Aus der Beschreibung ergibt sich für mich ein übertriebenes Ruhebedürfnis. Sie können mit dem Nachbarn reden, aber weder Sie noch der Vermieter können hier vorallem bei "alle 14 Tage" irgendwelchen Druck ausüben.
Beiträge von Vermieter
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Schaun wir doch mal in den 573c (4) BGB
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Da steht nur zum NACHTEIL des Mieters.
Da die Klausel im Mietvertrag durch den Vermieter verfasst wurde, kann er sich nicht auf die Ungültigkeit der Klausel zum Nachteil des Mieters berufen.Also imho meine persönliche Meinung, es gilt dass was im MV steht, da es den Mieter nicht benachteiligt.
guck mal hier
http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl091.htm
Punkt 1 unter Abweichungen von den normalen Fristen:
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Zitat
Übrigens bin ich der Meinung, dass ich erst dann gegnerische Anwaltskosten zahlen MUSS, wenn ich durch Gerichtsurteil letztendlich dazu verdonnert wurde.
Der Satz ist so nicht ganz unrichtig.
MÜSSEN zahlen wirst Du die Kosten nach dem Urteil ganz bestimmt + die Kosten der Klage + Gericht + Beitreibung.Aber rein rechtlich musst Du sie auch schon vorher zahlen, denn es handelt sich dabei um Folgen aus deiner Vertragsverletzung. Also haftest Du für die Kündigungsfolgeschäden.
Ob es gerechtfertigt ist für eine fristlose Kündigung einen Anwalt einzuschalten ist abhängig davon, ob es sich um Profivermieter oder einen Amateur handelt. Spätestens für die Räumungsklage ist imho sogar ein Anwalt zwingend erforderlich.
Als Mietschuldner nun zu argumentieren, wäre ja garnicht nötig gewesen einen Anwalt einzuschalten weil wir ja 4 Monate später eh ausgezogen sind ... ist ziemlich blauäugig .. ich befürchte mal da kommen ggf. noch Kosten für die Räumungsklage auf ihn zu falls er die Mietzahlung für die letzten Monate nicht noch weitergeführt hat.
Nein, es wäre ja nicht nötig gewesen einen Anwalt einzuschalten, wenn der Mieter seine Miete immer pünktlich gezahlt hätte. Nur dann wird ein Schuh daraus.
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Dies lässt sich nicht pauschal beantworten. Auch glaube ich nicht dass die Ursache für eine klopfende Heizung in der Wand zu suchen ist. Hier sind eher die Pumpe, Thermostate oder Ventile am Heizkörper, Luft in der Heizung oder defekter Entlüfter oder ähnliches verantwortlich. Aber ich bin kein Heizungsfachmann.
Wenn wirklich die Wand aufgeschlagen werden muss, kommt es auf das Ausmaß der Beeinträchtigung und die Dauer an. Sowas dauert ja im Regelfall nur 1 bis 2 Tage. Der Betrag für die Mietminderung wäre so gering, dass es sich nicht wirklich lohnt da ein Fass aufzumachen.
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Der Vermieter versucht es natürlich erst bei der alten Firma, da diese ja den Fehler verursacht hat und für die Behebung kostenfrei gerade stehen muss.
Ich weiss ja nicht wie aufwendig das Rollo befestigt ist, aber schonmal geschaut ob es sich nicht einfach aushängen und drehen lässt? Bevor ich hier monatelang mich mit dem Vermieter streiten würde ...
Ist dies nicht möglich setzen Sie einfach noch eine Frist und drohen Sie dann die Ersatzvornahme an und bieten Sie alternativ dem Vermieter an, er solle ihnen die Firma nennen, welche beauftragt werden soll, damit Sie selbst einen Termin abmachen können. (dann die Rechnung der Firma an den Vermieter)
Stellt er sich jedoch immernoch stur, lassen Sie das Rollo von einer Fachfirma reparieren welche Sie auch erstmal bezahlen. Senden Sie ihm dann die Rechnung zur Erstattung zu. Erstattet er diese nicht, ziehen Sie den Betrag von einer der nächsten Mieten ab.So würde ich es tun. Aber dies ist nur meine persönliche und unbedeutende Laienmeinung.
Vergessen Sie die Mietminderung in diesem Zusammenhang. Dazu ist der Mangel nicht ausreichend.
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2. Die Gebäudeversicherung lag im Jahr 2010 bei 947,96 Euro und liegt jetzt bei 1052,75 Euro. Wie kann das sein? Das sind doch bestimmt langfristige Versicherungen die nicht ständig die Preis erheben oder?Gebäudeversicherungen passen ihre Prämien anhand eines vom statistischen Bundesamt ermittelten Index an. Zu dieser Erhöhung kommen ggf. noch eine Erhöhung wenn am Haus wertsteigernde Maßnahmen, z.B. Renovierungen durchgeführt wurden. Die Versicherungsprämie und auch die Erhöhung sind imho im Rahmen dessen, was ich für Mehrfamilienhäusern so im letzten Jahr an Erhöhungen gesehen habe. Aber die Rechnung lässt sich ja vorlegen.
