Beiträge von Vermieter

    Was gerne auch verwechselt wird sind Schönheitsreparaturen und Schäden die an der Mietsache entstanden sind.

    Da hilft nur möglichst noch mit Zeitpuffer die Abnahme machen.
    Es ist z.B. nicht zwingend notwendig zu streichen, wenn der Zustand der Wohnung normaler Abnutzung entspricht.
    Wenn aber Verschmutzungen an der Wand sind oder die Farbwahl ins Extreme ging, dann ist auch unabhängig von einer eventuellen Frist zur Schönheitsreparatur zu empfehlen dies zu beheben.

    Netter Versuch aber eine eindeutige übermässige Benachteiligung des Mieters. Halte ich für nichtig. Aber warum unterschreiben Sie sowas?

    Ich denke viele unterschätzen solche Kosten, habe gerade den Fall, dass ein Nachmieter das Streichen der Wohnung für 100 Euro Nachlass auf den Küchenabschlag übernommen hat.
    Ein Maler hat dafür 4500 Euro genommen.
    Ein 6 qm Bad mit Standardausstattung, Wanne, Dusche, WC und Waschbecken 9000 Euro ohne Fliesenarbeiten...

    Was steht denn in Ihrem Mietvertrag an wen Sie die Miete zu überweisen haben? Haben Sie eine Originalvollmacht vorgelegt bekommen bzw. vorliegen, dass Herr B. für Frau A. bevollmächtigt ist?

    Eine Mahnung ist bei Mietzahlungen nicht notwendig, da sich die Fälligkeit aus dem MV ergibt, daher muss kein Einspruch von Frau A. vorliegen. Wenn Sie die Miete fahrlässig an den falschen überwiesen haben, kann dies fatale Folgen haben.

    Ich würde in dem Fall erstmal Kontakt mit Frau A. aufnehmen und in Erfahrung bringen was Sache ist und dann ab zum Anwalt oder umgekehrt.

    wobei wenn es um kassen- und steueramt geht, dann wird bei Frau A. steuertechnisch gepfändet, das Schreiben sollten Sie genau nochmal prüfen, zukünftige Mietzahlungen würde ich erstmal einstellen und zurücklegen, ggf. lief da eine linke Nummer und Ihre Miete wurde über die Frau B. an der Pfändung vorbeigemogelt. Dass ist aber auch ein Straftatbestand imho.

    Also auf jeden Fall Anwalt.

    Reine Vermutung meinerseits:

    Bei Heizungsanlagen die sowohl Warmwasser als auch Heizwärme liefern wird der Anteil der zur Warmwasserbereitung aufgebrachten Energie gemessen und separat ausgewiesen. Diese Kosten werden dann über das verbrauchte Warmwasser abgerechnet. In der Vergangenheit war eine Pauschale um die 20 % erlaubt wenn keine Erfassung der für die WW Bereitung benötigten Energie erfolgte. Hier ist imho inzwischen die Erfassung verpflichtend, ohne das ich jetzt genau nachschaue ab wann.

    Entweder wurde zwischen letztem und aktuellem Jahr ein Wärmemengenzähler eingebaut und statt Pauschal jetzt genau abgerechnet.
    Oder der Winter war so mild, dass weniger Energie zum Heizen gebraucht wurde und sich dadurch der Warmwasseranteil erhöht.

    Aber wie gesagt ist nur eine Theorie, ohne Unterlagen schwer zu beurteilen. Frag mal bei Ista, der Verwaltung oder deinem Vermieter nach. Die sollten das erklären können.

    Zitat

    Die These warum, wieso, weshalb ist nun auch müßig nun bin ich einmal hier.


    Die These ist, dass Fensterscheiben sich nicht von selbst zerstören. Wenn doch wäre es zu beweisen, was wie gesagt anhand der Fotos unwahrscheinlich ist.

    Zitat


    Frage: Sollte ein Vermieter nicht versichert sein falls Fassadentechnische Probleme auftreten? Was ist wenn tatsächlich die Wand rausbricht ? Zahle ich mit meinen Betriebskosten nicht auch solcherlei Dinge wie Steuern und Versicherung bzgl. des Hauses und kann damit völlig zu Recht fordern, dass er sich um seine Fassaden Mängel selber kümmert?


    für Fassadentechnische Problem gibt es keine Versicherung. Aber es handelt sich hier auch um keinen Fassadenmangel, was immer dass auch sein soll. Die Wohngebäudeversicherung deckt im Regelfall Sturm, Leitungswasser, Feuerschäden ab, ggf. noch Elementarschäden.
    Eine Glasversicherung ist nicht vorgeschrieben.
    Zudem könnte die Versicherung dich in Regress nehmen.
    Wenn du den Schaden verursacht hättest, könntest du den Schaden deiner Haftpflicht melden, aber hast Du ja nicht. :)

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    Ist es nicht so, dass er mir erst mal nachweisen müsste dass ich bewusst einen Schaden herbeigeführt habe bevor ich dafür aufkommen muss?


    Nein umgekehrt wird ein Schuh daraus.

