Fragwürdige Posten in der Nebenkostenabrechnung

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe mit meiner familie am 01. Februar 2012 eine Doppelhaushälfte bezogen und bekam nun meine erste Nebenkostenabrechnung. Dort sind aber Rechnungen aus dem Monat Januar 2012 für Wartungskosten der Heizungsanlage veranlagt worden. Ist es möglich, dass der Vermieter Rechnungen in die Nebenkostenabrechnung einfließel läßt, deren Leistung vor unserem Einzug lag?

    Vielen Dank für ein kurzes Feedback.

    Gruß,
    Thomas

  • Abrechnungszeitraum war 01. Februar bis 31. Dezember.
    Nutzungszeitraum war 01. Februar bis 31. Dezember.
    Und nun ist da eine Rechnung für die Heizungswartung aus dem Monat Januar, da habe ich da also noch gar nicht gewohnt. Und ebenso eine Rechnung für die Lieferung von Öl aus dem Monat Januar.
    Ich habe die Ölheizung aber gem. Vertrag mit halbem Pegelstand übernommen. Man kann mir aber ja nun nicht die Befüllung aus einem Zeitraum VOR Beginn des Mietverhältnisses in Rechnung stellen. Das ist doch eher ein Posten den er dem Vormieter berechnen muss, der bis zum 31. Januar dort gewohnt hat. Und sofern Leerstand herrschte, muss es doch der Eigentümer selber tragen.
    Oder sehe ich das falsch?

  • Ja, das siehste "falsch".
    Dr Abrechnungszeitraum ist regelmässig ein Jahr, wovon Dein Nutzungszeitraum 01. Februar bis 31. Dezember war.
    Die Rechnung für die Heizungswartung aus dem Monat Januar müsstest du anteilässig mittragen.
    Die Lieferung von Öl im Monat Januar brachte ja Öl für Zukunft.

    "Ich habe die Ölheizung aber gem. Vertrag mit halbem Pegelstand übernommen."
    - Ölverbrauchsberechnungen führen oft zu Unstimmigkeiten. Hier kommt es auf möglichst genaue Ablesungen an oder Berechnung Anfangsstand 01.01. + Zutankungen - Endstand 31.12. = Verbrauch. Leichter wäre es natürlich bei Gas...

  • Zitat

    Abrechnungszeitraum war 01. Februar bis 31. Dezember.

    Das dürfte wohl nicht stimmen, denn das sind nur 11 Monate. Ich denke, dass der Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. lief.

  • Im Klartext musst du 1/12tel der Heizungswartung für das Einzugsjahr tragen egal ob die Wartung im Januar oder im Juli erfolgt. Im Prinzip könnte sie auch im Dezember erfolgen, dass spielt keine Rolle.

    Auch mit dem Heizöl ist die Abrechnung für die Januar Füllung logisch. Soll der Vormieter das Heizöl bezahlen das DU verbrauchst?
    Mal scharf nachdenken.

  • Im Klartext musst du 1/12tel der Heizungswartung für das Einzugsjahr tragen egal ob die Wartung im Januar oder im Juli erfolgt. Im Prinzip könnte sie auch im Dezember erfolgen, dass spielt keine Rolle.
    Auch mit dem Heizöl ist die Abrechnung für die Januar Füllung logisch. Soll der Vormieter das Heizöl bezahlen das DU verbrauchst?
    Mal scharf nachdenken.


    Richtig: Mal scharf nachdenken...:
    Er hat nicht 1/12, sondern 11/12 zu zahlen für die 11 Monate bzgl. der Grundkosten.
    Bzgl. der Verbrauchs müssten ihm, wenn keine genaueren Berechnungsdaten zur Vergnügung stehen, nach Heizgradtabelle 830/1000 in Rechnung gestellt werden.

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