Beiträge von Vermieter

    Wenn Ihr der Kündigung widersprecht und die Miete weiterzahlt, müssen die Klage erheben. Dann prüft ein Richter ob die angegebene Begründung für die Kündigung ausreicht. Ob Ihr das mitmachen wollt oder ggf. einen Aufhebungsvertrag z.B. für einen späteren Termin oder gegen eine Entschädigung anstrebt, ist Euch und Eurem Verhandlungsgeschick überlassen.

    Wer hat den Gutachter bezahlt?

    Ich würde der Kündigung widersprechen.
    Und wenn Ihr als Mieter Euch zusammentut, wirds schwierig Euch rauszubekommen. Wenn Ihr ja und Amen sagt, ist es natürlich Eure Entscheidung. Aber was man da machen kann, geht über den Rahmen eines Forums hinaus. Da schließt man sich zusammen und lässt sich von einem unabhängigen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt beraten. Am besten als Gruppe / Bürgerinitiative. Mir würde da schon was einfallen.
    Mietrechtlich ist es so, wenn Ihr die Kündigung so hinnehmt müsst Ihr nach 3 Monaten wohl raus. Sorry.

    und wenn es ein Haus wäre, für den der Kündigungsgrund "wirtschaftlicher Verwertung" wirklich zutreffen würde, würdet Ihr da sicher nicht mehr wohnen wollen. Dass sieht man auch als Laie.

    Zitat

    Hintergrund dieser Überlegungen ist die Einschätzung, daß die Spekulationsabsichten von Firma Frank nicht ausreichen, um Räumungsurteile zu erstreiten. Damit die Wohnungen nicht von Spekulant zu Spekulant weitergereicht werden, muß ein mieterfreundlicher „Exit“ offen stehen, wenn Frank einlenkt.

    dass sehe ich ähnlich oder hat sich seit 2007 schon was getan? scheint ja ne längere Geschichte zu sein...

    Ob Sie recht haben oder nicht, sagt am Schluss das Gericht.

    Hier sieht es so aus, als hätten Sie die schlechteren Karten,
    wie kann der Schlüssel denn verbiegen?
    Sie müssten nachweisen, dass Sie kein Verschulden trifft, wobei es keine Mutwilligkeit gewesen sein muss, Ungeschicklichkeit reicht da völlig aus.
    Der Verwalter wird sagen, Sie haben dem Hausmeister gegenüber das Verbiegen zugegeben.
    Einfachste Lösung, Sie haben eine Haftpflicht, die übernimmt den Schaden.
    Sonst müssen Sie ggf. klagen und dass wird im Regelfall viel teurer.
    Sorry wenn ich keine bessere Nachricht habe, gefühlt Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Paar Schuhe.

    Ich drücke die Daumen.

    >Hätte der Vermieter eine Firma zum Trockenlegen der Wände holen müssen?
    >Kann ich das eventuell verlangen?

    Ja. Zwingend. Sonst wird sich eine herrliche Flora und Fauna entwickeln.

    >Und ab welcher Dauer der Nichtnutzbarkeit kann ich Mietminderung
    >beantragen? Ich bin erst vor einem Monat eingezogen und würde am
    >liebsten sofort wieder ausziehen....

    mit einem Wasserschaden sofort ab 1. Tag bis zur Behebung und Abschluss Trocknung. Sofern in der WG oder im Haus keine Alternative zur Verfügung steht würde ich meine Möbel auslagern und für die Dauer der Trocknung in ein Hotel ziehen. Schäden am Mobiliar trägt deine Hausrat, die Trocknung, dein Hotel usw. ggf. die Gebäudeversicherung.
    Vorher aber den Vermieter fragen ob er eine Alternative anbieten kann.
    Ggf. auch über eine fristlose Kündigung nachdenken oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter aushandeln.
    Hier ggf. Mieterverein oder Anwalt einschalten wenn er sich stur stellt.

    Die vorgeschlagenen Punkte sind natürlich auch je nach Beeinträchtigung dosiert anzuwenden. Eine Trocknung kann so locker 1 bis 2 Wochen dauern und dabei ist das Zimmer wirklich nicht bewohnbar, eventuell sogar die ganze Wohnung.

    Wenn es ein neuer Mietvertrag ist gilt tatsächlich die kürzere Frist.

    Sorry aber an der Nummer ist was faul, der Rechtsberater bei Haus und Grund müsste diese Frage aber locker beantworten können. Dass kann ich so nicht glauben oder er ist etwas zu einseitig gepolt, vielleicht mal einen unabhängigen Anwalt konsultieren.