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    Sicher nicht, aber was definitiv den Scheiben anzusehen ist dass sie furchtbar alt sind und bei genauerer Betrachtung und eben auch mal den Versuch zu unternehmen sie zu bewegen, wird man feststellen das sie einfach nicht mehr gebrauchstauglich sind.


    war beim Einzug schon so

    Zitat


    Ich stehe kurz vor dem Abschluss einer Rechtschutzversicherung. Dann lasse ich den Gutachter kommen und sollte der feststellen, dass alle Fenster in meiner Wohnung nicht mehr den Standards entsprechen, hat mein Vermieter wirklich ein Problem. Denn ich bin nicht die Einzige im Haus mit den alten Fenstern.


    Bezahl von dem Geld lieber die Scheibe.
    1. tritt die Versicherung nicht für Fälle ein die in der Vergangenheit liegen
    2. zahlen die nicht den Gutachter, ein Gericht wird auch nicht "Deinen Gutacher" akzeptieren sondern einen eigenen bestellen. Wenn Du auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleibst, kannst Du dann fast Privatinsolvenz anmelden. Das geht ruckzuck 4 stellig.
    3. nein der Vermieter wird nicht wirklich ein Problem haben sorry

    wie du dich auch drehst und wendest, deine Sicht der Thematik entspricht nicht der Realität sondern einem naiven Wunschdenken. Sorry wenn ich dass nochmal sagen muss.

    Was sagt denn der Glaser der angeblich die Spannungsrisse bestätigt hat, was der Scheibenaustausch kostet?

    warum bist Du in eine Wohnung mit solchen Fenster eingezogen?

    Die haben sich ja nicht von einem Tag auf den anderen in den Zustand versetzt.

    Ich drücke die Daumen aber sehe wenig Hoffnung. Die Energie zu dem Thema wüsste ich besser zu investieren.

    ich mein eigentlich den Teil des Fensters der bei geschlossenem Fenster vom Fensterrahmen verdeckt wird, macht ja keinen Sinn das Fenster von außen zu streichen aber dabei das Fenster geschlossen zu überpinseln und wenn du es aufmachst ... kommt aber wohl auch aufs Fenster an .. :)

    erinnert mich irgendwie an .. du mutti... gehören die Ohren eigentlich zum Gesicht oder zum Hals ... :)

    also ich werde keinem Ratsuchenden hier mehr empfehlen sich an einen solchen Verein zu wenden, sorry was ich gerade wieder erleben musste, was da an geballtem juristischen Sachverstand rauskommt unglaublich.

    Habt ihr da ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Na zumindest ist der besagte Verein nicht in der Liste der Empfehlungen hier auf der Seite. Wenigstens etwas. :)

    Aussenseite ist was du von aussen siehst + der Teil den man bei geöffnetem Fenster sieht .. und Innenseite sinngemäß umgekehrt.

    Jau beim Einzug nächstes Mal besser aufpassen. Sorry.

    Eigentlich sollte man darauf achten, dass die dem Mieter auferlegten Arbeiten beim Einzug vom Vormieter ordnungsgemäß durchgeführt wurden, was hier anscheinend nicht der Fall war.

    Schaun wir mal ins Gesetz

    § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters - dejure.org

    Der Vermieter kann ordentlich kündigen wenn

    1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
    2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
    3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.

    und nun mal schauen was es an Gründe gibt

    Zitat

    1.Wir würden das Treppenhaus nicht reinigen!

    selbst wenn es beweisbar und zutreffend wäre, stellt es keine erhebliche Vertragsverletzung dar. Hier könnte der Vermieter z.B. die Reinigung durch eine Firma beauftragen. Ein Kündigungsgrund ist dies nicht.

    Zitat

    2.Wir haben die Betriebskostenerhöhung nicht gezahlt!(Dabei handelt es sich aber um eine Nachzahlung die wir für dieses Jahr von Januar bis März zahlen sollen,OBWOHL wir die Nebenkostenabrechnung erst Ende März samt der Nachzahlungsaufforderung der Betriebskostenerhöhung bekommen haben)

    Die Erhöhung der Betriebskostenpauschale ist imho erst nach Zugang der Abrechnung möglich und nicht rückwirkend.
    Müsst ihr aus der Abrechnung nachbezahlen ist dies normal mit der Abrechnung + ca. 4 Wochen Frist fällig.
    Aber der Vermieter kann nicht z.B. sagen, ihr müßt monatlich statt 100 Euro 150 Euro zahlen, zahlt mal januar bis märz noch 150 extra nach ... dass geht imho nicht, denn auch die Anpassung der NK Vorauszahlung stellt eine Mieterhöhung dar, die nicht rückwirkend ausgesprochen werden kann. So mein Verständnis.

    Kann er anmahnen aber imho nicht gerechtfertigt und kein Grund für eine Kündigung.

    Zitat

    3.
    Wir würden mit anderen Mitmietern streiten!!(wie bereits erwähnt wir wohnen Alleine in dem Haus)!

    schwierig .. führt ihr Selbstgespräche :) Nachweise?

