Nebenkostenabrechnung 2011

  • Hallo alle zusammen,

    ich bin neu hier und habe auch gleich schon ein Problem. Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten und habe mich böse erschrocken, denn ich muss ca. 220 Euro nachzahlen.

    Mal abgesehen, davon das mein Vermieter mir 8 Monate lang zu wenig gezahlte Abschläge angerechnet hat, ergeben sich noch mehr Untstimmigkeiten.

    1. Wir haben eine 240 Liter Tonne und eine 60 Liter Tonne die 14tägig geleert werden. Lt. der Internetseite des Landkreises in dem wir wohnen liegt der Preis für die 240Liter Tonne bei 270Euro und für die 60 Liter Tonne bei 108 Euro. Die Komposttonne liegt bei 81 Euro. Auf der Abrechnung steht ein Betrag von 598Euro, bei mir gibt das aber zusammen nur 459 Euro.

    2. Die Gebäudeversicherung lag im Jahr 2010 bei 947,96 Euro und liegt jetzt bei 1052,75 Euro. Wie kann das sein? Das sind doch bestimmt langfristige Versicherungen die nicht ständig die Preis erheben oder?

    3. Der Schornsteinfeger hat im Jahr 2010 bei 194,71 Euro gelegen und liegt nun bei sage und schreibe 413,28 Euro. Kann das stimmen? Der war doch nicht öfters hier als sonst und hat auch nicht mehr gemacht. Preissteigerung hin oder her, aber doch bitte nicht um mehr als das doppelte oder?

    4. Wo kann man so eine Abrechnung überprüfen lassen? Ich persönlich finde die viel zu hoch und habe auch mit den anderen Parteien gesprochen und die müssen alle nachzahlen. Eine alleinstehende Frau 130 Euro, eine Partei ist im November eingezgen und muss 35 Euro nachzahlen eine andere Partei wohnte drei monate hier und die müssen auch 60 Euro nachzahlen.

    Wäre dankbar für jeden hilfreichen Tip oder jeder brauchbare Antwort.


    Lg

    Cola

  • Hallo Cola;

    "mein Vermieter mir 8 Monate lang zu wenig gezahlte Abschläge angerechnet hat,"
    Schon ein Grund, der Betriebskostenabrechnung (schriftlich, nachweisbar!) zu widersprechen.

    "1. Wir haben eine 240 Liter Tonne und eine 60 Liter Tonne die 14tägig geleert werden. Lt. der Internetseite des Landkreises in dem wir wohnen liegt der Preis für die 240Liter Tonne bei 270Euro und für die 60 Liter Tonne bei 108 Euro. Die Komposttonne liegt bei 81 Euro. Auf der Abrechnung steht ein Betrag von 598Euro, bei mir gibt das aber zusammen nur 459 Euro."
    Ich würde mir die Originalbelege vom VM zeigen lassen, steht mir zu.

    "2. Die Gebäudeversicherung lag im Jahr 2010 bei 947,96 Euro und liegt jetzt bei 1052,75 Euro."
    Originalbelege ...

    "3. Der Schornsteinfeger hat im Jahr 2010 bei 194,71 Euro gelegen und liegt nun bei ... 413,28 Euro."
    Originalbelege...

    "4. Wo kann man so eine Abrechnung überprüfen lassen?"
    Beim Mieterschutzbund, vorherige Abrechnung auch mitnehmen.

    "Eine alleinstehende Frau 130 Euro, eine Partei ist im November eingezgen und muss 35 Euro nachzahlen eine andere Partei wohnte drei monate hier und die müssen auch 60 Euro nachzahlen."
    Das hat garnichts zu sagen, da die Vorauszahlungen und individuellen Parameter ja nicht bei allen Mieter gleich sind.

  • So der Vermieter hat jetzt die Belege geschickt, wir haben die soweit geprüft. Aus der Schornsteinfegerrechnung wird keiner so richtig schlau und es haben sich nun folgende Fragen ergeben:

    1. Bei der ersten Abrechnung fehlte beim Gemeinschaftsstrom die Umsatzsteuer und nun ist sie da, müssen wir die bezahlen?

    2. Ich bin im August von Wohnung Sechs in Wohnung Zwei gezogen. Mir liegt die Wasserabrechnung des Versorgers vor, von Wohnung zwei auf dem ein Zeitraum vom 05/10 bis 05/11. Lt. dieser vorliegenden Rechnung hatten wir auch andere Preise, nun sind da handschriftlich Beträge eingetragen und die wurden bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt. Muss ich das so akzeptieren?

    3. Im Mietvertrag steht, das der Vermieter die Erhöhung der Betriebskosten vorher ankündigen muss, hat er aber nicht, müssen wir diese Erhöhungen, die ja teilweise mehr als das doppelte sind, so hin nehmen?


    Bin dankbar für jeden hilfreichen Tipp.

    Lg

    Cola

  • Cola:

    "der Vermieter hat jetzt die Belege geschickt, wir haben die soweit geprüft. Aus der Schornsteinfegerrechnung wird keiner so richtig schlau"
    Dann würde ich sie entweder rügen oder den Schornie mal fragen.

    "1. Bei der ersten Abrechnung fehlte beim Gemeinschaftsstrom die Umsatzsteuer und nun ist sie da, müssen wir die bezahlen?"
    In der BK_Abrechnung werden grundsätzlich die dem VM entstandenen (Gesamt-)Kosten, soweit vereinbart, auf die Mieter umgelegt.

