Hallo zusammen.
Mein Mietvertrag ist an den Harmonisierten Verbraucherpreisindex HVPI auf der Basis 2005=100 Punkte abgeschlossen.
Da sich der Index seit dem Vertragsabschluss über 5% Erhöht hat ist eine Mieterhöhung fällig und berechtigt.
An der erhöhten Miete hatte ich zwei Punkte schriftlich kritisiert und ihm in dem einen der beiden Fälle auch zu Gute gehalten dass er sich vermutlich nur geirrt habe.
Bezüglich dieses Punktes brachte er seine "Argumente" vor, bezüglich des zweiten schrieb er nur kurz Er habe das vorher ab geklärt und damit sei das korrekt.
Da er mich schon in der Vergangenheit mit Halbwissen beglückt hat was mir immer mehrere Stunden Recherche einbrachte bis ich ihn korrigieren konnte, ich hier aber nicht weiter komme bitte ich hier um Hilfe.
Kritikpunkt 1.
In meinem Mietvertrag zum März 2007, unterzeichnet am 25.2.2007 wird die Mite an den HVPI gekoppelt der laut Mietvertrag zum Vertragsabschluss einen Wert von 101,8 Punkten hat.
Als ich mich in dem Zusammenhang in das Thema HVPI eingearbeitet habe fand ich heraus dass der Wert des HVPI im Februar 2007 aber 103 Punkte betrug und nicht 101,8 Punkte.
Auf meine Bitte um Richtigstellung der Mietneuberechnung antwortete Er mir dass der Wert aus dem November 2006 stamme, weil der Vertragstext schon zu dieser Zeit erstellt wurde.
Und die Berechnung auf den falschen Wert bliebe bestehen.
Habe ich hier ein falsches Rechtsverständniss dass ich der Meinung bin dass das überhaupt nicht sein kann?
Wenn er ohne böse Absicht, aber billigend in Kauf nehmnend dass sich der Wert des HVPI, der Grundlage des Mitvertragees ist, innerhalb von 4 Monaten ändert einen alten Wert übernimmt, muss das doch nach Bekannt werden richtig gestellt werden, oder sehe ich das falsch?
Kritikpunkt 2.
Hier wird es komplexer.
Ich habe zum 1.1.2010 Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung bekommen.
ein von den Kosten der Modernisierung prozentual abhängender Betrag wurde auf meine Miete auf geschlagen.
Nun schlägt mein Vermieter aber auf diesen Erhöhungsbetrag ebenfalls die vollen seit Februar 2006 angefallenen Prozentpunkte auf diesen Betrag auf.
Das halte ich ebenfalls nicht für rechtens, wobei sich mir hier zwei Möglichkeiten ergeben.
Möglichkeit Nummer 1.
Die Erhöhung wegen Modernisierung ist für sich ein eigenständiger Betrag und fällt damit aus späteren Mieterhöhungen komplett raus, bzw wird konsant weiter geführt.
Wäre zwar toll, glaube ich aber nicht wirklich.
Möglichkeit Nummer 2.
Durch die Kopplung an den HVPI müsste der Wert aus dem Januar 2010 genommen werden, der durch die Modernisierung angefallene Erhöhungsbetrag dadurch geteilt werden um mit dem Grundbetrag, der ebenfalls auf die 100% Basis von 2005 zurück gerechnet wurde, verbunden werden zu können.
und auf diesem Grundbetrag kann dann mit dem aktuellen Prozentsatz erhöht werden.
Zusammen mit Kritikpunkt 1, dem falschen Wert aus dem HVPI zur Grundlage, ergibt das für mich eine Mieterhöhung von nur 39 statt der geforderten 47,80.
Ließt sich jetzt nicht so furchtbar viel, aber macht schon was aus.
Auch hier wäre ich für Hilfe dankbar