    Zitat

    4.
    Er will das Haus verkaufen,und alle Käufer wollen das Haus ohne uns als Mieter kaufen(Das Haus steht schon seid über einem Jahr zum Verkauf,leider ist die Verkaufsanzeige vom Inmobilienmakler nicht mehr im Internet zu finden)


    hat er dass als Grund angegeben? Das wäre natürlich ein gefundenes Fressen für Euch. Das wäre ein Eigentor mit Anlauf in die Eier. ^^

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    Ich gehe davon aus,das er noch mehr Gründe in die Kündigung geschrieben hat,die Grund- und Haltlos sind


    wie du gehst davon aus, ich dachte die Kündigung liegt dir vor? Welche Gründe sind es?

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    Zu erwähnen wäre noch,das mein Mann dadurch eine Kündigung arbeitslos werden würde,da er selbstständig ist,und das Kleingewerbe mit im Haus betreibt,einen Ersatz für meinen Mann zu finden,gestaltet sich in unserem Ort schwierig,vorallem zu dem selbigen Mietpreis+Räumlichkeiten,und Umzug in einen anderen Ort wäre aus meiner Sicht nicht akzeptabel,da mein Kind im September eingeschult wird und ich durch einen Ortswechsel auch meinen Job verlieren könnte!


    spielt weniger eine Rolle, da die Kündigung per se so rechtlich unwirksam ist.

    Zitat


    Was können wir tun?Ich sehe unsere Existenz gefährdet.

    eigentlich braucht ihr nichts zu tun, denn auf unwirksame Schreiben brauchst du nicht zu reagieren, wenn du nett sein möchtest schreib dem Vermieter, wegen fehlender rechtlich relevanter Begründung ist die Kündigung unwirksam und ihr habt nicht die Absicht aufgrund einer unwirksamen Kündigung auszuziehen.
    Regelmässig weiterhin die Miete und Nebenkosten zahlen, dann kann Euch der Vermieter wenig.

    ahso rechtlich unwirksam bzgl. der hier aufgeführten Gründe, wenn da noch als haltloser Grund kommt, Mietschulden in Höhe von 3 Monatsmieten dann wirds eng.:-)

    Warum fragst Du uns ob es was bringt. Natürlich musst Du die Verwaltung darauf ansprechen oder denkst Du das regelt sich von alleine.
    Ob die Verwaltung viel machen kann ist fraglich aber auf jeden Fall informieren, ggf. auch mal das Ordnungs- / Gesundheitsamt hinschicken, könnt ja auch wer tot in der Wohnung liegen bei dem Geruch. :)

    Außer TÜV habe ich jedoch das ganze Jahr keinen Wartungsmechaniker gesehen

    die sind blau und gut getarnt, kommen aber regelmässig und meist erkennt man wer es macht an entsprechenden Aufklebern im oder am Fahrstuhl. Alle 2 Monate so halbe Stunde pro Aufzug bei 10 Familienhaus ist bei uns üblich. Sehen tue ich die auch nur zufällig weil ich muss arbeiten und dass nicht zu knapp.

    Apropo die muss ich noch rundmachen weil sie den Aufzug mit W40 versifft haben.

    Dass Du den Hausmeister nicht siehst, bedeutet nicht dass er nicht arbeitet.
    Die Frage ist zudem auch wieviele Hausmeister gibt es und sind diese vollzeitbeschäftigt. Bei einer so großen Anlage durchaus üblich.
    Abzüglich Arbeitgeberanteil und Sozialabgaben bleibt dann durchaus ein angemessenes Gehalt übrig.
    Hast Du Zweifel an der Rechtmässigkeit der Abrechnung, verlange Einsicht in die Abrechnungsunterlagen bei der Verwaltung bzw. nimm jemanden mit der sich damit auskennt.
    Oft stellt sich dann die ganze Geschichte als substanzlos dar.
    Ich habe aber auch schon davon gehört, dass Wohnungsunternehmen über solche Dienstleistungsverträge versuchen fett Reibach zu machen, indem Sie dies über Unterfirmen künstlich hochtreiben und selbst daran verdienen. Die Nummer wäre dann aber zu groß für das Beratungspotiential und die Mittel eines Mietrechtsforums. Frag mal den Anwalt deines Vertrauens.

    Ja, die zitierte Stelle bezieht sich nur auf den Fall dass eine Bruttokaltmiete vereinbart ist und die falsche Berechnungsgrundlage gewählt wird.

    Wenn die letzten 15 Monate keine Mieterhöhung nach 558 erfolgt ist, die Mieterhöhung zur Miete vor 3 Jahren nicht 20% übersteigt und nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, dann passt dass.

    Minenfeld. Hatte den Fall, 5 Wohnungen Zähler, 1 Wohnung kein Zähler

    5 Wohnungen auf der Uhr 200 m3 -> Stadtwerke Zähler 400 m3

    der eine ohne hat also mit 2 Personen soviel verbraucht wie alle anderen zusammen ... hüstel

    viel Spass ...

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