch einmal kurz zum allgemeinen Verständniss.

    In meinem Mietvertrag steht "Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (101,8 Punkte....)'"
    Zum Zeitpukkt des Vertagsabschluses betrug der Wert des HVPI aber 103 Punkte. (Februar 2007)
    Die 101,8 Punkte des Gesamtindex sind aus dem Vorjahr als sich der HVPI ein paar Monate lang so gut wie nicht verändert hat.
    Also Mai, September oder November 2006

    Deshalb vermute ich ja eine Nachlässigkeit, keine Absicht meines Vermieters. Um so mehr wunderte ich mich dass er dennoch den veralteten Wert zur Bechnung heran zieht, obwohl ich ihn auf seinen Fehler aufmerksam gemacht habe.

    Denn ich mag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, bzw. kurz danach unterlassen habe seine Angabe zu überprüfen.
    Dennoch ist jetzt eindeutig nachweisbar dass wir beide einen Vertrag unterschrieben haben in dem ein falscher Wert steht, den er dort eingesetzt hat.
    Und nach meinem Verständniss ist es egal ob er das vorsätzlich oder billigend in Kauf nehmend getan hat, das kann nicht rechtens sein.

    Hallo Berny.

    Danke für die schnelle Antwort.
    Das was ich dort so lese heißt für mich dass wir Mieter uns selbst ins Knie geschossen haben dadurch dass wir die Heizung in Schuss gehalten haben.

    Hätte sie die Immisionsmessungen nicht mehr geschafft, dann hätte der Vermieter sie der nicht eingehaltenen Grenzwerte wegen aus Instandhaltungsgründen austauschen müssen.
    Dass er in Seinem Schreiben zur Ankündigung auf diese rechtlichen Vorgaben bezug nimmt und in Aussicht stellt dass Die Heizung die Werte bald nicht mehr halten kann ist irrelevant, da der Fall noch nicht engetreten ist dass die Heizung den Wert nicht erbracht hat.

    Leider beziehen sich nur wenige Beiträge auf die Frage der Berechtigung einen 100%igen Modernisierung.
    Aber was die Immisionsschutzverordnung an geht hake ich das ab.

    Bleibt noch die EnEV die Vor schreibt dass die Kessel von vor 1978 getauscht werden müssen.
    Denn den "Tatbestand" erfüllte unsere Heizung ja.

    Hallo zusammen.

    Mein Mietvertrag ist an den Harmonisierten Verbraucherpreisindex HVPI auf der Basis 2005=100 Punkte abgeschlossen.

    Da sich der Index seit dem Vertragsabschluss über 5% Erhöht hat ist eine Mieterhöhung fällig und berechtigt.

    An der erhöhten Miete hatte ich zwei Punkte schriftlich kritisiert und ihm in dem einen der beiden Fälle auch zu Gute gehalten dass er sich vermutlich nur geirrt habe.

    Bezüglich dieses Punktes brachte er seine "Argumente" vor, bezüglich des zweiten schrieb er nur kurz Er habe das vorher ab geklärt und damit sei das korrekt.
    Da er mich schon in der Vergangenheit mit Halbwissen beglückt hat was mir immer mehrere Stunden Recherche einbrachte bis ich ihn korrigieren konnte, ich hier aber nicht weiter komme bitte ich hier um Hilfe.

    Kritikpunkt 1.
    In meinem Mietvertrag zum März 2007, unterzeichnet am 25.2.2007 wird die Mite an den HVPI gekoppelt der laut Mietvertrag zum Vertragsabschluss einen Wert von 101,8 Punkten hat.
    Als ich mich in dem Zusammenhang in das Thema HVPI eingearbeitet habe fand ich heraus dass der Wert des HVPI im Februar 2007 aber 103 Punkte betrug und nicht 101,8 Punkte.
    Auf meine Bitte um Richtigstellung der Mietneuberechnung antwortete Er mir dass der Wert aus dem November 2006 stamme, weil der Vertragstext schon zu dieser Zeit erstellt wurde.
    Und die Berechnung auf den falschen Wert bliebe bestehen.

