Beiträge von Vermieter

    Tipp: So ausführlich wie nötig aber so kurz wie möglich und verständlich schreiben. Dass doch eine Zumutung sorry.

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    habe ein Problem mit meiner alten Wohnung, wir meine Frau und ich wohnten dort von 01.04.2009 bis einschließlich 31.07.2010.
    Hatten rechtzeitig gekündigt auch mündlich.

    FAIL ... Nicht schriftlich gekündigt nur mündlich? Dann besteht der Mietvertrag weiterhin.

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    Bis dato alles ok keine gute Wohnung gewesen alles alt schlecht isoliert und beheizbar (ein zentraler Heizkörper über Gas für die komplette 3 - Zimmer Wohnung)

    War so beim Einzug bekannt. Also Wayne.

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    Der Vermieter oder Eigentümer ist vielleicht mittlerweile schon tot war krank und in einem Altersheim untergebracht, der Neffe hatte sich als gesetzlicher Vertreter um alle belange gekümmert, wohnte allerdings 150 km weit weg, hatte nie Zeit und war immer schwer zu erreichen. Rief allerdings immer zurück, irgendwann.

    auch Wayne

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    So hatten wir einem mündlichen Mietvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen, der schriftliche sollte immer irgendwann mal zustandekommen, kam aber nie zustande.


    Schlecht. Sollte man darauf bestehen. VORM EINZUG. Notfalls bringt man selbst einen Standardvertrag mit und lässt den Vermieter unterschreiben wenn dieser alterstechnisch überfordert ist selbst einen aufzusetzen.

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    Mein Problem:


    korrigiere Probleme

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    Die Nebenkosten laut mündlichem Mietvertrag umfasste die Kaltmiete 350.-- und die Nebenkosten 100.--


    mündlich ... als Pauschale oder Vorauszahlung vereinbart ?

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    immer bezahlt nichts offen


    prima

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    Der energieversorger der uns mit Strom, Gas, wasser versorgte mussten wir ja anmelden, haben den vom Vormieter übernommen.


    völlig normal .. aber dann sind 100 Euro recht viel NK wenn Heizung und Wasser noch separat geht.

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    Jetzt mein Problem:
    *Keine Nebenkostenabrechnung bekommen vom Vermieter / Vertreter,


    wäre nur notwendig wenn nicht mündlich eine Pauschale vereinbart wurde.
    Ansonsten sind die Fristen für die Abrechnung 2009 und 2010 jeweils 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abgelaufen. Nachzahlung ist also nicht zu erwarten. Rückerstattung wäre noch möglich. Wie gesagt wenn keine Pauschale vereinbart, was bei mündlichem Vertrag natürlich schwer zu belegen ist.

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    *der Energievwersorger hat angeblich unsere Verbrauchskarte und abmeldekarte nicht bekommen und uns bis zum 28.02.2011 weiterberchnet, Strom, Gas, wasser.


    völlig anderes Problem.
    Sowas lässt man sich bestätigen mit Angabe der neuen Adresse oder ruft persönlich an. Sollte man sich selbst drum kümmern. Im Nachhinein schwierig. Der Versorger hält sich an Sie und dass zurecht.

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    *Auf der habenseite des Vermieters, nebenkosten 1500.-- und die mieteinnahmen von 4900.--


    und weiter?

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    *Wir haben unsere Abschläge bezahlt, beim Energieversorger und vom Zeitraum 01.01.2010 - 28.02.2011 haben sich Kosten von
    1300.--, sind aber seit 31.07.2010 nicht mehr dort gemeldet.


    irrelevant. SIE müssen sicherstellen dass sie sich beim Energieversorger abmelden. Der Vermieter hat hier nur insofern mit zu tun, dass bei Leerstand er in den Vertrag eintritt. Aber ob sie dort gemeldet sind oder nicht spielt keine Rolle. Der Vertrag mit dem Versorger lief weiter.

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    Aussage des Energieversorgers:" Der Vermieter hatte gesagt, dass es in Ordnung sei uns zum Februar abzumelden" obwohl wir schon ein halbes Jahr weg waren.


    Der Vermieter ist nicht für Ihre Verträge zuständig.

