Mieterhöhung bei Modernisierung mit 1. BlmSch V

  • Hallo zusammen.

    Ich habe letzte Woche von meinem Vermieter ein Schreiben erhalten in dem er eine Mieterhöhung fordert aber sich dabei trotz meiner Hinweise nach wie vor auf falsche Zahlen beruft.
    Aber deswegen schreibe ich noch einen eigenen Thread
    Jedenfalls machte mich das stutzig und ich habe daraufhin die Mieterhöhung wegen Modernisierung die ich zum 1.1.2010 schon hatte noch einmal genauer unter die Lupe genommen.

    Zur Fallbeschreibung.
    Im August 2009 Informierte mich mein Vermieter dass die im Hause befindliche Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 1974
    1. wegen nicht entsprechens der Anforderungen aus der Immisionsschutzverordnung 1. BlmSch V und
    2. der Vorschrift der EnEV das Kessel die vor 1978 instelliert wurden gegen Niedertemperatur oder Brennwertkessel aus zu tauschen sind.

    Da die neue Heizung ca. bis zu 30% Heizkosten einsparen kann bezieht er sich auf den § 559 BGB bezüglich Mieterhöhungen bei Modernisierung.
    Er hat in der Folge die gesammten Kosten für die neue Heizung auf die zulässigen 11% umgelegt.

    So weit so gut dachte ich.
    Was ich mich und Euch jetzt aber frage ist, war das zu 100% eine Modernisierung, oder, da wir (die Mieter) die alte Heizung immer nur mit Frisieren über die Immisionsmessungen gebracht hatten und hier ein baldiges Ende ab zu sehen war, ist das dann nicht zu einem erheblichen Prozentsatz Instandhaltung?
    Gerade auch in Hinsicht darauf dass er sie quasi tauschen musste.

    Im Onlinemietrecht habe ich schon geschmökert aber für mein Verständniss nichts hilfreiches heraus ziehen können, da ich keinen Bezug zum Immisionsschutzgesetz finden konnte.

    Für Hilfe wäre ich wirklich dankbar.

  • Hallo Berny.

    Danke für die schnelle Antwort.
    Das was ich dort so lese heißt für mich dass wir Mieter uns selbst ins Knie geschossen haben dadurch dass wir die Heizung in Schuss gehalten haben.

    Hätte sie die Immisionsmessungen nicht mehr geschafft, dann hätte der Vermieter sie der nicht eingehaltenen Grenzwerte wegen aus Instandhaltungsgründen austauschen müssen.
    Dass er in Seinem Schreiben zur Ankündigung auf diese rechtlichen Vorgaben bezug nimmt und in Aussicht stellt dass Die Heizung die Werte bald nicht mehr halten kann ist irrelevant, da der Fall noch nicht engetreten ist dass die Heizung den Wert nicht erbracht hat.

    Leider beziehen sich nur wenige Beiträge auf die Frage der Berechtigung einen 100%igen Modernisierung.
    Aber was die Immisionsschutzverordnung an geht hake ich das ab.

    Bleibt noch die EnEV die Vor schreibt dass die Kessel von vor 1978 getauscht werden müssen.
    Denn den "Tatbestand" erfüllte unsere Heizung ja.

    2 Mal editiert, zuletzt von Posbi (29. September 2011 um 15:38)

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