Beiträge von Vermieter

    Einen Wasserschaden sollte die Gebäudeversicherung übernehmen, also zumindest den Teil des Schadens in den Wohnungen darunter und den Schaden in ihrer Wohnung am Objekt jedoch nicht am Inventar, dafür ist die Hausrat da.
    Die eigentlichen Reparaturkosten dagegen sind normal Vermietersache.

    Ansonsten kann ich mich nur Kolonium anschliessen

    und an das Urteil eines Amtsgerichts ist ein anderes Amtsgericht wie gebunden ? Garnicht.

    Es kommt dabei auf Details an und auf den Richter und wenn der merkt, dass der Kläger hier die Verarsche Nummer abzieht will und ein "Schaden" nur konstruiert wird um Geld zu machen dann viel Spass beim Klagen.

    So wie hier das Urteil zitiert wird, phantasiert sich der Threadersteller seine Rechtsauffassung zurecht. Gib mal das echte Aktenzeichen, da steht das ganze sicher nicht 100% wie im eigenen Fall.

    Aber hier sieht man mal wieder dass man als Vermieter tierisch auf der Hut sein muss vor solchen ... ich verkneif mir die Bezeichnung. Jetzt ist mir auch klar warum sich die Frau wahrscheinlich getrennt hat.^^ *fg*

    Ich bin weiterhin Skeptiker, ich habe noch ein bisschen Vertrauen in unseren Rechtsstaat.

    Ahso noch ergänzend .. dann wurde auch sicher die Miete weiterbezahlt nachdem die Frau ausgezogen ist oder?

    sorry aber selten so gelacht ...

    den Einspruch zur Kündigung und die Weiterführung des Mietvertrages hätte zeitnah erfolgen müssen, sonst kann der Vermieter von konkludentem Verhalten ausgehen. Vorallem wenn Sie schon 2 Jahre lang nicht mehr in der Wohnung gewohnt haben.

    Aber wer so frech hier Recht beugen möchte, den sollte man eigentlich schön ins offene Messer laufen lassen. Gerichts- und Anwaltskosten dass wird ein hübsches Sümmchen.

    Zitat

    was ist wenn die neuen Eigentümer hier rein wollen wenn unsere frist abgelaufen ist?"

    dann muss der NEUE Eigentümer erstmal fristgerecht mit der Begründung Eigenbedarf kündigen, ab dann läuft erst die Frist, der ALTE Eigentümer kann Dir so ohne weiteres nichts, solange Du Miete zahlst.

    Proberäume unterliegen ggf. dem Mietrecht für Gewerberäume, daher will ich dazu mich nicht festlegen. Normalweise kann der Mietvertrag nicht einseitig geändert werden. Auch eine Änderung der Hausordnung geht nur in beiderseitigem Einverständnis.

    Die Weigerung kann aber eine Kündigung nach sich ziehen, da im Gewerbemietrecht der Kündigungsschutz nicht so mieterfreundlich ist wie bei Wohnräumen und ohne Angabe von Gründen, aber mit anderen Fristen gekündigt werden kann. Mal genau in den Mietvertrag schauen.

    Welche Fristen soll es da geben? Schreiben Sie einfach formlos...

    Sie haben unser Mietverhältnis mit Schreiben vom .. zum ...
    gekündigt. Ich widerspreche hiermit dieser Kündigung, da im Kündigungsschreiben ein berechtigtes Interesse des Vermieters nicht nachgewiesen wurde.

    den Paragraphen BGB bitte selber raussuchen.
    Stichwort "Ordentliche Kündigung des Vermieters"

    dass sollte man schon selber hinbekommen denn hier gibt es keine Rechtsberatung.
    Gabs die Fragezeichen irgendwo günstig im Sonderangebot?

    Berny hat da vollkommen Recht.

    Zum Thema Nebenkosten ... 2 Monate später heisst wann genau?

    sofern noch in 2011 wenn der Abrechnungszeitraum 1.1. bis 31.12.2010 war passt es, kam die Abrechnung erst in 2012 ist keine Nachzahlung mehr zu leisten.

    >Kann unser Vermieter einfach so kündigen?? ohne grund???
    Nein, es gibt nur begrenzte Anzahl Kündigungsgründe und ohne Grund geht von Vermieter Seite garnicht. Ihr habt hoffentlich keinen Aufhebungsvertrag für die 2000 Euro unterschrieben?