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    Nun wollte ich nicht alles alleine tragen und der Vermieter hat sich auch nicht mehr gerührt, und bei mir steht jetzt der Gerichtsvollzieher vor der Tür wegen dem Verbrauch von 01.01.2010-28.02.2011 wir waren aber über den winter hin schon gar nicht mehr in der Wohung.

    Werden sie aber wohl müssen. Sie haben mit dem Versorger den Vertrag gehabt für den Sie aufkommen müssen. Nachlässigkeit kann teuer werden.
    Wenn Sie Nachweisen können, dass sie schriftlich gekündigt haben, wäre es eventuell möglich hier Einspruch einzulegen. Vermutlich hat der Vermieter erst zum März neu vermieten können. Wenn sie nicht schriftlich gekündigt haben, wird es vermutlich unmöglich da noch Ansprüche anzumelden. Praktisch könnte der Vermieter sogar noch die Miete bis zur Neuvermietung nachfordern.

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    Der Energieversorger will ja seine kosten service abrechnen, ist ja ok, aber kann er uns für den zeitraum august - Februar überhaupt belangen?


    ja, sie sind der Vertragspartner

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    wir waren nicht dort und was genau können nebenkosten umfassen die wir dem Vermieter bezahlt haben?
    Wasser, Warmwasser, Strom, Kabelanschluss,...

    tja was haben sie denn mündlich vereinbart?

    Die Kosten die sie mit dem Energieversorger direkt abrechnen gehören schonmal nicht dazu.

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    wir haben alles selber getragen: Kabelanschluss, Kaltwasser, Warmwasser, Strom,...

    und müssen noch für ein halbes Jahr mehr aufkommen, weil der Energieversorger unsere Abmeldung angeblich nicht erhalten hat. und erst zum Jahresende uns dann im Dezember 2010 mal kontaktiert hat, wegen der Strom Gas Wasser verbräuche... und dann zum 15.02.2011 die Zählerstände selber erfasst hat.


    und da werden sie JETZT aktiv ????? Ich befürchte da ist nichts mehr zu machen. Aber fragen sie sicherheitshalber einen Anwalt.

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    Ich habe das irgendwann aufgegeben weiterzuverfolgen, weil immer mit dem Energieversorger telefoniert und nichts erreichen können, dann die fehlgelaufene Abmeldung beim Energieversorger die uns ein halbes Jahr weiter geführt haben, wir waren definitiv nicht in der Wohnung.


    ohne ihnen nahetreten zu wollen, gefühlt haben sie garnicht erst angefangen sich zu kümmern

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    Langer Text ich weiß, wer kann mir Tipps geben was ich tun kann bzw. tun sollte.


    Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher vereinbaren.
    Mit Mietrecht hat es schon lange nichts mehr zu tun.

    Ich äußere nur meine Meinung ohne Gewähr.
    In der aktuellen Situation lassen sie sich vom Anwalt beraten.

    ordentlich kündigen und eine Nichtkellerwohnung mieten ..
    eine Kellerwohnung hat gewisse Nachteile über die man sich beim Einzug im klaren sein sollte

    Ansonsten wird ungern gehört, aber korrektes Lüften auch gerade in der Küche beugt Schimmelbefall vor.

    Ich kann nicht erkennen ob es sich um Wasserflecken von oben oder schlechtes Streichen oder Feuchtigkeit durch fehlendes Lüften handelt. Eine wirklich verlässliche Analyse kann nur ein Gutachter vor Ort erstellen. Kostet natürlich Geld.

    Die Wartung der Gastherme ist ein Betriebskostenposten der durch den Mieter zu zahlen ist.
    Ob die Fachfirma die Rechnung an den Vermieter schickt und der diese in der NK-Abrechnung in Rechnung stellt oder die Fachfirma direkt mit dem Mieter abrechnet ist mit dem Vermieter zu vereinbaren.

    Vorteil wenn der Vermieter beauftragt. Es wird auch wirklich gemacht. Mieter vergessen sowas gerne mal wenn sie selber direkt bezahlen müssen.

    Ich würde es als Vermieter beauftragen und in die NK Abrechnung nehmen.

    Aber imho ist es auch rechtens, dass die Wartung direkt in Rechnung gestellt wird.

