Beiträge von Vermieter

    Sehe ich nicht so.

    Aus Vermietersicht: Hat der Vormieter eine Küche stehen lassen (Eigentum aufgegeben oder 6 Monate Wegnahmerecht sind abgelaufen) kann ich als Vermieter die Küche mitvermieten (und muss sie instand halten, dh. wenn der Kühlschrank kaputtgeht muss ich einen neuen kaufen) damit ist sie Eigentum des Vermieters.

    Wenn ich aber explizit die Küche nicht mitvermiete, muss ich sie dem neuen Mieter überlassen/schenken. Der muss dann für die Instandhaltung sorgen, kann die Küche auch entsorgen und gegen eine neue eigene austauschen oder direkt beim Einzug verlangen, dass diese entfernt wird.
    Imho geht nicht ich behalte als Vermieter die Küche, vermiete sie aber nicht mit und der Mieter muss für die Instandhaltung sorgen. Solche Klauseln sind imho ungültig.
    Entweder mitvermieten oder dem Mieter überlassen und somit gehört die Küche dem Mieter.
    So hab ich´s auf der Vermieterschule gelernt. :)

    Im Zweifel aber immer Anwalt fragen.

    Im Klartext musst du 1/12tel der Heizungswartung für das Einzugsjahr tragen egal ob die Wartung im Januar oder im Juli erfolgt. Im Prinzip könnte sie auch im Dezember erfolgen, dass spielt keine Rolle.

    Auch mit dem Heizöl ist die Abrechnung für die Januar Füllung logisch. Soll der Vormieter das Heizöl bezahlen das DU verbrauchst?
    Mal scharf nachdenken.

    Berny

    öhm die Hundebesitzerin hat sicherlich kein Recht den Garten als Hundeklo zu nutzen.

    Ich sammel den Hundekot auf dem Grundstück ein und lege ihn vor des Verursachers Haus/Wohnungstür.
    Dass hilft relativ schnell.

    Rechtlich ist der Sache schwierig beizukommen.

    mit dem Hundegebell würde ich den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung auffordern das abzustellen und ansonsten eine Mietminderung androhen. Bei mehreren Mietern würde ich mich mit anderen zusammentun um dem ganzen Nachdruck zu verleihen.

    Noch Fragen warum man als Vermieter keine Haustierhaltung mehr genehmigt.

    Es haben sich seit 2001 zum Thema Zeitmietvertrag keine gravierenden Änderungen ergeben.

    Sofern der Vermieter den Wegfall des Befristungsgrunds nicht bestätigt, müsst ihr raus.

    Stellt sich dann der Eigenbedarf als vorgeschoben heraus, viel Spass vor Gericht.

    Zitat

    Schadensersatz wäre auch nicht schwer nachzuweisen


    Hast Du schonmal vor Gericht sowas eingeklagt? Sorry wenn ich da die Naivität etwas bremsen muss.
    "nicht schwer" gibts imho vor deutschen Gerichten nicht.

    Also wenn kein Makler eingeschaltet war und auch nicht vom Vermieter aus eigener Tasche bezahlt wurde, sehe ich hier keine Zahlungsverpflichtung. Ob der "zukünftige" Makler über eine solche Klausel bezahlt werden kann sollte mal ein Fachanwalt prüfen, halte ich aber für unwahrscheinlich.

    Wir hatten hier die Tage mal eine Diskussion zum Thema "Mietvertragsgebühr", die in eine ähnliche Richtung ging, da gab es Gerichtsurteile, dass Vermieter tatsächlich unter bestimmten Umständen entsprechende Kosten in Rechnung stellen können.
    Ich bin bisher nicht auf die Idee gekommen, dies zu versuchen.

    Wovon Du ausgehst spielt hier erstmal keine Rolle.

    Imho kannst Du dem Vermieter nicht vorschreiben wann er in die Wohnung einzuziehen hat.
    Er darf die Wohnung nur nicht an jemand Fremdes neu vermieten.