    Habe ich hier ein falsches Rechtsverständniss dass ich der Meinung bin dass das überhaupt nicht sein kann?
    Wenn er ohne böse Absicht, aber billigend in Kauf nehmnend dass sich der Wert des HVPI, der Grundlage des Mitvertragees ist, innerhalb von 4 Monaten ändert einen alten Wert übernimmt, muss das doch nach Bekannt werden richtig gestellt werden, oder sehe ich das falsch?

    Kritikpunkt 2.
    Hier wird es komplexer.
    Ich habe zum 1.1.2010 Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung bekommen.
    ein von den Kosten der Modernisierung prozentual abhängender Betrag wurde auf meine Miete auf geschlagen.
    Nun schlägt mein Vermieter aber auf diesen Erhöhungsbetrag ebenfalls die vollen seit Februar 2006 angefallenen Prozentpunkte auf diesen Betrag auf.
    Das halte ich ebenfalls nicht für rechtens, wobei sich mir hier zwei Möglichkeiten ergeben.

    Möglichkeit Nummer 1.
    Die Erhöhung wegen Modernisierung ist für sich ein eigenständiger Betrag und fällt damit aus späteren Mieterhöhungen komplett raus, bzw wird konsant weiter geführt.
    Wäre zwar toll, glaube ich aber nicht wirklich.

    Möglichkeit Nummer 2.
    Durch die Kopplung an den HVPI müsste der Wert aus dem Januar 2010 genommen werden, der durch die Modernisierung angefallene Erhöhungsbetrag dadurch geteilt werden um mit dem Grundbetrag, der ebenfalls auf die 100% Basis von 2005 zurück gerechnet wurde, verbunden werden zu können.
    und auf diesem Grundbetrag kann dann mit dem aktuellen Prozentsatz erhöht werden.

    Zusammen mit Kritikpunkt 1, dem falschen Wert aus dem HVPI zur Grundlage, ergibt das für mich eine Mieterhöhung von nur 39 statt der geforderten 47,80.

    Ließt sich jetzt nicht so furchtbar viel, aber macht schon was aus.

    Auch hier wäre ich für Hilfe dankbar

    Hallo zusammen.

    Ich habe letzte Woche von meinem Vermieter ein Schreiben erhalten in dem er eine Mieterhöhung fordert aber sich dabei trotz meiner Hinweise nach wie vor auf falsche Zahlen beruft.
    Aber deswegen schreibe ich noch einen eigenen Thread
    Jedenfalls machte mich das stutzig und ich habe daraufhin die Mieterhöhung wegen Modernisierung die ich zum 1.1.2010 schon hatte noch einmal genauer unter die Lupe genommen.

    Zur Fallbeschreibung.
    Im August 2009 Informierte mich mein Vermieter dass die im Hause befindliche Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 1974
    1. wegen nicht entsprechens der Anforderungen aus der Immisionsschutzverordnung 1. BlmSch V und
    2. der Vorschrift der EnEV das Kessel die vor 1978 instelliert wurden gegen Niedertemperatur oder Brennwertkessel aus zu tauschen sind.

    Da die neue Heizung ca. bis zu 30% Heizkosten einsparen kann bezieht er sich auf den § 559 BGB bezüglich Mieterhöhungen bei Modernisierung.
    Er hat in der Folge die gesammten Kosten für die neue Heizung auf die zulässigen 11% umgelegt.

    So weit so gut dachte ich.
    Was ich mich und Euch jetzt aber frage ist, war das zu 100% eine Modernisierung, oder, da wir (die Mieter) die alte Heizung immer nur mit Frisieren über die Immisionsmessungen gebracht hatten und hier ein baldiges Ende ab zu sehen war, ist das dann nicht zu einem erheblichen Prozentsatz Instandhaltung?
    Gerade auch in Hinsicht darauf dass er sie quasi tauschen musste.

    Im Onlinemietrecht habe ich schon geschmökert aber für mein Verständniss nichts hilfreiches heraus ziehen können, da ich keinen Bezug zum Immisionsschutzgesetz finden konnte.

    Für Hilfe wäre ich wirklich dankbar.

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