    Naja der Vermieter kann nicht wirklich beeinflussen wann die Mieter kündigen. Mir wäre es als Vermieter lieber die Wohnungen nach und nach zu renovieren, die Kosten sind ja nicht unerheblich.

    Es ist aber völlig normal das in einem älteren Haus ggf. renoviert wird. Möchte man das ausschließen sollte man Erstbezug wählen.

    Ich halte eine Mietminderung für nicht gerechtfertigt.

    Baulärm im gesetzlich erlaubten zeitlichen Rahmen, für gewisse Zeit ist zu ertragen. Die Wohnung selbst ist ja nicht im Wohnwert gemindert. z.B. durch Leitungsverlegung durch die Wohnung oder ähnliches.

    Da ich in der Branche arbeite muss ich jetzt 1&1 mal in Schutz nehmen.
    Die letzte Meile bzw. der direkte Hausanschluss sind in den meisten Fällen immernoch in Hand der ExMonopol Telekomiker. Da kann der alternative Anbieter machen was er will, wenn die Telekom keinen Port mehr frei hat bzw. zur Verfügung stellen kann ist er der doofe.

    Dies ist weder in der öffentlichen noch in der internen Verfügbarkeitsprüfung des Anbieters ersichtlich. Die prüft vieles, aber nicht die Verfügbarkeit eines einzelnen Ports.
    Ob wirklich ein Port zur Verfügung steht wird dann erst bei konkreter Order durch Rückmeldung der Telekom ersichtlich.
    Steht so natürlich alles im Kleingedruckten.

    Für den konkreten Fall, die Situation ist natürlich mies, jedoch ist die Nichtverfügbarkeit von DSL kein Grund für eine fristlose Kündigung.
    Hier wäre ein Aufhebungsvertrag mit einem verständigen Vermieter sicherlich der einfachste Weg. Inwiefern eine Kündigung vor Beginn des Mietvertrages rechtlich geregelt ist, habe ich mich noch nicht mit beschäftigt.

    Mieter88

    Ich befürchte da liegst Du falsch.
    Die Abrechnung ging formell zu (Dez. 2011), inhaltlische oder summerische Fehler können auch im Nachhinein noch innerhalb gewisser Grenzen korrigiert werden (Der Mieter hat dafür ja max. 12 Monate Zeit). Auch die Rückbehaltung halte ich für grenzwertig, da ja eine Abrechnung vorliegt.

    Um genaueres zu sagen, wäre der "Posten" der nicht abgerechnet werden darf interessant und naja vielleicht ein Scan der Abrechnung obs wirklich unverständlich ist.

    Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Eigentümers auf ein separates Konto gestellt werden. Die Überweisung auf das Mietkonto ist kein Problem, nur danach muss es auf ein Kautionskonto überwiesen werden.

    Wir teilen dem Mieter dann z.B. mit, die Kaution in Höhe von ... wurde auf dem Kautionskonto ... bei der Spasskass XYZ hinterlegt.

    Im konkreten Fall würde ich mir eine Bestätigung/ Nachweis für die getrennte Anlegung der Kaution vom Vermieter / Verwaltung anfordern.

    Bei dem "ich weiss dass ich Recht habe" mahne ich zur Vorsicht.

    Sie schreiben der Exvermieter hat keine Ahnung und lässt die Abrechnung machen. Daraus schliesse ich es macht eine externe Firma die sich normal mit sowas auskennen sollte.

    Die Fristen für die Abrechnungen wurden soweit ich es korrekt verstanden habe eingehalten.

    Ob die einzelnen Posten der Abrechnung korrekt sind und in Rechnung gestellt werden dürfen hängt z.B. auch von den Details im Mietvertrag ab.

    "ich vermute" ist da eine ganz schwache Argumentation

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    Er wäre von meinen eMails genervt und war kurz davor zum Anwalt zu gehen aber machte es nicht bla bla halt.

    wären ggf. Kosten die sie zusätzlich tragen müssen, seien sie froh

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    Nebenkostenabrechnung von 2009 ist in 2010 im Herbst gekommen! Diese war aber für das ganze Jahr 2009 berechnet worden anstatt erst ab 1.6.09 wo ich auch eingezogen war!

