Kündigung vom Vermieter

  • Hallo
    Bin neu hier und habe ein problem,,,,

    Wir sind eine Familie mit 2 Erw. 2 Kin..
    Beide Berufstätig

    Er Selbstständig und sie angestellte...

    Wir wohnen nun seit fast 4 jahren in einer Haushälfte, die soll nun verkauft werden,,,haben sie auch direkt angeboten bekommen aber wollen sie nicht..

    es waren schon einige besichtigungen..

    Unser vermieter sagte uns telefonisch das wir nicht raus müssen .. das er jemand sucht der es wieder vermietet,,

    ok nun hätte ich kurzfristig eine neue wohnung haben können und unser vermieter bot uns 2000 euro wenn wir die wohnung nehmen und ausziehen,,,weil er jemand gefunden hat der selber in unsere Haushälfte ziehen will und das haus kaufen will....

    nun hat es leider nicht geklappt mit der neuen wohnung und ein paar tage später hatte ich die Kündigung von unserem vermiter per einschreiben in der hand......

    so nun schreibe ich erst was da drauf stand....und dann kommen meine fragen


    Geschrieben hat er die am 30.05.2012
    per einschreiben habe ich sie am 02.06.2012 erhalten
    post aufkleber ist von 01.06.2012


    Drin steht:

    Sehr geehrte ......

    Hiermit kündige ich unser Mietverhältnis vom 01.05.2008 unter einhalt der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also zum 31.08.2012

    Mfg

    so mehr sthet nicht in den brief...das is alles...


    So nun die fragen..........

    Kann unser Vermieter einfach so kündigen?? ohne grund???
    Ist die Kündigung so gültig???
    Die Kündigungsfrist passt doch nicht oder????
    Was mach ich nun??????

  • Hiermit kündige ich unser Mietverhältnis vom 01.05.2008 unter einhalt der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also zum 31.08.2012

    Diese Kündigung ist unwirksam, weil eine ausführliche Begründung fehlt. Diese ist bei Kündigungen durch den Vermieter zwingend vorgeschrieben. Die Fristsetzung ginge so in Ordnung.
    Widersprechen Sie einfach!


    Mietrecht: Wohnungskündigungen

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (22. Juni 2012 um 12:17)

  • >Kann unser Vermieter einfach so kündigen?? ohne grund???
    Nein, es gibt nur begrenzte Anzahl Kündigungsgründe und ohne Grund geht von Vermieter Seite garnicht. Ihr habt hoffentlich keinen Aufhebungsvertrag für die 2000 Euro unterschrieben?

    >Ist die Kündigung so gültig???
    nein es muss ein Grund angegeben werden
    formal ist die Kündigung damit ungültig

    >Die Kündigungsfrist passt doch nicht oder????
    die Kündigungsfrist ergibt sich aus der Zeitdauer die ihr da wohnt,
    bei 4 Jahren imho 3 Monate wenn zum 3. Werktag eines Monats gekündigt wurde. Aber da die Kündigung nicht rechtskonform ist, erledigt sich auch die Kündigungsfrist

    >Was mach ich nun??????
    machen muss man eigentlich nichts,
    machen kann man, der Kündigung widersprechen da der zwingend anzugebende Grund in der Kündigung fehlt und somit die Kündigung ungültig ist.
    Kann man ja mal höflich darauf hinweisen.

    Das gilt natürlich nur wenn Ihr keine Vereinbarung getroffen habt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habt.

    Der neue Käufer kann Euch aber ggf. mit Grund Eigenbedarf kündigen, daher ist wenn absehbar, ein Aufhebungsvertrag mit monetärem Ausgleich, wobei 2000 euro bissel wenig ist durchaus eine Option.
    Der "alte" Vermieter bekommt Euch aber ohne weiteres nicht aus dem Haus.

  • Danke danke...nein wir haben nix unterschrieben,,die 2000€ hat sich auch nur auf die freie wohnung bezogen...er meinte mündlich entweder wir nehmen das an oder es kommt die normale kündigung und wir bekommen nix.....unterschrieben haben wir nix....


    wo und wie mache ich einen wiederspruch???? gibt es da fristen und vorlagen???????

  • Welche Fristen soll es da geben? Schreiben Sie einfach formlos...

    Sie haben unser Mietverhältnis mit Schreiben vom .. zum ...
    gekündigt. Ich widerspreche hiermit dieser Kündigung, da im Kündigungsschreiben ein berechtigtes Interesse des Vermieters nicht nachgewiesen wurde.

    den Paragraphen BGB bitte selber raussuchen.
    Stichwort "Ordentliche Kündigung des Vermieters"

    dass sollte man schon selber hinbekommen denn hier gibt es keine Rechtsberatung.
    Gabs die Fragezeichen irgendwo günstig im Sonderangebot?

