>Kann unser Vermieter einfach so kündigen?? ohne grund???
Nein, es gibt nur begrenzte Anzahl Kündigungsgründe und ohne Grund geht von Vermieter Seite garnicht. Ihr habt hoffentlich keinen Aufhebungsvertrag für die 2000 Euro unterschrieben?
>Ist die Kündigung so gültig???
nein es muss ein Grund angegeben werden
formal ist die Kündigung damit ungültig
>Die Kündigungsfrist passt doch nicht oder????
die Kündigungsfrist ergibt sich aus der Zeitdauer die ihr da wohnt,
bei 4 Jahren imho 3 Monate wenn zum 3. Werktag eines Monats gekündigt wurde. Aber da die Kündigung nicht rechtskonform ist, erledigt sich auch die Kündigungsfrist
>Was mach ich nun??????
machen muss man eigentlich nichts,
machen kann man, der Kündigung widersprechen da der zwingend anzugebende Grund in der Kündigung fehlt und somit die Kündigung ungültig ist.
Kann man ja mal höflich darauf hinweisen.
Das gilt natürlich nur wenn Ihr keine Vereinbarung getroffen habt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habt.
Der neue Käufer kann Euch aber ggf. mit Grund Eigenbedarf kündigen, daher ist wenn absehbar, ein Aufhebungsvertrag mit monetärem Ausgleich, wobei 2000 euro bissel wenig ist durchaus eine Option.
Der "alte" Vermieter bekommt Euch aber ohne weiteres nicht aus dem Haus.