    >Ist die Kündigung so gültig???
    nein es muss ein Grund angegeben werden
    formal ist die Kündigung damit ungültig

    >Die Kündigungsfrist passt doch nicht oder????
    die Kündigungsfrist ergibt sich aus der Zeitdauer die ihr da wohnt,
    bei 4 Jahren imho 3 Monate wenn zum 3. Werktag eines Monats gekündigt wurde. Aber da die Kündigung nicht rechtskonform ist, erledigt sich auch die Kündigungsfrist

    >Was mach ich nun??????
    machen muss man eigentlich nichts,
    machen kann man, der Kündigung widersprechen da der zwingend anzugebende Grund in der Kündigung fehlt und somit die Kündigung ungültig ist.
    Kann man ja mal höflich darauf hinweisen.

    Das gilt natürlich nur wenn Ihr keine Vereinbarung getroffen habt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habt.

    Der neue Käufer kann Euch aber ggf. mit Grund Eigenbedarf kündigen, daher ist wenn absehbar, ein Aufhebungsvertrag mit monetärem Ausgleich, wobei 2000 euro bissel wenig ist durchaus eine Option.
    Der "alte" Vermieter bekommt Euch aber ohne weiteres nicht aus dem Haus.

    Zitat

    Sie würde auf jeden Fall zu meinen Gunsten entscheiden.

    Der gesunde Menschenverstand hat gesiegt. :)

    sorry aber dass ist leeres blabla für dass man sich nichts kaufen kann ... ich drücke die Daumen aber befürchte wenn es hart auf hart kommt siehst Du alt aus.

    Zitat


    Und dass ein Gerichtsvollzieher je eine Wohnungskündigung überbracht hat, ist meinem Schwager neu. Fünf an der Zahl hat er gefragt und keiner hat dies je getan.

    warum auch, wenn man sich vorher schlau macht und es richtig macht, kann man sich das Geld sparen^^
    aber ohne Zweifel war Dein Vorgehen nicht richtig. Alles was danach kommt ist Glückssache, Kulanz des Vermieters oder kostet Gerichts- und Anwaltskosten.

    Zitat

    Davon abgesehen hat mein Vermieter letztendlich von sich aus die Kündigung so akzeptiert und ganz kleinlaut darum gebeten ihm keine Steine in den Weg zu legen wenn es um Besuchstermine für etwaige Nachmieter geht.

    da hast Du Glück gehabt, mit Ärger mit den Besuchsterminen würdest Du dir ggf. selbst schaden, falls Du mit Nachmieter früher raus willst.
    Ich sehe dass eher so, dass es im Interesse des Mieters liegt eine Nachmieter zu finden. (wenn man früher raus will)
    Grundsätzlich verzögere ich als Vermieter aber nicht durch solche Spielereien mit Einschreiben nicht abholen eine Kündigung. Der eine Monat im Verhältnis zum Stress der dadurch entsteht lohnt sich nicht.

    Es kommt aber auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an und ggf. muss dann noch gerichtlich geklärt werden, ob die Klausel wirklich ungültig ist. Ich würde den Vermieter einfach mal ansprechen und ggf. die Anschaffung genehmigen lassen, kommt immer besser als hintenrum ...

    Zum Thema gefährliche Tierarten wäre ich sehr vorsichtig ohne Genehmigung solche zu halten. Dies kann zur fristlosen oder fristgerechten außerordentlichen Kündigung führen, mal abgesehen von der Haftung wenn was passiert, siehe die Schlangengeschichte vor einiger Zeit mit Schaden von über 100.000 Euro wegen einer geflüchteten Giftschlange.

    Solche Geräusche gehören zum allgemeinen Leben dazu.
    Wer solche Ansprüche hat, sollte nicht zur Miete in einem Mehrfamilienhaus wohnen.
    Die Hellhörigkeit der Wohnung bestand auch schon beim Einzug.
    Selbst mit Lärmprotokoll würden Sie meiner Meinung nach in Sachen Mietminderung vor Gericht keine Chancen haben oder läuft die Waschmaschine nach 22 Uhr?

    Suchen Sie sich ein einzelstehendes Einfamilienhaus am Waldrand, aber Vorsicht der Nachbar muss auch mal den Rasen mähen und fordern Sie ihn rechtzeitig schriftlich auf beim Furzen das Badfenster zu schließen.

    sorry aber sowas ist einfach lächerlich

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