    Sollte er es doch tun, kann der vorgeschobene Eigenbedarf nur zu Schadensersatz führen, wenn wirklich ein Schaden entstanden ist, was dann nachzuweisen wäre.

    Da Du aber den Vertrag von vornherein mit dem Wissen abgeschlossen hast, nach den 5 Jahren wegen Eigenbedarfs raus zu müssen, glaube ich nicht dass Du damit überhaupt Erfolg haben könntest.

    Darüber sollte man sich VOR Abschluss eines solchen Vertrages Gedanken machen.

    Halte ich für grenzwertig und ob der Aufwand und Ärger lohnt schwierig.
    Ich würde mit dem VM sprechen inwieweit ggf. eine einvernehmliche Lösung für die Dauer der Renovierungsarbeiten gefunden werden kann.

    Erfahrungsgemäß wird die Höhe der möglichen Mietminderung weit überschätzt und nachher wird geheult weil die Anwaltskosten den "Gewinn" auch noch übersteigen.

    mal unabhängig davon, dass du den Besuch eigentlich nicht hättet dem VM melden müssen ...
    aber ist nunmal passiert

    meine 10cent dazu

    der pauschale Ausschluß der Untervermietung im MV ist imho ungültig ..
    eine Ablehnung der Untervermieterung durch den VM muss begründet sein

    guckst Du hier

    Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm

    Du hast die Möglichkeit die Zustimmung einzuklagen.
    Die Abmahnung würde ich zurückweisen, die Anwaltskosten soll er sich den Popo mit abwischen.

    Nebenkostenerhöhung - Erhöhung der Betriebskosten

    - Ja die Verwaltung kann sich auf die Abrechnung 2011 beziehen.

    Zitat

    Vor ein paar Tagen flatterte mir ein Schreiben meiner Hausverwaltung in den Briefkasten, dass meine Betriebskosten aufgrund der Abrechnung von 2011 erhöht werden. In dieser Abrechnung übersteigt meine Vorauszahlung den eigentlichen Betrag und ich müsste eine Rückerstattung erhalten.


    - Wieso müssten Sie für 2011 eine Rückerstattung erhalten? Die Abrechnung liegt doch vor oder?

    Zitat

    Eine Abrechnung für 2012 habe ich noch nicht erhalten.


    Bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums ist dafür auch noch Zeit also im Regelfall 31.12.2013

    Zitat


    Hierzu habe ich nun ein paar Fragen:
    - Kann sich die Verwaltung auf die BK-Abrechnung von 2011 beziehen?


    Ja aber da sollte dann auch eine Nachzahlung notwendig gewesen sein.

    Zitat


    - Das Schreiben habe ich im Mai erhalten, die neuen Betriebskosten gelten laut Schreiben schon ab Juni?


    nach Gesetz erst übernächster Monat folgend auf den Zugang des Schreibens

    Zitat


    Als Grund für die Erhöhung wurden erst die gestiegene Versicherungsprämie genannt und dann die gestiegenen Kosten für Gas.


    Zahlen müssen Sie die Kosten so oder so, entweder als Vorauszahlung oder als Gesamtsumme nach der Abrechnung.
    Die Heizkosten für 2012 sind erheblich gestiegen, wir haben teilweise bis zu 40% Steigerung zum Vorjahr.

    Zitat

    Muss ich diese Erhöhung abkzeptieren (Die Erhöhung beträgt ca. 18%)?


    Meine persönliche Meinung, rein rechtlich nein, aber überlegen Sie ob es nicht sinnvoller ist monatlich etwas mehr zu zahlen und eine hohe Nachzahlung zu vermeiden wenn die Erhöhungsbegründung plausibel ist.

    Möchten Sie das nicht, weisen sie die Erhöhung mit Hinweis auf die Rückerstattung aus 2011 zurück.
    Dann wird die Erhöhung sich wahrscheinlich nach der Abrechnung 2012 ergeben.

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