Beiträge von Vermieter

    bei vielen Mietern hält sich die Legende, dass beim Auszug sofort die Kaution zurückgezahlt wird. Dem ist nicht so.
    Der VM kann die Kaution bis zu 6 Monate komplett und bis zur NK Abrechnung ggf. in ausreichender Höhe einbehalten und muss dann erst darüber abrechnen.

    Zitat

    Welche Chancen habe ich?

    Vielleicht vorher mal fragen und nicht wenn es eh zu spät ist.

    Grund für eine fristlose Kündigung Ihrerseits gibts hier nicht.

    Einen Schließzylinder kann man wechseln und beim Auszug wieder den alten einbauen.

    unzumutbare Umstände? Welche genau sollen dass sein? Ich kann keine erkennen...

    Besuch kann der VM nicht verbieten... irgendwelche Vorschriften diesbezüglich würde ich mir verbitten.

    Zitat

    Ich habe die Wohnung in unverändertem Zustand übergeben, trotzdem bekam ich die Kaution nicht zurück.

    hier wäre ggf. noch was machbar, kommt auf den Inhalt des MV an zum Thema Schönheitsreparaturen und Endrenovierung und was genau mit "unverändertem Zustand" zu verstehen ist. Aus den Infos die hier vorliegen kann man keine Schlüsse ziehen.

    Wenn Sie die letzten Mieten nicht bezahlt haben, kann der VM diese auch mit der Kaution verrechnen, es kann aber auch teuer werden, denn das "Abwohnen" der Kaution ist rechtlich nicht zulässig.

    Die Mitschuld überwiegt in dem Fall und da das 10 jährige Kind nicht strafmündig ist bzw. für seine Handlung nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, wird sich das ganze wohl erledigen.
    Hat sich ja richtig gelohnt die 2 Sekunden zum Licht anschalten zu sparen.

    Syker,

    so habe ich das auch verstanden. Die Kündigung ist uns am 27.5. per Einschreiben mir Rückschein zugegangen.


    Mal etwas "out of the theme": ich finde es ja schon traurig, dass man mit dem Vermieter im gleichen Haus wohnt, pünktlich seine Miete bezahlt, die Wohnung und den dazugehörigen Garten bestens pflegt, keinen Stress macht und dann sowas ...

    Einen Grund wird es schon geben, aber darüber kann man nur spekulieren.
    Ich könnte ein Buch schreiben über Horrormieter bis hin zu Körperverletzung und dem Versuch Mitmieter mit dem Auto zu überfahren.
    Es gibt nichts was es nicht gibt. :)

    Sprechen Sie doch mal mit ihrem Bezirksschornsteinfeger wann die Therme zuletzt geprüft wurde und schildern Sie diesem ihre Bedenken. Die sind normalerweise ganz heiss wenn z.B. die Belüftung nicht ausreichend ist und legen die Therme ggf. auch still sodass der Vermieter handeln muss. 29 Jahre, sofern dass stimmt, was ich fast nicht glauben kann sind für eine Gastherme verdammt alt.

    Ansichtssache!
    Ich benötige so etwas auch nicht und habe in 40 Jahren eine solche auch nicht gebraucht.
    Bundesdeutsche Angstbürger sollten allerdings schon so was haben.

    Dann hast wahrscheinlich noch nicht in einem Haus gewohnt in dem es bereits zweimal gebrannt hat...
    und zum Thema Wohnungseinbrüche kann ich nur sagen, es wird immer schlimmer und wer die 5 bis 10 Euro im Monat nicht übrig hat wird wissen was er tut.

    passt schon mit der gesetzlichen + 3 Monate wenn ihr mit dem Vermieter in einem 2 Familienhaus oder Haus mit Einliegerwohnung wohnt. Die Kündigung muss dann nicht begründet werden. Wenn ihr mit 3 Monatsfrist kündigt gilt eure Kündigung.
    Es steht euch aber frei mit dem VM einen Auszugstermin zu finden der euch beiden passt, dass dann schriftlich in einem sogenannten Aufhebungsvertrag festhalten. will der VM das nicht könnt ihr mit 3 Monatsfrist zum Termin kündigen der euch passt.

    Nur wer zu viel Geld hat schließt eine Hausratvers. ab. Völlig unsinnig so was.

    aber eine Elementarschadenversicherung schließt er ab ... ahso kann man ja umlegen ...

    wenn das Wasser vom Nachbarn über Dir deine Wohnungseinrichtung ruiiniert und den Computer wässert, dann zahlt dass DEINE Hausrat. Haftpflicht und Hausrat sind die wenigen vernünftigen Versicherungen die es gibt... wobei vielleicht gibts bei Fantastisch nichts was es wert ist versichert zu werden. Man weiss ja nie. :)

    Hallo Mina9985,

    vielleicht hilft Dir Dein Freund aus Oregon weiter? [url=http://www.google.de/#gs_rn=16&gs_r…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    #

    dass jetzt nicht dein Ernst oder?
    Informier Dich doch mal eben über WEG Recht über Google...
    Ja ne is klar ...

    hier noch ne Buchempfehlung zu dem Thema

    Handbuch des Fachanwalts: Miet- und Wohnungseigentumsrecht von Annegret Harz, Olaf Riecke, Michael J. Schmid - Buch portofrei bei Weltbild.de kaufen

    Suchmeldung: Wer hat Berny gefressen und gibt sich jetzt in diesem Forum für Ihn aus?


    "Hier äussere ich stets nur meine Meinung. Jeder Mensch hat ein Recht auf meine Meinung.
    Die Summe der Intelligenz auf dem Planeten ist eine Konstante. Die Bevölkerung wächst."
    - Schön, dass Du Deinen von mir abkopierten Spruch geändert hast. War aber nicht mehr nötig, denn ich hatte meinen bereits abgeändert.

    War mir nicht bewusst dass Du darauf ein Copyright hast, aber nachdem was du so in letzte Zeit postest wollte ich jegliche Verwechslungsgefahr ausschließen. Sorry wenn Du es als "abkopiert" empfunden hast.

    Ich rate ja ungern vor Gericht zu ziehen aber bei einem so kleinen Kampfpinscher halte ich die Erfolgsaussichten für recht gut und kann Dachdeckerin nur zustimmen. Die sind ja furchtbar süss ... aber nicht wirklich Hunde.

    Berny

    Zitat

    Hi rockgirl,

    Du hast sicherlich schon in Deinem Mietvertrag nachgelesen, was darin bzgl. Tierhaltung vereinbart wurde...?

    spielt eigentlich keine Rolle was im Mietvertrag steht wenn der VM die Zustimmung verweigert. Dann kommt es nur noch darauf an ob die Gründe stichhaltig sind und wie es der Richter sieht. Oder halt ausziehen.

    was soll es ändern?

    Steht da Tierhaltung grundsätzlich verboten -> unwirksam -> Zustimmung durch VM notwendig

    steht da Zustimmung durch VM notwendig -> Zustimmung durch VM notwendig

    es wird wohl nicht da stehen Tierhaltung ohne Zustimmung erlaubt

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!