    "2. Ich bin im August von Wohnung Sechs in Wohnung Zwei gezogen. Mir liegt die Wasserabrechnung des Versorgers vor, von Wohnung zwei auf dem ein Zeitraum vom 05/10 bis 05/11. Lt. dieser vorliegenden Rechnung hatten wir auch andere Preise, nun sind da handschriftlich Beträge eingetragen und die wurden bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt. Muss ich das so akzeptieren?"
    Wenn klar ersichtlich ist, für welchen Zeitraum welche Kosten für welche Immobilie bzw. Verbrauchsstelle entstanden sind, ja.

    "3. Im Mietvertrag steht, das der Vermieter die Erhöhung der Betriebskosten vorher ankündigen muss,"
    Falsch. Lies' bitte nochmals. Das ist bestimmt anders formuliert...

    "müssen wir diese Erhöhungen, die ja teilweise mehr als das doppelte sind, so hin nehmen?"
    Ja. Manche Änderungen bzw. Erhöhungen erfährt der VM ja auch erst nach der Jahresabrechnung des EVU.

  • Zitat

    Wir haben eine 240 Liter Tonne und eine 60 Liter Tonne die 14tägig geleert werden. Lt. der Internetseite des Landkreises .........

    Um das zu prüfen, lässt man sich vom Vermieter die Rechnung des Entsorgers zeigen. Hier im Forum wirst du garantiert nicht fündig.

    Zitat

    Das sind doch bestimmt langfristige Versicherungen die nicht ständig die Preis erheben oder?

    Auch eine langfristig abgeschlossene Versicherung ist mal am Ende......

    Zitat

    Der Schornsteinfeger hat im Jahr 2010 bei 194,71 Euro gelegen und liegt nun bei sage und schreibe 413,28 Euro. Kann das stimmen?

    Hier wird das niemand für dich wissen oder heraus finden. Da musst du schon selbst den richtigen Leuten die richtigen Fragen stellen.

    Zitat

    Wäre dankbar für jeden hilfreichen Tip oder jeder brauchbare Antwort.

    Antworten gibt es beim Vermieter, der verpflichtet ist, dir die Rechnungen und Belege für die Abrechnung zugänglich zu machen. Mach einen Termin aus und prüfe.

  • Zitat


    2. Die Gebäudeversicherung lag im Jahr 2010 bei 947,96 Euro und liegt jetzt bei 1052,75 Euro. Wie kann das sein? Das sind doch bestimmt langfristige Versicherungen die nicht ständig die Preis erheben oder?

    Gebäudeversicherungen passen ihre Prämien anhand eines vom statistischen Bundesamt ermittelten Index an. Zu dieser Erhöhung kommen ggf. noch eine Erhöhung wenn am Haus wertsteigernde Maßnahmen, z.B. Renovierungen durchgeführt wurden. Die Versicherungsprämie und auch die Erhöhung sind imho im Rahmen dessen, was ich für Mehrfamilienhäusern so im letzten Jahr an Erhöhungen gesehen habe. Aber die Rechnung lässt sich ja vorlegen.

    Zitat


    3. Der Schornsteinfeger hat im Jahr 2010 bei 194,71 Euro gelegen und liegt nun bei sage und schreibe 413,28 Euro. Kann das stimmen? Der war doch nicht öfters hier als sonst und hat auch nicht mehr gemacht. Preissteigerung hin oder her, aber doch bitte nicht um mehr als das doppelte oder?


    Habt ihr Gasetagenheizungen und im letzten Jahr wurden die Gasthermen geprüft? Dies wird nicht jährlich durchgeführt. Daher schwanken die Schornsteinfegerrechnungen bei Gasthermen von Jahr zu Jahr erheblich.
    Dies sollte aber aus den Rechnungen hervorgehen.

  • Hallo Cola,

    finde ich ganz "toll":mad:, dass Du Dich über Preissteigerungen beschwerst und uns nicht mitteilst, dass Du im Laufe des Abrechnungsjahres umgezogen bist.
    Wenn Kosten nach Mietflächen berechnet werden (was meistens der Fall ist) UND Du in eine grössere Wohnung umgezogen bist, sind Preissteigerungen zwangsläufig.

  • Hallo Cola,
    "Berny" hat soweit auf Ihre Anfrage geantwortet. Zur Verdeutlichung moechte ich kurz darstellen wie es mit der Betriebskosten Abrechnung eigentlich sein soll.
    > Der Vermieter sollte in der Regel die Fragen die sich aus der Beko Abrechnung ergeben auch beantworten koennen.
    > Es gibt 4 Mindestanforderungen an den Beko Abrechnungen
    1. Zusammenstellung der Gesamtkosten
    2. Angabe und Erlaeuterung des zugrunde gelegten Verteilerschluessels
    3. Berechnung des Anteils des Mieters
    4. Abzug der Vorauszahlungen

    Tipp: Vergleichen Sie die aktuelle Abrechnung mit den vorherigen Abrechnungen. Und Vergleiche mit den Nachbarn sind nur schwer moeglich, da oft Differenzen in der Personenzahl, in der Wohnungsgroesse, im Verbrauch etc. vorhanden sind.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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