Beiträge von Vermieter

    Zitat

    ja mag ja alles sein aber bisher lief es bei den besichtigungen die ich bis jetzt hatte immer so das wenn einer die wohnung besichtigt h
    hat kein anderer erstmal rein darf.

    nein mag nicht alles sein, dass ist Unfug.
    Normal ist, dass sogar bei einer Besichtigung ggf. mehrere Interessenten kommen oder kurz nacheinander. Ich fahre doch nicht für jeden Interessenten einzeln an die Wohnung.

    Heute auch nochmal den Fall gehabt, weil ein Mietinteressent als erster Nachmietkandidat genannt wurde, meinte er der Vermieter sei verpflichtet ihm die Wohnung zu vermieten und die Bescheinigung vom Amt über die Mietübernahme bringt er erst wenn wir ihm die Wohnung zusagen. Dafür setzt man sich ne Stunde hin und füllt den Wisch aus.
    Er wollte nicht verstehen und akzeptieren, dass es noch 5 andere Interessenten gibt. Dann kam natürlich die Leier weil er Ausländer sei würden wir ihm nicht vermieten. Frechheit.
    Die Interessenten welche die Zusage bekamen sind auch Ausländer, nur halt mit Job.

    Zitat

    Ich habe im Vertrag nachgeschaut. Dort steht, dass die Küche inklusive der Elektrogeräte (nicht spezifiziert) Eigentum des Vermieters ist

    und mitvermietet wurde, dann ist die Instandsetzung allein Vermieter Sache, es sei denn Du hast den Schaden zu vertreten z.B. durch grobe Fahrlässigkeit.

    Mit Schönheitsreparaturen hat dies nichts zu tun.

    und ausführlich hier erklärt

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm

    und Verhalten: Schriftlich den Mangel dem Vermieter mitteilen, Frist setzen und Mietminderung oder Ersatzvornahme androhen.

    Waschbecken würde ich mit der Versicherung sprechen. Ggf. mal mit der Rechtsschutzversicherung blöffen ... meist einigt sich die Versicherung dann auf einen Pauschalbetrag ohne weitere Prüfung um die Sache loszuwerden.

    Also ich hab vor 10 Jahren für den Umzug auf dem gleichen Flur von einem Appartment ins nächste, 1300 Euro bekommen.
    Für einen "richtigen" Umzug mit neuer Wohnung suchen und alles raus und rein sind 1500 Euro eher im unteren Bereich.

    Wenn Du aber in einem Kabuff wohnst und eh nur Bett und Stuhl hast, sieht dass wieder anders aus.

    Mal über Daumen, Umzugskosten pro Zimmer kannst Du 1000 Euro rechnen wenn Du es machen lässt. Zumindest ist dass die Summe die der Gerichtsvollzieher als Vorschuss möchte^^

    Zitat

    Meine Frage nun hierzu: Darf der sowas, obwohl er nie meine Zustimmung zur Erhöhung der Kaltmiete bekommen hat?

    Schau nochmal genau nach was du ggf. unterschrieben hast, der Mieterhöhung aufgrund Anpassung Betriebskosten musst du nicht zustimmen, es ist ja auch keine wirkliche Mieterhöhung. Hast Du aber etwas unterschrieben / zugestimmt, mal schauen ob man dir was untergejubelt hat.
    Ist dies nicht der Fall handelt es sich nicht um eine Mieterhöhung sondern um eine fehlerhafte Abrechnung. Die Vorauszahlung ist in der Abrechnung falsch angegebenen, dies würde ich reklamieren.
    Dann mal schauen was der Vermieter zu meint. Ist vielleicht nur ein Flüchtigkeitsfehler da die Werte vom letzten Jahr übernommen wurden. Sollte aber nicht passieren.

    Kurz

    zuständig sind Sie. Da hätten Sie beim Einzug besser aufpassen müssen.

    Drei Möglichkeiten:

    1. Sie bestellen einen Handwerker der die Abzugshaube in Ordnung bringt und bezahlen die Rechnung.
    2. Der Vermieter bestellt einen Handwerker der die Abzugshaube in Ordnung bringt und Sie bezahlen die Rechnung.
    3. Der Vermieter bestellt einen Handwerker und bezahlt die Rechnung, sie begleichen die Rechnung über die Nebenkostenabrechnung, wo diese Wartungskosten umgelegt werden.

    Eins haben alle drei Möglichkeiten dummerweise gemeinsam, ist ihnen aber wahrscheinlich schon aufgefallen. :)

    Tipp .. reden Sie mal mit ihrem Vermieter, eventuell kann er ja noch versuchen was von Vormieters Kaution abzuzweigen (versteckter Mangel). Aber wenig Hoffnung habe ich da viel.

    Kein Auftrag, keine Rechnung. Wer die Musik bestellt... Hier war keine Gefahr im Verzug oder die Verkehrssicherungspflicht betroffen. Daher wäre der richtig Weg gewesen Sie schriftlich oder mündlich zur Behebung aufzufordern. Einfach den Auftrag erteilen ist nicht.

    Wegen Hausfriedensbruch bin ich anderer Meinung als anitari, dies wäre gegeben, wenn kein Schlüssel übergeben worden wäre und der Vermieter unberechtigt einen Schlüssel zurückbehalten und sich damit ohne Erlaubnis Zutritt verschafft hätte.

    Kindergarten.

    Schon erschreckend was sich erwachsene Menschen so ausdenken.

    Sorry aber bei der Übergabe können Sie imho dem Ehemann der Vermieterin nicht das Betreten der Wohnung verbieten. Es können auch Handwerker, Fachleute oder Zeugen mitgebracht werden.

    Sie sollten sich auch einen Zeugen dazunehmen und das Übergabeprotokoll schriftlich festhalten. Vorher schlau machen, da kann man vieles falsch machen.

    Zitat

    Ich rechne fest damit, am 12.06.2012 eine schriftliche fristlose Kündigung seitens der Wohnungsverwaltung zu bekommen. Mit Ankündigung einer Klage und erheblichen Regressforderungen.

    Bei Astro TV angerufen und die Glaskugel befragt?
    So sicher können Sie höchstens sein wenn Sie 2. Monatsmiete nicht bezahlt haben. Warum sollten Sie sonst eine "fristlose" Kündigung bekommen? Ohne Ihnen nahe treten zu wollen, Querulantentum alleine ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Eine Unterhaltung nachts im Treppenhaus ist zwar nicht rücksichtsvoll, aber auch nicht wirklich eine Ruhestörung.
    Wenn Sie so empfindlich sind, empfehle ich ein Einfamilienhaus am Waldrand.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!