    Sicher dass da nicht nur stand Kosten gesamt / ihr Anteil
    Die Abrechnung ist immer für´s ganze Jahr. Bei Mieterwechsel bekommt z.B. Mieter A vom 1.1. bis 30.5. den Anteil in Rechnung gestellt
    Mieter B z.B. den Rest des Jahres. Völlig korrektes Vorgehen.

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    Folglich habe nicht gezahlt und ihm gesagt das da was nicht stimmt weil es falsch abgerechnet wurde!

    Ging es nur um eine Nachzahlung oder zahlen Sie Nebenkosten in einem?

    "das da was nicht stimmt". Vielleicht sollten Sie wirklich sich erst fachkundig beraten lassen und dann argumentieren :)

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    Erst im Jahr 2011 im ende September hatte er mir per Mail die abrechnung von 2009 ( die korriegertie fassung) und die von 2010 gegeben!

    und was genau war da korrigiert?

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    Seltsam ist auch das der Brennstoffverbrauch in diesen 2 Jahren fast der selbe ist bis auch mini unterschiede aber die Rehnung von 2010 4500€ billiger ist als 2009 und wir wissen ja alle das die Gaspreise nicht fallen sondern steigen.

    Seien sie froh, vielleicht war der Winter auch milder, der Gasanbieter wurde gewechselt. Das ist keine begründeter Fehler, da kann man nachfragen wie das zustande kommt und meistens gibt es dafür eine Erklärung. Wenn sie Pech haben, wurde ein Fehler zu ihren Gunsten gemacht der dann dadurch auffällt.

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    Auch ist der Allgemeinstrom viel zu hoch, ich und meine neue Vermieterin die mir da etwas hilft :D gehen davon aus das ich auch Strom zahlen soll für die Tiefgarage, wo ich aber keinen Stellplatz hatte noch im Mietvertrag drin steht das es eine gibt! Auch werden mir von dieser Tiefgarage Wartungskosten abgerechnet!


    Vermutungen. Haben sie dass konkret angesprochen und was sagt der Vermieter zu dieser Vermutung. Wie hoch ist der Allgemeinstromanteil?

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    Auch soll ich doch die Nebenkosten für 2011 OHNE eine abrechnung zahlen. Er hat einfach die von 2010 genommen und es hochgerechnet weil das dürfte man so machen und wenn die Abrechnung da wäre könnte man sich ja zusammensetzen :D


    Da die Abrechnung für 2010 erst im Laufe des Jahres 2011 erstellt werden kann ist auch dies ein völlig korrektes Vorgehen.
    Die Nebenkostenvorauszahlung ergibt sich aus dem Gesamtbetrag der letzten vorliegenden Abrechnung also wohl 2009 / 12 und um sicher zu gehen sollte man 5 bis 10 % per anno draufgeben.
    Zuviel bezahlte Beträge, werden dann nach Vorliegen der Abrechnung erstattet.

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    Da er in seiner eMail jetzt sagt das er nur noch eMails oder Post vom Mieterschutzverein oder Anwalt bekommen will und nichts mehr von mir außer einer Zahlung muß ich wohl zum Mieterschutzverein oder zum Anwalt , da ich für diese zeit noch keine Rechtschutzhatte sondern erst eine seit 4 Monaten wird es wohl der Mieterschutzverein sein!

    nein der Anwalt. Auf eigene Kosten.

    übrigens wenn es um 300 bis 400 Euro geht würde ich den Weg über den Anwalt bei der beschriebenen Situation persönlich nicht einschlagen.
    Das wird imho erheblich teurer mit ungewissem Ausgang.
    Aber eine Erstberatung könnte auch nicht schaden, vielleicht befreit ein kompetenter Anwalt von gewissen Illusionen.

    das Risiko auf den Kosten sitzenzubleiben oder gar die Anwaltskosten des Vermieters + Gerichtskosten auch noch übernehmen zu müssen besteht durchaus. Darüber sollte man sich vorher im klaren sein.

    Ja und Frechheit dass die Anwälte für ihre Dienste auch noch Geld verlangen.

