Beiträge von Vermieter

    also der Mieter macht sich Sorgen dass er garkeinen Schimmel vorweisen kann wenn der Vermieter besichtigen kommt und daher die Mietminderung ggf. garnicht gerechtfertigt ist.
    Seltsam finde ich auch, dass der Mieter seit 7 Jahren in einer Schimmelwohnung wohnt, als Asthmatiker statt sich eine "gesunde Wohnung" zu suchen ... macht Sinn. So schlimm kanns dann wohl doch nicht sein.

    Naja wenn man sich lächerlich machen möchte, ist dass natürlich eine Möglichkeit.

    Beleidigung ist ein Antragsdelikt, es wird nur verfolgt auf Antrag des Geschädigten. Der Threadersteller kann schonmal garnichts machen. Wenn dann der italienische Nachbar.
    Nur frage ich mich wenn der Vermieter statt italienischer Hinterhofverhältnisse deutsche Ordnung gefordert hätte, ob sich dann die Deutschen im Haus hätten beleidigt fühlen können oder kein französisches Laissez-faire .. sind Franzosen anwesend? ... merkt ihr was?

    Dass die Formulierung unglücklich gewählt ist, ohne Frage.

    Aber Rassismus ist nochmal was ganz anderes.

    Es geht hier doch nur um den Reflex, Mist der hat uns bei was erwischt was wir nicht durften aber trotzdem gemacht haben, wie können wir was konstruieren um ihm ans Bein zu pissen.

    Asoziales Verhalten nennt man dass in dem Kulturkreis aus dem ich herkomme.

    Nein dass ist kein Rassismus. Ausserdem vermiete ich nur an Deutsche mit Migrationshintergrund. :)

    eingeschränkte "freie Marktwirtschaft", man kann für eine Wohnung nur die Miete bekommen, die jemand bereit ist zu zahlen. Irgendwann gibts die Schmerzgrenze. Die liegt natürlich von Stadt zu Stadt wo anders.

    Aus Erfahrung gehen Mieter ja immer davon aus, dass die Miete konstant zu bleiben hat und eine Mieterhöhung selbst nach 10 Jahren ohne Veränderung auf Unverständnis bis zur Kriegserklärung führt, selbst wenn die Erhöhung weit unter der Inflationsrate liegt.

    Aber wenn es um Lohnrunden im eigenen Job geht, dann sind die Forderungen völlig legitim und ihr "gutes Recht".

    Immer eine Frage des Blickwinkels.

    Hallo orihuela,

    ich möchte Ihnen großes Bedauern aussprechen und Sie haben mein vollstes Mitgefühl, dass die Antwort die ich Ihnen geben mußte nicht Ihren Erwartungen, Wünschen und Ihrer Rechtsauffassung entsprach.
    Leider bin ich in der Auswahl der Antworten an Recht und Gesetz sowie den gesunden Menschenverstand gebunden.
    Antworten die Sie gerne hätten, die Ihnen aber nichts bringen würden, weil Sie falsch oder unsinnig sind, kann ich Ihnen leider aus Gewissensgründen nicht anbieten. Ich bereue manchmal die Wahl des Benutzernamens, da der falsche Eindruck entsteht ich würde hier die "Vermieterseite" vertreten.
    Hätten Sie sich die Mühe gemacht einige Postings hier im Forum zu anderen Themen zu verfolgen, wäre Ihnen aufgefallen, dass dies nicht der Fall ist.
    Zu allerst bin ich Mensch und ich war selbst lange Zeit Mieter. Da habe ich schon einiges erlebt.
    Mein Fachwissen ziehe ich aus der Tätigkeit als Immobilienverwalter mit entsprechender Fachausbildung und Jahren reales Erleben der Branche.
    Wie Sie unschwer erkennen bin ich mit der geäußerten Meinung zur Problematik nicht alleine. In meiner ersten Antwort habe ich Ihnen Wege aufgezeigt wie Sie am besten in dieser Situation vorgehen können bzw. was ich machen würde.
    In Ihrer Antwort wurde dann klar worauf Sie letztendlich hinaus wollen, wobei es sich mir entzieht welchen Vorteil Sie aus der Aktion ziehen möchten. Ich kann mir meinen Teil nur denken.

    Das Leben ist kein Ponyhof.