Zitat
3. Der Schornsteinfeger hat im Jahr 2010 bei 194,71 Euro gelegen und liegt nun bei sage und schreibe 413,28 Euro. Kann das stimmen? Der war doch nicht öfters hier als sonst und hat auch nicht mehr gemacht. Preissteigerung hin oder her, aber doch bitte nicht um mehr als das doppelte oder?
Habt ihr Gasetagenheizungen und im letzten Jahr wurden die Gasthermen geprüft? Dies wird nicht jährlich durchgeführt. Daher schwanken die Schornsteinfegerrechnungen bei Gasthermen von Jahr zu Jahr erheblich.
Dies sollte aber aus den Rechnungen hervorgehen. -
Handelt es sich um ein 2 Familienhaus mit Einliegerwohnung oder ein Mehrfamilienhaus?
Wenn nur Sie und der Vermieter im Haus wohnen, bedarf es keiner Begründung bei der Kündigung, die Kündigungsfrist erhöht sich dann jedoch um 3 Monate. Also gesetzliche je nach Wohndauer + 3 Monate.
Wenn es kein Zweifamilienhaus ist, ist eine Kündigung ohne Grund sowieso nicht möglich und somit wäre die Kündigung nicht wirksam, auch ohne Widerruf.
Grundsätzlich sollen Sie entscheiden ob Sie dort wohnen bleiben möchten oder nicht. Danach sollte Ihre Anwältin schon die richtigen Schritte einleiten können. z.B. prüfen ob die Kündigung überhaupt wirksam ist.
Ansonsten empfehle ich immer, mit dem Vermieter mal zusammensetzen und offen reden, nicht streiten. Versuchen eine gemeinsame Lösung zu finden.
Für mich hört sich dass so an, als würde die Heizung zu niedrig eingestellt sein um zu "sparen". Welche Heizungsart ist es denn im Haus? Ölzentral?
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Kinderlärm und dann noch ausserhalb der Ruhezeiten, da hat unsere Regierung inzwischen ja grundsätzlich was zu ins Gesetz geschrieben.
Da haben Sie wohl die A-Karte gezogen.Urteile > Kinderlärm, die zehn aktuellsten Urteile < kostenlose-urteile.de
"der alle zwei Wochen von Samstag auf Sonntag"
dann seien Sie doch froh und ertragen Sie diese doch eher seltenen Besuche, eventuell wird es sich auch mit zunehmendem Alter des Kindes bessern.
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Ja diese bösen Kiffer.
Ganz ehrlich sehe ich hier keinen Spielraum für Mietminderung.
Wenn es im Treppenhaus nach Maries ihrem Huana riecht dann rufen Sie die Polizei wenn es sie stört oder kündigen Sie fristgerecht und ziehen Sie aus.
Für eine Mietminderung bräuchte es schon eine Drogenszene am, im Haus, aka. Junkies im Hausflur oder ähnlich gravierendes.
Raucher, Trinker, Kiffer, Juppies, Punker, Mietnomaden gehören imho zum allgemeinen Lebensrisiko in dieser unserer unvollkommenen Gesellschaft. -
Noch zur genaueren Einschätzung:
habt ihr Dezember, Januar, Februar Miete bezahlt?"für die ra- kosten, die von uns gefordert werden, muss also eine neue klage vom anwalt erhoben werden,"
Ja aber da hat der keine Probleme mit.Geschickter wäre es gewesen statt keine Miete zumindest einen Teil der Miete zu zahlen. Erst wenn in der Summe 2 Monatsmieten offen sind, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung.
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Imho muss man hier unterscheiden.
Handelt es sich beim Vermieter um ein größeres Wohnungsunternehmen oder um einen privaten Vermieter
BGH Erstattung Anwaltskosten Kündigung Vermieter
beim privaten Vermieter spielt das hin und her und gekündige keine Rolle, es bestand ein ausreichender Mietrückstand, den haben Sie nicht ausgeglichen, daher sind fristlose Kündigung und die dazugehörigen Anwaltskosten gerechtfertigt und die werden Sie auch zahlen müssen.
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Knackpunkt ist imho hier ob die "alte" Lebensabschnittsbegleiterin schon rechtsgültig aus dem Mietvertrag raus ist. Denn sonst müssten beide, also aktueller Mieter und Ex gemeinsam kündigen. Ein Anspruch auf Weiterführung des Mietvertrages zu alten Bedingungen mit der neuen besteht dann nur bei Goodwill des Vermieters.