  • fragen is ja noch erlaubt oder? wenn man keine ahung hat,,,und wieviel ???????????????? ich mache is ja noch miene sache :) angewohnheit....ok dann setze ich mal ein schreiben auf...danke:)

  • Hallo chris1502,
    eine Kuendigung von Wohnraum die vom Vermieter kommt sollte schon begruendet sein, damit diese gueltig ist. Dabei ist diese schriftlich den Mieter zu erteilen und die Kuendigungsfristen sind einzuhalten.
    Bis 5 Jahre Mieter in der Wohnung > 3 Monate fuer den Vermieter

    Wenn Sie nicht auf die Kuendigung reagieren und den Vermieter nicht auf die mangelhafte Kuendigung hinweisen, koennte Ihr Mietverhaeltnis sich weiterhin fortsetzen.
    Bitte beachten Sie, dass Sie kein Zugestaendnis der Kuendigung machen, in welcher Art auch immer. Das macht die Sache fuer Sie einfacher.
    Fazit: Eine Kuedigung uber den Wohnraum vom Vermieter sollte schon nachvollziehbar, glaubwuerdig und rechtmaessig begruendet sein.

    Tipp: Ein leeres Haus kann Ihr Vermieter in der Regel besser verkaufen. Sollten Sie doch ausziehen, dann machen Sie von Ihre Abstandszahlung gebrauch. Diese beinhaltet die Kosten fuer den kompletten Umzug und gegebenfalls Renovierungskosten.
    Wenn Ihr Vermieter das Haus doch mit Ihnen als Mieter verkauft, besteht fuer den neuen Vermieter/ Eigentuemer ( nach Eintragung ins Grundbuch ) von seinen "Eigenbedarf" gebrauch machen zu koennen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (22. Juni 2012 um 17:02)

  • Zitat

    und wieviel ???????????????? ich mache is ja noch miene sache :)

    Nö, ist es nicht! Wer hier mit Satzzeichen um sich wirft, hat hier nichts verloren. Wer dann noch frech wird, wie du, dem sollte man den Zugang zu jedem Forum verwehren.

    Und jetzt lass dich am besten hier nicht mehr blicken, Bübchen!

  • Meinen Vorrednern kann ich mich nur anschliessen.
    Fakt ist, dass die vorliegende "Kündigung" rechtsunwirksam ist, und ihr bräuchte noch nicht einmal widersprochen zu werden. Dann würden nämlich nur schlafende Hunde geweckt werden.
    Soll der VM sich wundern, wenn ich nicht ausziehe...:o
    Somit kann man die Angelegenheit schöön nach hinten schieben, bis ich etwas Neues gefunden habe - UND freiwillig gegen eine gute Abstandszahlung ausziehe...:D
    (Ich weiss, dass ich ein Schweinehund bin...)

    PS Chris: Die vielen Satzzeichen machen Deinen Beitrag wirklichweder besser noch wichtiger noch interessanter oder gar eindrucksvoller.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (22. Juni 2012 um 17:16)

  • Hallo

    Ok das Bübchen is ja nun Kindergarten art.Ich lass die ? nun eg...alles alles fein.

    Ok also soll ich lieber nix machen? einfach nicht drauf reagieren?
    was ist wenn die neuen Eigentümer hier rein wollen wenn unsere frist abgelaufen ist? und ihre wohnung gekündigt haben? dann ins Hotel müssen oder so. Muss ich dafür aufkommen im schlimmsten fall?

    Bin ich echt auf der Sicheren Seite ?

    Die Kündigung hab ich hier 1 zu 1 so reingeschreiben wie ich sie hier liegen habe

  • Hallo chris1502,

    "soll ich lieber nix machen? einfach nicht drauf reagieren?"
    Niemand wird Dir hier sagen oder vorschlagen, was Du machen sollst oder solltest, denn das dürfen nur Rechtsanwälte. Wir hier können nur Meinungen äussern, oder was wir selbst machen würden.

    "was ist wenn die neuen Eigentümer hier rein wollen wenn unsere frist abgelaufen ist?"
    Da keine rechtsgültige Kündigung vorliegt, wird auch keine Frist ablaufen können.

    "...ihre wohnung gekündigt haben? dann ins Hotel müssen oder so. Muss ich dafür aufkommen im schlimmsten fall?"
    Nöö, sondern derjenige, der einen Fehler gemacht hat.:D

    "Bin ich echt auf der Sicheren Seite ?"
    Meiner Meinung nach ja.

  • Zitat

    was ist wenn die neuen Eigentümer hier rein wollen wenn unsere frist abgelaufen ist?"

    dann muss der NEUE Eigentümer erstmal fristgerecht mit der Begründung Eigenbedarf kündigen, ab dann läuft erst die Frist, der ALTE Eigentümer kann Dir so ohne weiteres nichts, solange Du Miete zahlst.

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