    Schon wieder zuviel Text, ich muss mir da mal einen Textbaustein für die regelmässig hier aufschlagenden User, die unsachlich werden sobald die Antworten nicht in ihr Weltbild, Rechtsverständnis oder Wunschdenken passen anlegen.

    Trotzdem alles Gute und übrigens die Antwort auf ihre Anfrage bei gutefrage.net wird ihnen besser gefallen, ist aber sachlich völlig falsch und hat das Thema verfehlt, zudem beinhaltet sie eine Aufforderung zum Rechtsbruch. Dass kann teuer werden.

    Zitat

    Wir sind vor einem Jahr in ein Haus gezogen diess Haus wurde vor unserem einzug das letzte mal vor 20 Jahren renoviert und hatte sogar noch einen Raum im Rohbauzustand.

    egal, war Euch beim Einzug bekannt

    Zitat

    Bei der Wohnungsübergabe wurden Dinge angesprochen wie keine Steckdosenabdeckungen Risse und Beschädigungen in den Fliesen klemmen der Eingangstür usw. Der Größteil dieser Dinge steht auch im Übergabeprotokoll, leider nicht alles da in dieser Hinsicht geschlampt wurde. Auch hatten wir Zeugen dabei und haben Fotos gemacht.

    wenn es im Protokoll drinsteht prima, wenn nicht kann man eventuell noch was über Fotos und Zeugen nachweisen,
    hier müsste man im Detail die Forderungen kennen, pauschal gilt, was schon als Mangel da war, habt
    ihr nicht zu verantworten. Man muss es nur beweisen können.

    Zitat

    Nach nur neun Monaten hat sich die Vermieterin komplett gewandelt und uns Dinge untersagt die sogar im Mietvertrag vereinbart wurden, zudem fing sie an Lügen über uns zu verbreiten.

    shit happens

    Zitat

    Wir haben dann sehr schnell eine neue Wohung gefunden und sind ausgezogen mussten aber noch 2 Monate doppelt zahlen.

    auch hier gilt, allgemeines Lebensrisiko

    Zitat

    Jetzt war gestern die Wohnungsübergabe auch wieder unter Zeugen und dabei hat die Vermieterin etliche Mängel aufgeführt die schon bei Einzug bestanden oder aber eben einfach nicht existent waren. Zudem wurden dinge

    Eure Zeugen?

    alles ins Protokoll übernehmen, Abgleichen mit dem Übernahmeprotokoll und alles schonmal streichen, was beweisbar schon bestand

    Zitat

    Bemängelt die sie selbst ausdrücklich gestattet hat zB der austausch der Spühlmaschiene weil die alte defekt war, die neue hat sie sogar selbst angenommen weil wir auf der Arbeit waren nun will sie aber die alte(kaputte??) wieder haben, das neue Modell stellt eine Aufwertung dar.

    dass ist kein Mangel ... wer hat die Maschine bezahlt? Ihr ? Wenn die Küche mitvermietet wurde hat die Vermieterin die Kosten zu tragen und kann das Teil auch behalten. Ansonsten einpacken und mitnehmen, ist euer Eigentum. Schwachsinn, die defekte zurückzufordern.
    Ich würde ggf. die Kohle für das Gerät noch von ihr verlangen.

    Zitat

    Auch möchte sie ihre alten Dinge wie Handtuchhalter, Klorrollenhalter erstezt haben. Diese hatten wir nur abgenommen und auf den Dachboden gelegt weil wir die ekelteile auch nicht wollten.

    Wenn ihr neue Teile drangemacht habt und beim Auszug mitgenommen habt, müsst ihr die alten Ekelteile wieder dranmachen oder durch neue ersetzen. Ich wäre für erstere Lösung .. mal auf dem Dachboden nachschauen. :)

    Zitat

    Wir haben die Wohnung bei Einzug wirklich komplett renoviert und die Vermieterin fand auch alles toll und nun möchte sie ihre Baumängel auch noch von und bezahlt haben.

    welche Baumängel? Wenn ihr renoviert habt bei Einzug und ich hoffe das steht auch im MV müsst ihr nicht beim Auszug renovieren

    Zitat

    Können wir was dagegen machen und wenn wie hoch sind unsere Chancen das wir aus der Sache noch glimpflich wieder raus kommen?

