Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: wir haben einen Zeitmietvertrag über 5 Jahre abgeschlossen die nun in 9 Monaten enden.
Der Vertrag ist ein Mustervertrag von Haus und Grund mannheim stand 04/2006 in dem lediglich der Absatz "Kündigung" gestrichen wurde. Weiterhin ist als Befristungsgrund Eigenbedarf der Vermieter angegeben.
Meine Fragen nun:
1. weiß jemand zufällig ob und wenn ja welche Klauseln in dem Standard Vertrag für Wohnraumverwaltung von Haus und Grund stand 2006 gekippt wurden?
2. ich habe schon viel gegoogelt und gelesen aber noch nichts zu folgendem Problem: Vermieter gibt auch jetzt an, dass er selbst in die Wohnung möchte aber eigentlich noch nicht ganz sicher ist. Ich persönlich gehe davon aus, dass die Wohnung erstmal längere Zeit leer stehen bleibt. Die 4 Monate vor Ende der Laufzeit des Vertrages helfen mir nicht da wir uns jetzt schon um neuen Wohnraum kümmern müssen. Frage ist vielmehr ob sich der Vermieter schadensersatzpflichtig macht wenn er Auskunft erteilt dass Befristungsgrund noch vorliegt er dann aber letztendlich doch erst Monate oder vll auch nie selbst einzieht?!
Vg
Jill