Alte Therme - Sicherheitsrisiko

  • Guten Abend!

    Ich weiß zwar nicht ob diese Frage schon gefallen ist bzw. wie oft, wollte mich jedoch zu dem Thema informieren.
    Meine Schwester ist vor etwa einem Jahr in eine Wohnung eingezogen, in der die Therme jedoch schon 29 Jahre alt ist. Die Therme der Wohnung ist eigentlich nicht kaputt, da es bei den alten Thermen jedoch keine Sicherheitsklappen gibt und somit im Sommer das CO2 in den Raum gedrückt werden kann, ist dies ein großes Gesundheitsrisiko. Außerdem gibt es beispielsweise im Bad keine Belüftung und da der Ventilator den Sauerstoff aus der Wohnung zieht (laut Untersuchung schon zu wenig Sauerstoff in der Wohnung vorhanden) könnte jener den CO2-Gehalt auch nicht ausgleichen.
    Nach einigen Gesprächen mit dem Vermieter weigert sich jener jedoch noch immer die Kosten für eine neue Therme zu übernehmen. Da meine Schwester jedoch noch sehr jung ist und mit ihrer Freundin nur für eine geraume Zeit in dieser Wohnung leben wird, will sie keinesfalls so viel Geld in die Wohnung investieren.
    Außerdem musste meine Schwester schon zwei Mal ins Krankenhaus, da sie unerklärlicherweise aufgrund von zu niedrigem Blutdruck ohnmächtig wurde. Könnte das mit der Wohnung zusammenhängen? Muss der Vermieter nicht dafür sorgen, dass man risikofrei in der Wohnung leben kann?
    Meine Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit den Vermieter dazu zu bringen, dass er jene Kosten übernehmen muss?

    Danke, liebe Grüße!

  • Hallo claudiaa,

    bitte ein paar Fakten.
    "Therme" gasbetrieben?
    Marke:
    Typ:
    Tipp: [url=http://www.google.de/search?gs_rn=1…1&tbm=isch&um=1]gasetagenheizung - Google-Suche[/url]
    Baujahr:
    Montageort: Bad innenliegend?
    Fenster vorhanden?
    Be- und Entlüftung vorhanden (Lufteinlass unten und Auslass oben) durch ein Schachtsystem?
    Badtür mit Gittern oben und unten?
    Montageort des Ventilators:

    "Nach einigen Gesprächen mit dem Vermieter weigert sich jener jedoch noch immer die Kosten für eine neue Therme zu übernehmen."
    - Vorab: Soo einfach geht das nun mal schon garnicht, aber dazu später.

  • Der Vermieter muß das allgemeine Lebensrisiko seiner Mieter nicht übernehmen. Im übrigen waren diese Umstände bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt und trotzdem haben Sie unterschrieben. Damit müssen Sie nun leben. Ob eine Wohnung bewohnbar ist oder nicht entscheiden dafür zuständige Ämter.

  • Sprechen Sie doch mal mit ihrem Bezirksschornsteinfeger wann die Therme zuletzt geprüft wurde und schildern Sie diesem ihre Bedenken. Die sind normalerweise ganz heiss wenn z.B. die Belüftung nicht ausreichend ist und legen die Therme ggf. auch still sodass der Vermieter handeln muss. 29 Jahre, sofern dass stimmt, was ich fast nicht glauben kann sind für eine Gastherme verdammt alt.

  • Sprechen Sie doch mal mit ihrem Bezirksschornsteinfeger wann die Therme zuletzt geprüft wurde und schildern Sie diesem ihre Bedenken. Die sind normalerweise ganz heiss wenn z.B. die Belüftung nicht ausreichend ist und legen die Therme ggf. auch still sodass der Vermieter handeln muss. 29 Jahre, sofern dass stimmt, was ich fast nicht glauben kann sind für eine Gastherme verdammt alt.


    Das Thema scheint die Dame wohl nicht mehr zu interessieren...:eek: (IstJaAuchNixWichtiges).

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