    Mir würde man ein Haus nicht einfach so unter dem Hintern abreißen, wenn es nicht schon droht von alleine umzufallen und meine Fragen hast Du auch nicht beantwortet.
    Ist dass Haus so marode oder nicht?
    Wollte ihr da weiter wohnen oder nicht?

    Die Wohnung war in dieser Aufteilung aber auch schon bei Eurem Einzug und es ist natürlich allgemein bekannt, dass ein Altbau andere Qualität in der Isolierung hat wie der Neubauteil, vorallem mit hohen Decken. Dies wird sich wahrscheinlich auch in der Miete niederschlagen.

    Mietminderung ist immer ein zweischneidiges Schwert.

    Die Frage ist erstmal wie oft fällt die Temperatur im Winter im Schlafzimmer so niedrig? Nur wenn es draussen - 15 Grad sind?
    Denn nur für diese Tage würde Euch anteilig eine Mietminderung zustehen. Nicht pauschal. Der Geldbetrag würde Euren Ärger mit dem Vermieter nicht wirklich aufwiegen.
    Alternativ wäre noch die Möglichkeit für diese wenigen Tage zusätzliche Heizlüfter zu verwenden wenn es Euch zu kalt ist.

    Wärmeempfinden ist eine relative Geschichte, ich kennen Leute die kippen bei 13 Grad im Schlafzimmer noch das Fenster.
    Für einen Nachweis der Temperatur wäre es notwendig mit einem Temperaturlogger diese zu erfassen. Ggf. muss ein Nachweis durch Gutachter erbracht werden, der Vermieter wird sagen Ihr heizt nicht richtig. Der ganze Rattenschwanz kann sehr teuer werden. Hier solltet Ihr auf jeden Fall einen Fachanwalt mit einbeziehen, sonst geht sowas schnell nach hinten los.
    Nicht erreichte Temperatur in einem Teil der Wohnung im Winter halte ich aufgrund der Beweisführung für einen der schwierig nachzuweisenden Mietmangel. Und ohne Beweis vor Gericht -> Nachzahlen, Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten, Vermieteranwaltskosten, Gerichtsgutachter....

    Zitat

    Was machen wir jetzt am besten? Unsere Idee war es, dem Vermieter unser Anliegen und die Situation per Brief ihm Schriftlich darzulegen. Ihm auch Zeit geben, in der Wohnung etwas nachzubessern, damit es dieses Jahr nicht schon wieder ein kaltes Jahr in unserem Schlafzimmer gibt und ihm ebenso androhen, die Miete in einem Fall das die Temperatur auf xx°C fällt um xx% zu kürzen.

    Nein so könnt Ihr dass nicht formulieren.

    Zitat

    So genug von mir, wie ist eure Ansicht zu unserem Fall, was sollen wir am besten tun und wie sollen wir vorgehen?

    Wenn Ihr das wirklich versuchen wollt, nicht ohne Anwalt. Ich rate Euch aber zum Heizlüfter.

    Konkreter Fall, seit 10 Jahren keine Mieterhöhung, wir bieten an den Hof zu befestigen mit Verbundsteinen und die Miete geringfügig anzuheben.
    Mieterin geht in Berserkermodus und macht 32 Mietmängel geltend, von Heizung geht nicht bis Türspalt an der Wohnungstür zu hoch. Alles frei erfunden. Geschichte geht vor Gericht, von den 32 Mängeln bleibt 1 übrig, 25 Cent pro qm Minderung, weil der Hof staubt... schon bissel ironisch.

    Eieiei ...

    Also der Buderus, ist dass so ein koffergroßes Teil im Bad?
    Oder so ein bierkastengroßes Teil unter der Spüle?

    Gasetagenheizung sollte normal auch in der Annonce stehen.
    Was Du auf keinen Fall nehmen solltest ist Nachtspeicher oder Heizung über Strom.
    Wenn Du Gas selbst zahlen musst, ist es im Regefall eine Gasetagenheizung.
    Allerdings sollte der nicht unbedingt 24 h laufen und schon garnicht im Sommer. Die meisten die ich kenne springen nur an für Warmwasser wenn man den Wasserhahn aufdreht bzw. im Winter auch für die Heizung. Das kann man dann aber auch einstellen. Für das Gerät sollte man sich eine Einführung in der Bedienung vom Hauswart oder Vermieter geben lassen. Ist zwar recht simpel kann aber auch schonmal überfordern, vorallem die Zündflamme anmachen. :)