Bei Neuabschluß wäre dann ein neuer Vertrag mit üblichen Absicherungen / Schufa, Verdienstbelege usw.Also wenn was schriftliches vorliegt, dass die Ex raus ist und nur Sie als Mieter Vertragspartner sind, kann der Vermieter die Neue nicht ablehnen auch keine Schufa verlangen.
Ist dagegen noch der Vertrag auf Ex und Sie dann müssten Sie und Ex gemeinsam kündigen und dann ist der Vermieter in der Position sich seine Mieter auszusuchen.
Dies stellt nur meine persönliche Meinung dar.
Um sicher zu gehen, insbesondere inwiefern der fehlende Widerspruch als Akzeptanz des Austritts der Ex gewertet werden kann sollen Sie einen Anwalt aufsuchen.
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Fragen Sie doch einfach mal freundlich beim Vermieter mit Hinweis darauf, dass der 16. März inzwischen verstrichen ist nach was denn jetzt Sache ist. Mit einer Mitminderung können Sie natürlich drohen, ob dies bei einer solch schwerwiegenden Beeinträchtigung die letztendlich ja auch schon beim Einzug bestand wirklich Sinn macht müssen Sie entscheiden.
Das Mietverhältnis wird durch sowas natürlich gleich positiv beeinflußt.Ob diese Vorgehensweise wirklich Sinn macht fragen Sie am besten einen Anwalt. Ich würde davon abraten.
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"Feuchtigkeit trotz richtigen Heizen und Lüften"
dass ist immer relativ
Kondensation der Luftfeuchtigkeit entsteht z.B. auch wenn warme Luft aus dem Wohnzimmer ungehindert in das kältere Schlafzimmer gelangt.
Denn kalte Luft nimmt weniger Feuchtigkeit auf. Wichtig ist daher z.B. auch die Türen zwischen unterschiedlich geheizten Räumen zu schließen.Die Woche habe ich noch bei einem anderen Poster hier gelesen, dass 18 Grad ja wohl lange nicht ausreichen selbst wenn es draussen -15 Grad sind. So unterschiedlich sind wohl die Ansprüche.
20 Grad sollten im Wohnzimmer normal sein, schließen Sie die Türen zu kälteren Räumen und führen Sie vorallem morgens eine Stoßlüftung mit "Durchzug" durch vorallem im Schlafzimmer und Bad.
Wenn Sie feststellen, dass die Problematik nicht auftritt wenn sie mehr heizen, ist dies kein Mangel den der Vermieter zu vertreten hat.
Sie haben als Mieter die Verpflichtung ausreichend zu Heizen um solches zu verhindern. Mit dieser Aussage haben Sie schon die vermutliche Ursache der Problematik benannt.Weder Mietminderung noch Heizkostenausgleich sind hier imho gerechtfertigt. Heizen sie ausreichend, lüften Sie angemessen und schließen Sie die Innentüren. Bestehenden Schimmel entfernen und mit entsprechendem Spray die Fläche behandeln. Dann sollte die Problematik in den Griff zu bekommen sein.
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Indem man bei den Positionen die als Verteilungsschlüssel z.B. Wohneinheiten haben prüft ob der Gesamtbetrag durch 9 statt 12 geteilt wurde.
Um genaueres zu sagen müsste man die Abrechnung sehen.
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Wie ist die fristlose Kündigung denn genau begründet?
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Also ohne rechtszuberaten. Imho sind die Anwaltskosten nur zu begleichen wenn die fristlose Kündigung auch gerechtfertigt ist. Hier würde ich ansetzen und auf den Vermieter zugehen und auf die fehlende Abmahnung und Fristsetzung zur Abstellung des Zustands hinweisen. Als Vorschlag zur Güte würde ich ihm die Kündigung deinerseits zu deinem Wunschtermin anbieten. Ansonsten der Kündigung widersprechen und zum Mieterverein oder Anwalt gehen.
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Frag doch mal den Vermieter, der kann Dir dass sicher beantworten.
Eventuell haben sich schon erhöhte Kosten für das nächste Jahr abgezeichnet z.B. neuer Bescheid über Müllgebühren oder ähnliches...
alles andere wäre nur reine Spekulation. -
Bei dem Abschnitt "Ich habe mehrmals (!) vorgeschlagen, ..." wars mit kichern nicht mehr getan. Da hatte ich schon nen Lachflash.
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Sorry aber wundere nur ich mich gerade woher jemand mit ALG2 das Geld hat um 4 Mieten im Voraus zu bezahlen?
Zitat
einen rechnung mit ueber 3.000€ vom gericht das ich bezahlen muss an vermieter. habe ich auch keine rücksicht genommen
und nun nimmt er auch keine Rücksicht mehr ... hätten Sie früher drüber nachdenken müssenZitat
könnt ihr mir da helfen was soll ich machen? der anwalt gibt auch kein chance
Wenn der Anwalt schon keine Chance mehr sieht. Was sollen wir da helfen?
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