Schaun wir mal ins Gesetz
§ 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters - dejure.org
Der Vermieter kann ordentlich kündigen wenn
1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.
und nun mal schauen was es an Gründe gibt
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1.Wir würden das Treppenhaus nicht reinigen!
selbst wenn es beweisbar und zutreffend wäre, stellt es keine erhebliche Vertragsverletzung dar. Hier könnte der Vermieter z.B. die Reinigung durch eine Firma beauftragen. Ein Kündigungsgrund ist dies nicht.
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2.Wir haben die Betriebskostenerhöhung nicht gezahlt!(Dabei handelt es sich aber um eine Nachzahlung die wir für dieses Jahr von Januar bis März zahlen sollen,OBWOHL wir die Nebenkostenabrechnung erst Ende März samt der Nachzahlungsaufforderung der Betriebskostenerhöhung bekommen haben)
Die Erhöhung der Betriebskostenpauschale ist imho erst nach Zugang der Abrechnung möglich und nicht rückwirkend.
Müsst ihr aus der Abrechnung nachbezahlen ist dies normal mit der Abrechnung + ca. 4 Wochen Frist fällig.
Aber der Vermieter kann nicht z.B. sagen, ihr müßt monatlich statt 100 Euro 150 Euro zahlen, zahlt mal januar bis märz noch 150 extra nach ... dass geht imho nicht, denn auch die Anpassung der NK Vorauszahlung stellt eine Mieterhöhung dar, die nicht rückwirkend ausgesprochen werden kann. So mein Verständnis.
Kann er anmahnen aber imho nicht gerechtfertigt und kein Grund für eine Kündigung.
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3.
Wir würden mit anderen Mitmietern streiten!!(wie bereits erwähnt wir wohnen Alleine in dem Haus)!
schwierig .. führt ihr Selbstgespräche
Nachweise?
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4.
Er will das Haus verkaufen,und alle Käufer wollen das Haus ohne uns als Mieter kaufen(Das Haus steht schon seid über einem Jahr zum Verkauf,leider ist die Verkaufsanzeige vom Inmobilienmakler nicht mehr im Internet zu finden)
hat er dass als Grund angegeben? Das wäre natürlich ein gefundenes Fressen für Euch. Das wäre ein Eigentor mit Anlauf in die Eier. 
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Ich gehe davon aus,das er noch mehr Gründe in die Kündigung geschrieben hat,die Grund- und Haltlos sind
wie du gehst davon aus, ich dachte die Kündigung liegt dir vor? Welche Gründe sind es?
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Zu erwähnen wäre noch,das mein Mann dadurch eine Kündigung arbeitslos werden würde,da er selbstständig ist,und das Kleingewerbe mit im Haus betreibt,einen Ersatz für meinen Mann zu finden,gestaltet sich in unserem Ort schwierig,vorallem zu dem selbigen Mietpreis+Räumlichkeiten,und Umzug in einen anderen Ort wäre aus meiner Sicht nicht akzeptabel,da mein Kind im September eingeschult wird und ich durch einen Ortswechsel auch meinen Job verlieren könnte!
spielt weniger eine Rolle, da die Kündigung per se so rechtlich unwirksam ist.
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Was können wir tun?Ich sehe unsere Existenz gefährdet.
eigentlich braucht ihr nichts zu tun, denn auf unwirksame Schreiben brauchst du nicht zu reagieren, wenn du nett sein möchtest schreib dem Vermieter, wegen fehlender rechtlich relevanter Begründung ist die Kündigung unwirksam und ihr habt nicht die Absicht aufgrund einer unwirksamen Kündigung auszuziehen.
Regelmässig weiterhin die Miete und Nebenkosten zahlen, dann kann Euch der Vermieter wenig.
ahso rechtlich unwirksam bzgl. der hier aufgeführten Gründe, wenn da noch als haltloser Grund kommt, Mietschulden in Höhe von 3 Monatsmieten dann wirds eng.:-)