    Wie meine Vorredner schon ausgeführt haben, was Nebenkosten sind ergibt sich aus dem Mietvertrag.
    Bei 60 Euro sind da sicherlich kein Strom und keine Heizung drin.
    Im Regefall sind dann je nach Ausstattung des Hauses
    Aufzug, Bürgersteigreinigung, Hausmeister, Schornsteinfeger, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Kanal, Wasser, Versicherungen, Grundsteuer, Hausreinigung, Niederschlagswasser ... drin

    was umgelegt werden darf und was nicht steht hier

    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf

    im Regelfall bezieht sich ein MV einfach auf diese Verordnung.
    Ob dann z.B. eine einzelne Position wirklich umgelegt wird kommt natürlich auch darauf an ob sie anfällt. Wenn kein Hausmeister oder Aufzug da ist, können auch keine Kosten dafür berechnet werden.

    Im MV steht auch drin ob Heizung in den Nebenkosten drin ist.
    Individualstrom ist nicht Bestandteil der Nebenkosten, dort ist nur der "Allgemeinstrom" also für Treppenhaus, Waschküche, Gemeinschaftsräume usw. aufgeführt und abgerechnet.

    Der Durchschnittsverbrauch ist nur Anhaltspunkt, individuell kann dieser sehr variieren und man kann viel durch entsprechendes Verhalten sparen.

    Verbrauch ? Wikipedia

    http://www.energie-saarlorlux.com/wp-content/upl…ar_ansicht1.pdf

    Ansonsten Augen auf und vorher schlau machen.
    Wenn in der Flatrate von 90 Euro Strom und Gas drin sind, ist der Preis denke ich ok. Wusste garnicht dass es so eine Flatrate gibt. Hast Du da mal einen Link zu?
    Zum Thema Nebenkostenabrechnung. Ja der Vermieter muss über die 60 Euro innerhalb Jahresfrist nach Abrechnungszeitraum eine NK Abrechnung erstellen und Dir zusenden, daraus ergibt sich ggf. Nachzahlung oder Rückerstattung und die sich daraus ergebenden Nebenkostenvorauszahlungen für das nächste Jahr. (da ja z.B. Wasserverbrauch flexibel ist)
    Es sei denn es die Nebenkosten werden als Pauschale im MV vereinbart.
    Dann gibts nix zurück aber muss auch nix nachbezahlt werden.

    Ich denke hier ist auch der Knackpunkt ob eine Kündigung wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung durchgeht.
    Ist das Haus so marode dass es abgerissen werden muss?
    Könnt und wollt Ihr eigentlich weiter da wohnen?
    Dann würde ich gegen die Kündigung vorgehen, notfalls kann man sich immernoch auf eine angemessen Entschädigung und einen Aufhebungsvertrag einigen.
    Wenn Ihr dagegen die Kündigung akzeptieren möchtet, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 9 Monaten.

    Im selben Objekt werdet ihr keine neue Wohnung bekommen können, zumindest nicht zeitnah, oft können aber Wohnungsbaugesellschaften alternativen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei mir in der Nähe werden gerade Siedlungshäuser renoviert und mir ist aufgefallen, dass sie einen Teil der Mieter in andere Häuser die bereits renoviert sind umgesetzt haben unter anderem den Irren aehm geistig Verwirrten, der die ganze Nacht rumgeschrien hat. Gottseidank jetzt weit genug weg. Stand zumindest in der Zeitung, dass er sich jetzt ein Megafon zugelegt hätte und die neuen Nachbarn da bissel was gegen haben. :)

    Zitat

    Ich würde es in jeden Fall versuchen, denn Ihnen wurde ein Objekt vermietet, welche aus Sicherheitsgründen garnicht vermietet werden durfte. Hier liegt ein verdeckter Mangel vor, welchen Sie bei der Anmietung nicht wahrnehmen konnten.

    Frage ist wie dass zu beweisen ist. Die Aussage des Nachbarn darunter wird nicht unbedingt ausreichen. Vielleicht hat der Nachbar ja auch beim "Enfernen" der Decke selbst für diese Instabilität gesorgt. Inwiefern ist der Herr vom Fach und seine Aussage glaubwürdig.
    Ansonsten wäre da mal ein Statiker oder Architekt zu befragen, was der zu der Konstruktion mein.

