Guten Tag, liebe Forumsmitgleieder !
In meiner Wohnung gab es einen massiven Wasserschaden, von den 3 Zimmer, 10 Wände und gut 20 qm der Decken betroffen sind. Ursache war ein Rohrbuch in der Wohnung über mir. Meine Mietminderung wurde widerspruchslos akzeptiert, so weit, so gut.
Nun aber steht die Renovierung an, und es zeigt, sich, dass der Vermieter nicht gewillt ist den vollen Schaden zu beheben.
Da die Decken völlig durchnässt waren, hängen teilweise die Rigipsplatten unter der Decke durch und nach den Trocknen habe sich Risse gebildet. Es gab bereits eine Begehung mit einem Gutachter der Gebäudeversicherung, und der sagte bei Anblick der Decken "Das sieht ja schlimm aus. Muss in jedem Fall auch gemacht werden". Ich vermute daher, dass die Versicherung auch den Austausch der Rigipsdecken bezahlt.
Vom Hausbesitzer hiess es nun aber, man werde nur streichen, andere Schäden werden nicht übernommen. Meine Wohnung wäre damit in einem deutlich schlechteren Zustand als vor dem Wasserschaden.
Daher meine Frage: Habe ich einen Anspruch, dass die Deckenschäden vollständig behoben werden oder muss ich das einfache Anstreichen akzeptieren ? Was wäre eine angemessen Vorgehensweise ?
Vielen Dank und herzliche Grüße !