    Sicher. Zum einen die entsprechenden Mängel begründet zurückweisen. Was bestand und nachweisbar ist schonmal ganz.
    Ansonsten im Detail schauen wie man sich einigt. Ihr haftet in erster Linie mal nur mit eurer Kaution.

    Zitat

    Sie benennt Zeugen die angeblich alles bezeugen können, aber die Dinge die da genannt werden sollen sind angebliche Aussagen von mir wo ich zu 1000% weiß das sie lügt. Sie weiß doch auch das sie lügt wie kann sie dann nur solche Forderungen stellen? Ich bin echt verzweifelt

    Verstehe ich nicht was Sie damit meinen. Was sollen die Zeugen bezeugen?

    Fotos und Protokoll zählen erstmal am meisten.
    Die anderen Dinge im Detail klären. ggf. Anwalt androhen und auch einschalten

    Der Vermieterin geht es ja in erster Linie darum die Kaution einzubehalten, da kommt sie recht einfach ran.
    Wenn sie mehr Geld haben will muss sie klagen, was die Vermieterin natürlich vermeiden wird, wenn sie selbst weiss dass ihre Argumente stinken. Denn es birgt dass Risiko dann doch die Kaution rausrücken zu müssen + Gerichts und Anwaltskosten.

    Ansonsten bleibt Euch noch die Möglichkeit die Kaution einzuklagen oder abzuwägen ob der Aufwand lohnt. Ein Risiko ist immer dabei.
    Oder man findet einen Vergleich, also geht die Mängel im Detail durch, schaut was berechtigt und unberechtigt ist und einigt sich dann auf eine Summe X.

    Ob es sinnvoll ist zu klagen kann euch nur ein qualifizierter Anwalt sagen

    ich würde der Kündigung widersprechen,
    zum einen ist keine Abmahnung erfolgt,
    eine Erlaubnis des Vermieters für die Tierhaltung liegt vor
    ein Beweis bzw. der Nachweis der Störung des Hausfriedens liegt nicht vor
    diesen soll der Eigentümer doch bitte nachweisen
    also die Vorlage eines Lärmprotokolls verlangen bzw. unterschriebene Beschwerden
    daher ist die Kündigung unwirksam und ich glaube nicht, dass er damit bei Gericht durchkommt.
    ein solcher Fall schreit aber nach qualifizierter Anwaltsberatung

    denn hier wäre auf jeden Fall die genaue Prüfung des Mietvertrages notwendig, ob es dort z.B. nichtige Klauseln gibt bzw. wie die Tierhaltung grundsätzlich geregelt ist.

    Servus

    Berny ich sehe das Problem eher beim Vermieter / Bauunternehmen, die machen es sich einfach

    Mietrecht: die Duldungspflichten des Mieters bei Intandsetzungen

    lesen unter "Einzelheiten zur Duldungspflicht"

    ggf. ausdrucken, hinschicken, mit der Bitte sich doch bei der Durchführung an Recht und Gesetz zu halten und mit der höflichen Nachfrage ob er auch noch deinen Anwalt bezahlen will falls nicht
    Zudem auf die Möglichkeiten der Mietminderung hinweisen, bzw. von der Möglichkeit Gebrauch machen für die Dauer der Arbeiten ins Hotel zu ziehen.

    Aber steht auch alles in dem verlinkten Text was zu dulden ist und was nicht.

    Jetzt erkenne ich es auch! Vielen, vielen Dank an alle. Ihr habt mir wirklich weitergeholfen:):):

    Nebenbei; Wie sieht eure Kaltwasserabrechnung aus? Meine kennt ihr ja bereits. Mehr hab ich von meinem Vermieter nicht erhalten, obwohl ich einen separaten Zähler habe.

    also dass stellt ja nur die Gesamtkosten dar, es fehlen noch die Verteilungsschlüssel und deine Anteile.

    also z.B.

    Schornsteinfeger

    Gesamt -> 80 Euro
    Umlageschlüssel(aus MV) -> pro Einheit also 1/8
    Ihr Anteil -> 10 €

    Kaltwasser

    Gesamt -> 800 Euro / 200 m3
    Umlageschlüssel(aus MV) -> Verbrauch
    laut Wasseruhr 20 m3
    Ihr Anteil 800/200*20= 80 €

    so zum groben Verständnis

    Die Antwort war Nein.