    Der Vermieter kann hier keine Mieterhöhung damit begründen, auch keine Anpassung der Personenzahl für die Nebenkosten. Wenn eigene Wasserzähler vorhanden sind, sowieso nicht.

    Besuch bleibt Besuch wenn die Dauer von 3 Monaten nicht überschritten wurde.

    Daher kann der Vermieter hier keine Mieterhöhung begründen, wie auch?
    Wenn müsste dies schriftlich erfolgen und da gibt es einen engen gesetzlichen Rahmen, die Begründung möchte ich sehen. :)

    Sorry aber da wart Ihr etwas naiv. Die Straße war ja wohl vorher schon da und wenn Euch die Problematik vorher schon bewusst war, hättet Ihr da mehr nachhaken müssen bzw. eine Besichtigung zur Hauptverkehrszeit vereinbaren oder einfach mal zur Rushhour vorbeischauen müssen.

    Auch ist die mündliche Aussage schwer zu belegen, wenn in der Annonce stehen würde ruhige Lage, hättet ihr noch eine Option, aber so sehe ich da aus Erfahrung keine bis nur geringe Chancen.
    Das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben lohnt imho keine Klage.
    Aber im Zweifel mal nen fähigen Anwalt fragen. Erstberatung ist das Stichwort.

    Es sind übrigens 2 Kaltmieten + Märchensteuer.

    die Schönheitsreparaturenklauseln sind imho rechtlich sauber formuliert da nicht starr.

    >Es fragt sich nun: Müssen alle Räume geweißt werden?

    Wenn Ihr intensive Farben verwendet habt, was durchaus eure Sache ist, müsst Ihr allerdings wieder einen Zustand herstellen, der eine Weitervermietung erlaubt. Dass heisst nicht dass die Wand Arktikweiss sein muss. Helles Beige oder Seidenmatt geht auch, am besten orientiert Ihr Euch daran wie die Wohnung beim Einzug war.

    Kräftige Farben bei Auszug nicht zulässig

    Zitat

    Das junge Paar ist nunmehr - auch durch die uneindeutige Rechtssprechung - verunsichert, ob sie alle Wände komplett weißen muss: das wöllte der Vermieter nämlich gerne. Das Paar hatte nämlich ordentlich den Pinsel geschwungen und jeden Raum farblich angepasst - keine grelle Farbe und sicherlich annehmbar - aber das liegt ja bekanntlich im Auge des Betrachters.

    Die Rechtsprechung ist da relativ klar, zumindest besteht ein hohes Risiko, dass Euch die Kosten auferlegt werden.

    Zitat

    Was passiert wenn sie es nicht machen? Eine Kaution war zwar vereinbart, aber wurde (eigenwilligerweise) nicht eingefordert.

    Der Vermieter lässt dies durch einen Fachbetrieb durchführen und klagt bei Euch die Kosten ein. + Gerichtskosten + Anwaltskosten
    wenn aktuell bei Euch nichts zu holen ist, hat er danach 30 Jahre euch regelmässig mal den Gerichtsvollzieher zu schicken und zu schauen ob was zu holen ist.

    Ich habe hier ein Angebot liegen eine Wohnung von 75qm komplett zu streichen, vom Fachbetrieb kostet sowas konkret 4450 Euro ... dass Risiko würde ich nicht eingehen und mal fleissig selbst pinseln, aber ordentlich und sorgfältig. Fußleisten und Lichtschalter streicht man nicht mit. Auch nicht die Türrahmen, zumindest nicht mit Wandfarbe. Alles schon erlebt.

    Es gibt nur zwei Dinge, die unendlich sind: Das Universum und die menschliche Dummheit Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin... [Albert Einstein]

    mal sind Mietschulden da mal nicht und warum unterschreibt man sowas?

    also wenn Sie selbst nicht durchblicken, wie soll dass ein Aussenstehender, gehen sie mit allen Unterlagen zum Anwalt, vielleicht kann der noch helfen.

    Nein, nachträglich nicht wenn die Mieterhöhung abgelehnt wurde.

    Ihr müsstet erst auf Zustimmung zur Mieterhöhung klagen.
    Wenn dann die Mieter nicht zahlen oder ausziehen kann man dies einklagen.

    Die Mieterhöhung sollte auf jeden Fall wasserdicht sein, da hilft ein guter Anwalt.
    Ob die Erhöhung erfolgreich möglich ist hängt auch vom Mietvertrag ab.

    Wie habt ihr denn "vertraglich" die Miete erhöht. Was steht dazu im MV?

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