    Der Gaspreis kann durchaus auch durch einen Wechsel zu einem anderen Anbieter verringert worden sein.
    Bei einem Haus mit 10 Wohnungen machte der Wechsel z.B. fast 4000 Euro Ersparnis p.a. aus.

    ich denke ich weiss worauf du hinaus willst, der Weg ist aber mit hohem finanziellen Risiko behaftet. Dein genanntes Beispiel kam halt unseriös rüber.

    Schriftlich fixieren ist daher das A und O bei sowas.

    Dann hilft nur aussitzen. Die Wetterlage soll ja zum Wochenende besser werden. Alternativ, wenn sich die Stelle lokalisieren lässt, z.B. wenn es unisolierte Rohre im Keller gibt, dann kann z.B. ein Heizlüfter dort für Abhilfe schaffen. Ist es in der Wand wirds schwierig.
    Wasser laufen lassen ist natürlich keine Dauerlösung.
    Sorry wenn ich da etwaas gereizt reagiere, für das Wetter können Vermieter nix und dass ne Firma rauskommt ist denke ich schon ein gutes Zeichen. Klar kannst du nach Mietminderung schreien. Ändert an der Situation aber wenig. Ob sich der Ärger und die Kostengefahr lohnt musst du entscheiden.
    Bedenke die Mietminderung wird ggf. auf die Tage in denen das Wasser nicht zur Verfügung stand heruntergerechnet und ist damit unter Umständen nicht wirklich viel.

    Hey Vermieter ich bin eingezogen nun tausch mal alle Außenfenster und Türen. Jau.

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    Was ist wenn ich die Miete kürze und ich dann die Kündigung bekomme?

    dann hast du ein selbstverschuldetes Problem

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    Darf der Vermieter kündigen?

    sobald 2 Monatsmieten ausstehen sogar fristlos

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    Weiß jemand was ich tun kann ohne gekündigt zu werden?

    Ordentlich kündigen, ausziehen. Bei der nächsten Wohnungssuche besser aufpassen.

    Die Wohnung wurde in genau dem Zustand angemietet und hat sich seitdem in den 2 Monaten wohl kaum großartig geändert. 30 Jahre alte Häuser sind halt kein Erstbezug.

    Leb damit oder such von vornherein ne Wohnung die dir besser zusagt. Kostet wahrscheinlich dann auch bissel mehr. Aber man kann nicht alles haben.

    aber ansonsten, wem das Forum nicht gefällt ... Machs gut und danke für den Fisch.

    qed

    ich werde es nicht nochmal erklären. Die Mühe wäre vertan.

    "Der Mieter soll lügen bis sich die Balken biegen." ist der Quintessenz

    Hilft wenig wenn es klar gesetzlich geregelt ist, was passiert wenn es keine schriftliche Willenserklärung gibt.

    ahhhh die anderen Wohnungen stehen leer .. sieh mal einer schau

    dann wüsste ich aber schon was ich machen würde ...

    da aber keine Antwort gewünscht wird ...

    EDIT: Zähl doch mal 1 und 1 zusammen ...

    "Kaltwasserleitung eingefroren"

    "Nachbarn im Haus ansprechen auch mal mehr zu heizen. "

    "die anderen wohnungen stehen leer"

    na dämmerts ?

    Worum es dem Threadersteller geht ist denke ich klar erkennbar.
    Würde er den Mietvertragsteil hochladen und ggf. mal nachfragen was die Kosten wirklich konkret sind und dies hier posten, könnte er ja Antworten bekommen die nicht in seinem Sinn sind.

    jepp noch in der Frist, hab ich mich mit dem Datum vertan

    Dann müssen sie aber asap die Wohnung verlassen, der Weiterführung widersprechen und anteilig die Miete noch zahlen und wahrscheinlich die Kaution einklagen.

    2. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. Die entsprechende Vorschrift des § 545 BGB findet insoweit keine Anwendung.

    da steht nichtmal ein UND ...

    Zum Thema Trichter, mit solchen Rechtsauffassungen ala Märchenonkel habe ich mich schon öfters live rumschlagen müssen. Weit gekommen sind diese selten und sie hatten alle die gemeinsame Eigenschaft sehr unsymphatische Zeitgenossen/innen zu sein. Wer damit leben möchte. Problem anderer Leute.

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