Vermieter renoviert Bad im Urlaub ohne Nachfrage

  • Hallo Leute,

    Ich wohne seit 2,5 Jahren in einer sehr gepflegten kleinen Wohnung. Jetzt habe ich den Mietvertrag gekündigt. Ich möchte eigentlich zum 01.08 ausziehen wenn sich ein Nachmieter findet. Rein gesetzlich muss der Vermieter mich aber erst am 31.08 aus dem Vertrag lassen. Im Haus unter mir wohnt eine alte Frau die die Wohnungsverwaltung übernimmt. Die Frau war schon zwei mal mit einem Miet Interessenten in meiner Wohnung. Bis jetzt hatten wir immer ein recht gutes Verhältnis. Dann bin ich vor zwei Wochen in den Urlaub gefahren und habe Ihr den Schlüssel gegeben das Sie Miet Interessenten in die Wohnung lassen kann. Zudem habe ich noch alles gewischt geputzt etc.

    Als ich dann vom Urlaub wieder kam ist mir aufgefallen das eine neue Dusch Armatur montiert und die Duschkabine von den restlichen Kalkflecken gereinigt wurde. Zudem war der Wasserhahn in der Küche etwas locker, dieser wurde auch wieder festgeschraubt.

    Als ich dann mit der Hausverwalterin sprach sagte Sie mir das Sie die Rechnungen der Handwerker an mich gerichtet hat.

    Die Begründung: Die Wohnung sei für die potenziellen Nachmieter zu dreckig und so sei es doch auch in meinem Interesse das schnell ein Nachmieter gefunden wird.

    Ich habe zu dem Thema schon im Internet gesucht und ein Gesetz gefunden das besagt das die Schäden schriftlich festgehalten werden müssen und der Vermieter ein Recht auf Nachbesserung hat. Was soll ich nun tun?

    Viele Grüße - Foppel

  • Zitat

    Was soll ich nun tun?

    Im Prinzip könnten Sie den Vermieter bzw. die Verwalterin wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Sie, die Verwalterin, hatte zwar Ihre Erlaubnis die Wohnung in Ihrer Abwesenheit zu betreten, aber ausschließlich zum Zwecke der Besichtigung mit Mietinteressenten.

    Sollten die Handwerkerrechnungen kommen, mit dem Vermerk das Sie keinen Auftrag erteilt haben, zurück schicken.

  • Kein Auftrag, keine Rechnung. Wer die Musik bestellt... Hier war keine Gefahr im Verzug oder die Verkehrssicherungspflicht betroffen. Daher wäre der richtig Weg gewesen Sie schriftlich oder mündlich zur Behebung aufzufordern. Einfach den Auftrag erteilen ist nicht.

    Wegen Hausfriedensbruch bin ich anderer Meinung als anitari, dies wäre gegeben, wenn kein Schlüssel übergeben worden wäre und der Vermieter unberechtigt einen Schlüssel zurückbehalten und sich damit ohne Erlaubnis Zutritt verschafft hätte.

  • Hallo Zusammen,

    vielen Dank für die Antworten. Ich bin trotzdem mal in den Mieterverein eingetreten und habe einen Berater Termin organisiert. Ich denk sowas schadet nie und die erste Rechnung die ich vom Gas-Wasser Installateur bekommen habe war schon über 300 Euro. Somit kommen mich die 100 Euro für den Mieterverein deutlich günstiger :D

    Beste Grüße - Foppel

  • Wenn Ihnen der Mieterverein ebenfalls Recht gibt, sind aus den 300 @ schon mal 400 € Miese geworden.
    Ihr Geld haben Sie deswegen noch lange nicht.
    Dieses kann notfalls nur mit einem Rechtsanwalt eingeklagt werden.
    Geht aber nur mit der Rechnung vom Handwerker, nicht mit der vom Mieterverein.
    Besser wäre gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten.

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