    Die nicht ordnungsgemäße Anlage der Kaution, bzw. der nicht geführte Nachweis berechtigt imho nicht zur fristlosen Kündigung.
    Welche unzumutbaren Umstände entstehen denn daraus für Sie?
    Sie machen sich die Probleme ja auch eigentlich selbst.

    Warum haben Sie nicht direkt nach dem Einzug die Anlage der Kaution hinterfragt, warum ausgerechnet jetzt? Suchen Sie einen Grund fristlos kündigen zu können? Schon was anderes in Aussicht?

    Wenn Sie aus der Wohnung möchten, kündigen Sie einfach fristgerecht. Dann klärt sich dass auch mit der Kaution.

    naja der Vermieter denkt hier an Individualvereinbarungen, da Sie aber nicht wirklich individual vereinbart werden ...

    bin kein Anwalt aber sauberer Stil ist dies nicht.
    Man beachte aber auch den Teil im BGB "eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam"

    ohne Anwalt zu sein, würde ich die Zusatzvereinbarung als nichtig erachten, allerdings wäre das Mietverhältnis von Anfang an auf Krawall gepolt, ich würde die Finger von lassen.

    Wenn Sie wirklich die Wohnung haben wollen, würde ich Geld in eine Erstberatung bei einem fähigen Anwalt investieren.

    Nein.

    >Das Kürzen der Miete (um die Höhe der geleisteten Kaution ist lt. BGH
    >zulässig) ist die eine Sache.

    ok Urteil dazu gibts .. aber schwierig, wollen Sie vor Gericht ziehen?

    Mit dem Einbehalten der Miete setzen Sie sich einem hohen Kostenrisiko aus, Anwaltskosten, Mahnverfahren (Schufaeintrag), fristlose Kündigung ... dass sollte man sich gut überlegen.

    Sie müssten bei Anzeige wegen Untreue nachweisen, dass die Kaution wirklich nicht angelegt wurde, kommt der Vermieter dann mit dem Beweis des Gegenteils um die Ecke kann er Sie noch wegen falscher Verdächtigung belangen.... schwierige Situation

    in der aktuellen Situation würde ich nichts unternehmen, geht er insolvent und die Kaution war tatsächlich nicht angelegt können Sie immer noch anzeigen. Davon abgesehen hätten Sie dann ggf. noch die Möglichkeit die Miete einzubehalten, bzw. beim Verkauf haftet auch der neue Eigentümer für die Kaution.

    Also keine Panik.

    Die Ankündigung Eigenbedarf bei einem Mehrfamilienhaus? hüstel .. schlechter Scherz
    allerdings die Mahnbescheiddrohung sollten Sie Ernst nehmen.

    unglaublich

    Sie sollten sich mal an die eigene Nase fassen und es unterlassen dort Wäsche zu trockenen wo es Ihnen nicht zusteht.

    Italienische Hinterhofverhältnisse sind kein Rassismus, mal davon abgesehen dass Italiener nicht unbedingt eine Rasse bilden wurde ja nicht eine Person damit bezeichnet, sondern ihr, nicht rechtskonformes Verhalten. Italienische Verhältnisse sind auch keine Beleidigung sondern bezeichnen ja sogar ggf. "romantische" Eigenheiten der italienischen Kultur. In Deutschland gilt aber Recht und Gesetz.

    Traurig nur, dass wirklich rassistisch diskriminierte Menschen durch solche Personen wie Sie es schwerer haben und schon automatisch in die entsprechende Ecke gestellt werden. Sie sollten sich schämen.

    Sicher dass es Leitungswasser heißt? Dass macht nicht wirklich Sinn.

    Normal ist Kaltwasser + Warmwasser in der Summe dann die dazugehörigen Kanalgebühren.

    dann gibt es noch die Kanalgebühren die für Wasser anfallen, welches über Dach und versiegelte Flächen in die Kanalisation fließt, vielleicht ist dieser Posten damit gemeint.
    Aber der Verwalter sollte dazu schon eine Erklärung haben, spätestens wenn man die Abrechnung anzweifelt.
    Du kannst aber auch mal die Abrechnung mit geschwärztem Adressaten posten, dann kann man genaueres sagen.

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