Hallo,
durch die aktuelle Hochwasserlage in Mitteldeutschland trat leider folgender Sachverhalt auf:
Seit nunmehr acht Tagen ist der Strom in der gesammten Straße abgestellt. (Infolge dessen gibt es natürlich auch kein warmes Wasser/Heizung).
Während dieser Zeit wurde der gesammte Straßenzug für einige Tage überflutet und zur Zeit laufen die Aufräumarbeiten. Es ist nicht bekannt wann Strom und Heizung wieder funktionieren werden.
Meine frage ist nun ob für die Zeit des Ausfallens von Stromes und der Heizungsanlage einen Anspruch auf Mietminderung besteht. Und wenn ja: in welcher Höhe und wie sollte man vorgehen?
Vielen Dank